Entscheidungsvorlage - FB 68/0223/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beauftragt die Verwaltung, die bestehende Ausführungsplanung unter Beachtung der in der Bürgersprechstunde am 8.5.2025 geäußerten Anregungen anzupassen und zur erneuten Ausführungsbeschlussfassung vorzulegen.

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Erläuterungen

Anlass

Die Anwohnerschaft hat in den vergangenen Jahren wiederholt Wünsche und Anregungen für den ausstehenden Endausbau des B-Plangebietes Sandhäuschen gegenüber dem Bezirksamt und der Verwaltung geäußert. Der Ausführungsbeschluss für den Endausbau des B-Plangebietes Sandhäuschen ist bereits im November 2014 gefasst worden (FB61/0025/WP17). Zuletzt wurden diese Anliegen am 29.01.2025 bei der Bürgersprechstunde an die Bezirksvertretung vorgetragen. Die ebenfalls anwesende Verwaltung hat daraus einen Prüfauftrag zum zukünftigen Parkplatzangebot nach Endausbau und die Bearbeitung weiterer offener Fragen mitgenommen.

In einem Folgetermin, als erneute Bürgersprechstunde am 08.05.2025, ist die Verwaltung auf die Fragen der Bürgerschaft eingegangen und hat die Erkenntnisse aus dem Prüfauftrag vorgestellt. Die Ergebnisse sind in der eingestellten Präsentation, die als Anlage beiliegt, zusammengestellt. Um die Anliegen und die sich daraus ergebenden Planungsänderungen in die Ausführungsplanung einfließen zu lassen, ist eine Überarbeitung der Ausführungsplanung mit angepasstem Ausführungsbeschluss notwendig. Der zugrundeliegende B-Plan könnte trotz der im Folgenden zusammengefassten Änderungswünsche aus der Anlieger*innenschaft für den Endausbau weiterhin bestehen bleiben, da die Ziele und Festlegungen des B-Plans nicht von den Anpassungen betroffen sind.

Zusammenfassung der Anliegen der Anwohner*innen

  •           Reduzierung der geplanten Parkplätze im B-Plangebiet und Umgebung, insbesondere
    •         Erhalt der Grünfläche entlang der Laurentiusstraße zwischen Hausnr. 79 und 83,
    •         Am Sandhäuschen,
    •         vor Laurentiusstraße Hausnr. 60 und 62
      •          Verlegung der Bushaltestelle Laurensberg Kirche, FR stadtauswärts, vor Hausnr. 60 mit FGU
      •          Erhalt der Bäume vor Laurentiusstraße 62
  •           Einrichtung einer Elternhaltestelle
  •           Sicherstellung der Müllabfuhr Am Sandhäuschen
  •           Anpassung des Mistweg
  •           Gestaltung des Spielplatzes als naturnaher Spielplatz
  •           Sicherstellung einer geordneten Entwässerung, insbesondere im Bereich der Mulde zwischen Am Sandhäuschen und Laurentiusstraße
  •           Anfahrbarkeit der Garage Am Sandhäuschen 4

Zu den Themen

  •           Reduktion der Parkplätze am Sandhäuschen
  •           Erhalt der Grünfläche Laurentiusstraße
  •           Gestaltung des Spielplatzes am Sandhäuschen

gab es in einem spontan eingeholten Meinungsbild der am 8.5.2025 anwesenden keine Gegenäußerungen.

Aus der Diskussion ergaben sich weitere Anregungen, die die Verwaltung im Zuge einer Überarbeitung der Ausführungsplanung aufnehmen solle:

  •           Prüfung der Bedarfe für den ruhenden Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer*innen (Fuß- und Radverkehr, MIV, Sharing-Angebote und Elektromobilität)
  •           Prüfung, welche stadtgestalterischen Elemente die räumliche Qualität verbessern
  •           Prüfung, wie die Anfahrbarkeit der Müllabfuhr Am Sandhäuschen zu erreichen ist.
  •           Initiieren einer Bürgerbeteiligung zur Gestaltung des naturnahen Spielplatzes

Weiteres Vorgehen

Um den zahlreich geäußerten Wünschen der Anwohner*Innen gerecht zu werden und die finale Ausführung nun mehr in Angriff zu nehmen, wird die Verwaltung die Ausführungsplanung in der 2. Jahreshälfte überarbeiten und einen angepassten Ausführungsbeschluss zum Jahreswechsel einholen.

Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vor-behalten.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist nur möglich, sofern die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

Der Beschluss der Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Klimafolgenanpassung.

 

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Anlagen

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