Entscheidungsvorlage - FB 68/0227/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung mit der Erarbeitung der Vorplanung auf Grundlage der Variante 1 (gemeinsame Geh- und Radwege) und Variante 3 (Schutzstreifen) sowie mit der Durchführung einer Bürger*Innenbeteiligung zu beauftragen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung der Vorplanung auf Grundlage der Variante 1 (gemeinsame Geh- und Radwege) und Variante 3 (Schutzstreifen) sowie mit der Durchführung einer Bürger*Innenbeteiligung.

 

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Erläuterungen

 

  1. Anlass

Die Freunder Landstraße, im innerörtlichen Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Trierer Straße und dem Ortsausgang, ist in einem schlechten baulichen Zustand und soll unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmenden insbesondere hinsichtlich der Fuß- und Radverkehrsanlagen verbessert und umgestaltet werden. Aus diesem Grund hat die Fachverwaltung eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die zum Ziel hatte, die Möglichkeiten an Querschnittsaufteilungen des Straßenraums zu untersuchen. Neben der Fokusbetrachtung des Radverkehrs war die integrierte Betrachtung aller Nutzergruppen Bestandteil der Studie. Die Ergebnisse werden im Folgenden vorgestellt.

 

  1. Bestand

Der betrachtete Abschnitt der Freunder Landstraße ist ca. 1,7 km lang. Die Straßenraumbreite verfügt über eine durchschnittliche Breite von 14,0 m. Engere Abschnitte sind zwischen der Kolpingstraße und der Eilendorfer Straße vorhanden. Die Breite und Gestaltung der Nebenanlagen variieren abschnittsweise. Die angrenzenden Nutzungen sind vielfältig und u.a. durch Wohnen, Nahversorgung und wenige Dienstleistungen geprägt.

 

Fuß- und Radverkehr

Die Gehwege entlang der Freunder Landstraße sind sehr heterogen und weisen Breiten zwischen 1,00 m und 3,50 m auf. Teilweise sind sie für den Radverkehr freigegeben. Die Freunder Landstraße ist im Aachener Radhauptnetz als Hauptverbindung kategorisiert. Im Bestand weist die Straße keine separaten, benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen auf, sodass für den Radverkehr nur die Mitnutzung der Fahrbahn im Mischverkehr mit dem Kfz oder teilweise, und dann dem Fußverkehr untergeordnet, der Gehwege möglich ist.

 

ÖPNV

Insgesamt erschließen die vier Buslinien 25, 125, 73 und 173 die Freunder Landstraße. Die Linie 25 weißt 84 Fahrten pro Tag in einem 30- bzw. zeitweise in einem 15-Minütigen Takt auf und verkehrt damit am häufigsten. Neun Haltestellen befinden sich auf der Freunder Landstraße im untersuchten Abschnitt. Bisher ist nur die Haltestelle Kolpingstraße in stadtauswärtiger Richtung barrierefrei ausgebaut.

 

Kfz-Verkehr

Die Freunder Landstraße ist eine stark frequentierte Hauptverkehrsstraße und Bestandsteil des Hauptverkehrsstraßennetzes nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN 08). Sie hat eine regionale Verbindungs- und Verteilerfunktion für den Stadtteil Brand und verbindet als klassifizierte Landesstraße L220 Brand mit Stolberg. Nach den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2015 (STRASSEN.NRW) beträgt der durchschnittliche Verkehr im Laufe eines Jahres (DTV) 13.285 Kfz/Tag, der durchschnittliche Werktagsverkehr (DTVw) wird mit 14.782 Kfz/Werktag angegeben. Der werktägliche Schwerverkehrsanteil von 2,6 % ist im gesamtstädtischen Vergleich für eine Hauptverkehrsstraße nicht auffällig. Verkehrszählungen der Stadt Aachen aus dem Jahr 2020 ergaben eine Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde in einer Spanne von ca. 1.050 – 1.250 Kfz/h. Insbesondere morgens sind höhere Schwerverkehrsanteile bis zu 5,5 % (ca. 60 SV-Fzg.) zu verzeichnen. Im Zuge der vertiefenden Planungen sind weitere Zählungen zur Erfassung der aktuellen Belastung der Straße vorgesehen.

 

Ruhender Verkehr

Rund 54 Kfz-Parkplätze sind als Längs- und Schrägparkstände baulich im südlichen Seitenraum der Straße zwischen der Trierer Straße und Eilendorfer Straße angelegt. Im weiteren Verlauf der Straßen stadtauswärts befinden sich keine öffentlichen Kfz-Parkplätze. Insbesondere auf der Nordseite werden abschnittsweise auch Fahrzeuge auf den Privatflächen vor den Wohngebäuden abgestellt. Diese Flächen sind in mehreren Fällen vor Ort visuell von den öffentlichen Flächen nicht zu unterscheiden.

 

  1. Machbarkeitsstudie 

Das Büro AB Stadtverkehr hat für die Freunder Landstraße im beschriebenen Abschnitt eine verkehrliche Machbarkeitsstudie durchgeführt (Anlage 1). Folgende Zielsetzungen wurden dabei verfolgt: 

  •           Vorschläge für eine sichere und attraktive Rad- und Fußverkehrsführung
  •           Diskussion von richtlinienkonformen Querschnittsalternativen; Aufzeigen der Auswirkungen bei Berücksichtigung der Maße des Radentscheids Aachen
  •           Schaffung einer Grundlage für weitere Schritte in der Öffentlichkeit (z. B. Bürgerwerkstätten) oder in der Politik bzw. bzgl. weiterer Planungsschritte

Im Rahmen der Analyse der Bestandssituation wurde eine Aufteilung des Untersuchungsraums in drei Abschnitte vorgenommen:

  •           Abschnitt 1: Trierer Straße – Kolpingstraße, entspricht einem „Zentralbereich“ mit multifunktionalen Anforderungen
  •           Abschnitt 2: Kolpingstraße – Eilendorfer Straße, entspricht einem „Übergangsbereich“ mit einem beginnenden Außerortscharakter
  •           Abschnitt 3: Eilendorfer Straße – Ortsausgang, hat bereits Außerortscharakter mit überwiegender Verbindungsfunktion

Die weiteren Untersuchungen wurden auf Basis dieser Abschnittseinteilung durchgeführt. Aus ersten Überlegungen wurde ein Zwischenfazit abgeleitet, welches als Grundlage für die Information und Diskussion in Rahmen von Bürger*innenbeteiligungsformaten genutzt wurde.

Zwischenfazit: Bürger*innenbeteiligungen

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro im Jahr 2022 verschiedene Beteiligungsformate im Rahmen des Projektes durchgeführt. Neben einem Infostand auf dem Parkplatz des Supermarktes in der Freunder Landstraße am 02.06.2022, gab es eine digitale Veranstaltung mit einer Präsentation des aktuellen Sachstandes der Machbarkeitsstudie am 13.06.2022. Außerdem konnten alle interessierten Bürger*innen vom 30.05. bis zum 01.07.2022 die Unterlagen im Bezirksamt Brand einsehen. Der Bericht zur Bürger*innenbeteiligung ist als Anlage 2 beigefügt. Die gemachten Eingaben wurde in die weitere Bearbeitung der Studie miteinbezogen.

Identifikation der Defizite und Ableitung der Ziele

In der Studie wurden verschiedene Defizite der bestehenden Straßenraumgestaltung identifiziert:

  •           Hohe Belastung durch den Kfz- und Schwerverkehr
  •           Fehlende Radverkehrsinfrastruktur
  •           Verkehrssicherheitsdefizite für Fuß- und Radverkehr durch die teilweise Freigabe der Gehwege für den Radverkehr
  •           Wenige Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radverkehr
  •           Fehlende barrierefreie Haltestellen
  •           Geradlinige Führung der Freunder Landstraße führt möglicherweise zu hohen Geschwindigkeiten
  •           Fehlende Aufenthaltsqualität

Aus den genannten Herausforderungen wurden entsprechende Ziele für den Entwurf der Querschnittsvarianten abgeleitet:

  •           Eine kontinuierliche Führungsform für alle Verkehrsmittel sollte gewährleistet werden.
  •           Verkehrsberuhigung und die Verträglichkeit zwischen den Verkehren soll erhöht werden.
  •           Die Querungsbedingungen, insbesondere in den ersten beiden Abschnitten, sollen verbessert werden.
  •           Der Straßenzug soll durch Platzbereiche und Torsituationen gegliedert werden.
  •           Alternativen zum Parken entlang der Straße sollen diskutiert werden.
  •           Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen und eine Lage mit großer Erschließungswirkung sind zu berücksichtigen.

 

Entwurf von Querschnittsvarianten

Auf Basis der definierten Zielsetzungen wurde eine Variantenuntersuchung auf Basis von Querschnittsbetrachtungen der drei Straßenabschnitte vorgenommen (Anlage 3 bis 5). Insgesamt wurden 5 Varianten (sowie eine Untervariante) entwickelt, die grundsätzlich unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenraumbreiten in Betracht gezogenen werden und die sich im Wesentlichen durch die unterschiedliche Führungsform des Radverkehrs unterscheiden:

Variante 1 – Gemeinsamer Geh-/Radweg, beide Fahrtrichtungen

Variante 1a – Gemeinsamer Geh-/Radweg Einrichtungsverkehr Nordseite, Gemeinsamer Geh-/Radweg Zweirichtungsverkehr Südseite

Variante 2 – Zweirichtungsradweg auf Südseite

Variante 3 – Schutzstreifen, beide Fahrtrichtungen

Variante 4 – gemeinsamer Geh-/Radweg Südseite, Schutzstreifen Nordseite

Variante 5 – Mischverkehr Fahrbahn

Neben diesen Varianten wurden auch eine radentscheidkonforme Variante mit einer 2,30 m breiten, vom Fuß- und Kfz-Verkehr getrennten Radverkehrsanlage geprüft. Aufgrund der vorhandenen Querschnittsbreiten der Freunder Landstraße ist die Anlage eines derartigen Radweges unter Berücksichtigung richtlinienkonformer Fahrbahn- und Gehwegbreiten nicht möglich.

Die Varianten 1 bis 5 wurden hinsichtlich der Zielsetzungen sowie der vorhandenen technischen Richtlinien bewertet.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass auf der Freunder Landstraße – unter Berücksichtigung ihrer übergeordneten Bedeutung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als klassifizierte Landesstraße sowie der eingeschränkten Straßenraumbreite – eine getrennte Führung des Radverkehrs nicht weiter verfolgt werden kann: Ein einseitiger Zweirichtungsradweg in der Ortslage wird den Anforderungen des überwiegend im Zielverkehr fahrenden Radverkehrs entlang der Freunder Landstraße nicht gerecht. Zudem führt die abschnittsweise hohe Anzahl an Einmündungen und Grundstückszufahrten zu einer erhöhten Konfliktanfälligkeit. Daher wird die Anlage eines Zweirichtungsradweges nicht empfohlen. Beidseitige Einrichtungsradwege oder Radfahrstreifen sind aufgrund der fehlenden Straßenraumbreite nicht realisierbar.

Als umsetzbare Varianten erscheinen daher nur eine teilseparierte Führung auf der Fahrbahn mittels Schutzstreifen oder eine gemeinsame Führung mit dem Fußverkehr in der Nebenanlage. Beide Lösungen bringen jedoch insbesondere im Hinblick auf die subjektive Sicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden Nachteile mit sich.

Welches Führungsprinzip vorzuziehen ist – oder ob gegebenenfalls eine Kombination beider Varianten beziehungsweise ein abschnittsweiser Wechsel sinnvoll wäre – muss im Rahmen der weiteren planerischen Ausarbeitung, auf Grundlage eines konkreten Lageplans, geprüft werden.

In diesem Zusammenhang sind auch der in der Studie ermittelte Bedarf an zusätzlichen Querungsmöglichkeiten für den Rad- und Fußverkehr, der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen, Flächen für das Parken im öffentlichen Straßenraum sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität und zur Verkehrsberuhigung in die Planung einzubeziehen.

 

  1. Weiteres Vorgehen

Auf Grundlage der dargelegten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sieht die Verwaltung vor, die Querschnittsüberlegungen zu der Variante 1 (gemeinsame Geh- und Radwege) und Variante 3 (Schutzstreifen) in Lagepläne zu übertragen. Hierbei können erneut Fragestellungen und Detailvarianten entstehen, die sich aufgrund der einzelnen räumlichen Gegebenheiten ergeben. Nach Abschluss der Ausarbeitung der Vorplanung wird die Verwaltung eine Bürger*Innenbeteiligung durchführen und anschließend den zuständigen politischen Gremien die Planung mit dem Ziel eines Planungsbeschlusses zur Beratung vorlegen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

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0

0

Abschreibungen

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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