Anhörung - E 26/0249/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.) Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Beitrittsabsicht der Betriebsleitung des Gebäudemanagements zum Verein „Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V.“ ab dem 01.01.2026 zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen dem Beitritt zuzustimmen.

2.) Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen
Der Rat der Stadt Aachen stimmt dem beabsichtigten Beitritt des Gebäudemanagements zum Verein
„Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V.“ ab dem 01.01.2026 zu.

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Erläuterungen

 

In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.05.2025 berichtete das Gebäudemanagement der Stadt Aachen über Ihr Vorhaben Mitglied im Verein „Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V.“ zu werden, um noch bessere Voraussetzungen für nachhaltiges Bauen und Förderungen zu schaffen (Impulsvortrag unter TOP 7 öffentlicher Teil).

Bei der DGNB handelt es sich um einen unabhängigen Non-Profit-Verein, der im Jahr 2007 gegründet wurde und sich zu Europas größtem Netzwerk für nachhaltiges Bauen entwickelt hat. Der Verein verfolgt das Ziel, Nachhaltigkeit in der gesamten Bau- und Immobilienwirtschaft und darüber hinaus zu fördern und im Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit zu verankern. So wird Nachhaltigkeit und Klimaschutz weiter als das neue Normal etabliert.

Die DGNB hat als Planungs- und Optimierungstool zur Bewertung nachhaltiger Gebäude, Innenräume und Quartiere die DGNB Zertifizierung entwickelt. Diese fußt auf einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnis, das die Umwelt, den Menschen und die Wirtschaftlichkeit gleichermaßen einbezieht. Die Zertifizierung ist durch die Begleitung von externen Auditor*innen ein unabhängiger, transparenter und vergleichbarere Nachweis über tatsächlich umgesetzte Qualitätsstandards. Sie gilt international als das fortschrittlichste Zertifizierungssystem ihrer Art und wird weltweit angewandt. Mehr als 12.000 Projekte in rund 30 Ländern wurden bereits von der DGNB ausgezeichnet.

Derzeit befinden sich zwei Neubauprojekte des Gebäudemanagement im laufenden DGNB-Zertifizierungsprozess. Weitere sind bereits geplant. Eine DGNB-Mitgliedschaft reduziert die entstehenden Zertifizierungsgebühren für kommende Projekte (siehe Anlage 4).

Neben den Zertifizierungsgebühren erhalten DGNB Mitglieder auch beim breit aufgestellten Fort- und Weiterbildungsangebot der DGNB Akademie rund 30% Prozent Rabatt, sodass sich der jährliche Mitgliedsbeitrag schnell amortisieren kann.

Des Weiteren bietet die DGNB Mitgliedschaft ein weltweites Netzwerk und den Zugriff auf Praxis- und Expertenwissen sowie wissenschaftliche Studien, die zur gezielten Stärkung des Wissenstransfers und der Qualifizierung im Gebäudemanagement aber auch darüber hinaus führen wird.

Mehr als 2.800 Mitgliedsorganisationen aus allen Bereichen des Bau- und Immobiliensektors haben der DGNB bereits ihr Vertrauen ausgesprochen. Im Rahmen der Mitgliedschaft gibt es zahlreiche Optionen um sich selbst mit seiner Expertise und Impulsen einzubringen um das Zertifizierungssystem weiterzuentwickeln und die zukünftige Ausrichtung mitzubestimmen. Neben Planenden, Beratenden, Bauherren, Projektentwickler, Unternehmen der Bauindustrie und Produktherstellern engagieren sich auch Vertreter*innen der Kommunen, Finanzwirtschaft, Vereine, Verbände sowie Hochschulen im Mitmach-Verein der DGNB.

Daher beabsichtigt das Gebäudemanagement dem DGNB Verein ab dem 01.01.2026 beizutreten.

Der Jahresmitgliedsbeitrag für die Öffentliche Hand beträgt 2.200 € netto/ Jahr zum Stand vom 25.08.2025 (siehe Anlage 2).

Als Anlage beigefügt ist eine Übersicht über die Vorteile der DGNB-Mitgliedschaft, ein Auszug aus dem Beitragsrechner, die Gebührenordnung für die Mitgliedschaft und die Zertifizierungen, der blanko Mitgliedsantrag sowie die Vereinssatzung der DGNB.

Die Beitrittserklärung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zum Verein „Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V.“ bedarf nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen der Anhörung im Betriebsausschuss und nach § 41 Abs.1 i.V.m. § 64 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) der Zustimmung durch den Rat der Stadt Aachen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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