Entscheidungsvorlage - FB 68/0244/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Beseitigung der Unfallhäufungsstelle an der Einmündung „Von-Coels-Straße/Heckstraße“ durch die Errichtung einer Lichtsignalanlage und einer neuen Verkehrsführung
hier: Ausführungsbeschluss und Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/500
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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10.09.2025
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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02.10.2025
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●
Bereit
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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●
Bereit
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel i.H.v. 420.000,00 € durch den Rat im Haushaltsjahr 2025, den Ausführungsbeschluss für „Mehr Verkehrssicherheit an der Einmündung Von-Coels-Straße / Heckstraße“ zu fassen.
Sie empfiehlt dem Rat, für die Umsetzung der Maßnahme außerplanmäßige Mittel i.H.v. im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und fasst, vorbehaltlich der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel i.H.v. 420.000,00 € durch den Rat im Haushaltsjahr 2025, den Ausführungsbeschluss für „Mehr Verkehrssicherheit an der Einmündung Von-Coels-Straße / Heckstraße“.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Umsetzung der Maßnahme außerplanmäßige Mittel i.H.v. 420.000,00 € im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Umsetzung der Maßnahme „Mehr Verkehrssicherheit an der Einmündung Von-Coesl-Straße / Heckstraße“ außerplanmäßige Mittel i.H.v, 420.000,00 € im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen.
Der Rat beschließt, für die Umsetzung der Maßnahme „Mehr Verkehrssicherheit an der Einmündung Von-Coesl-Straße / Heckstraße“ außerplanmäßige Mittel i.H.v. 420.000,00 € im Haushaltsjahr 2025 bereitzustellen.
Erläuterungen
Anlass:
Mit dem Planungsbeschluss vom 01.12.2022 (vgl. Vorlage FB 61/0535/WP18) beauftragte der Mobilitätsausschuss die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungsplanung entsprechend der dort vorgeschlagenen Variante 2b.
Bestand
Kfz-Verkehr:
Derzeit verfügt der Kreuzungsbereich Von-Coels-Straße/Heckstraße in allen Fahrbeziehungen nicht über den benötigten Platz (Schleppkurven) für das Ein- und Abbiegen von Großfahrzeugen. Das führt dazu, dass Gehwegbereiche überfahren werden und Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen, Radfahrenden und zu Fuß Gehenden entstehen.
Das Vorziehen des wartenden motorisierten Verkehrs aus der Heckstraße in die Von-Coels-Straße bis zur Haltelinie ist nur selten möglich, was den Verkehrsfluss behindert. Besonders die Einbiegenden von der Von-Coels-Straße in die Heckstraße können diesen blockieren.
Um den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten, sind oft Rückwärtsfahrmanöver notwendig, die Konflikte verursachen und die Verkehrssicherheit besonders für querende Fußgänger aber auch für wartende Fahrzeuge beinträchtigen können.
Laut den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) 6.3.8.2. sollten in Hauptverkehrsstraßen nur in Ausnahmefällen nicht-signalisierte Rechtsabbiegefahrbahnen mit Dreiecksinsel errichtet werden. Falls sie notwendig sind, sollten Teilaufpflasterungen mit Fußgängerüberwegen (FGÜ) installiert werden, um die Sicherheit der querenden Fußgänger zu erhöhen. Da in diesem Fall keine solche Teilaufpflasterung mit FGÜ vorhanden ist, können Rechtsabbiegende derzeit mit überhöhter Geschwindigkeit abbiegen, was Konflikte zwischen motorisiertem Verkehr, Radfahrenden und zu Fuß Gehenden begünstigt.
Fußverkehr:
Derzeit gibt es für Fußgänger keine, mit einem Fußgängerüberweg oder einer Lichtsignalanlage gesicherte, Querung. In beiden Straßen sind jeweils Mittelinseln als Querungshilfe vorhanden. Die Querungen selbst sind nicht mit Leitelementen ausgebaut.
Radverkehr:
Ein beidseitig angelegter Schutzstreifen entlang der Von-Coels-Straße diente bisher der Radverkehrsführung entlang der Von-Coels-Straße. Im Sommer 2024 wurde eine Deckensanierung durchgeführt. Eine Anpassung der Markierung in der Wiederherstellung wurde erforderlich, da nach den aktuellen Richtlinien Schutzstreifen einen Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr aufweisen müssen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse war dies ohne Umbaumaßnahme nicht zu gewährleisten. Um dennoch den Radverkehr in der Mischverkehrsführung mit dem KFZ-Verkehr sichtbar zu machen, wurde eine Piktogrammkette aufgebracht.
Planung
Eine bauliche Umgestaltung des Knotenpunkts Von-Coels-Straße / Heckstraße soll dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit erhöht wird. Durch den Wegfall der Dreiecksinsel und den Rückbau des Bords im Rechtsabbiegerbereich von der Von-Coels-Straße in die Heckstraße Richtung Verlautenheide wird die Straßengeometrie den Schleppkurven der Großfahrzeuge angepasst. Damit werden das Korrigieren von Fahrmanövern sowie das konfliktträchtige Rückwärtsfahren im Bereich der Heckstraße nicht mehr erforderlich sein.
Zu Gunsten der verbesserten Verkehrssicherheit ist es erforderlich, dass der Baum auf der östlichen Seite der Heckstraße entfällt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in der neu entstanden Straßengeometrie ein Grünbeet anzulegen und hier eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Durch das Grünbeet entfallen an dieser Stelle 2 Parkplätze.
Die geplante Lichtsignalanlage (LSA) trägt dazu bei, die Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu erhöhen, indem sie die Gefahr überhöhter Abbiege-Geschwindigkeiten reduziert und eine gesicherte Querung ermöglicht. Außerdem kann der linksabbiegende Kfz-Verkehr durch die Lichtsignalanlage signaltechnisch vom entgegenkommenden Verkehr getrennt werden, was das Abbiegen sicherer macht. Der Fuß- und Radverkehr, der die Von-Coels-Straße überquert, kann konfliktfrei mit dem linksabbiegenden Kfz-Verkehr in die Heckstraße geführt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) die Signalanlage per Funksignal zu seinen Gunsten beeinflussen kann.
Der aus Richtung Aachen kommende Radverkehr wird zunächst auf einem Schutzstreifen geführt. Vor den Hausnummern 254 und 256 wird aufgrund des ruhenden Verkehrs ein Sicherheitstrennstreifenmit einer Breite von 75 cm zum Parken hin eingerichtet. Zur Andienung der Tagespflegeeinrichtung in Haus Nr. 256 ist auf dem Parkstreifen in diesem Bereich eine Ladezone vorgesehen. Hinter der Zufahrt zu Haus Nr. 258 wird der Radverkehr auf den bisherigen Parkstreifen geführt. Eine dabei entstehende Restfläche des Parkstreifens wird für die Aufstellung eines Fahrradbügels genutzt.
Es wird zusätzlich geprüft, ob die Liefer- und Ladezone auf den angrenzenden Parkplatz (westlich von Hausnummer 254) verlegt werden kann. Somit könnte der Sicherheitsabstand von 75 cm entfallen und ein dauerhaftes Überfahren des Schutzstreifens würde verhindert.
Der bisherige Parkstreifen wird im Folgenden bis Höhe Haus Nr. 270 zum Radweg umgebaut. Der vorhandene Bord (Hochbord / Rundbord) zum Gehweg bleibt erhalten. Hierdurch entfallen 8 Parkplätze. Aufgrund der im Bestand geometrisch ungünstigen Querneigungen der Grundstückszufahrten wird der Radweg erst nach Haus Nr. 270 auf Gehwegniveau angehoben. Die graue Pflasterdecke des Parkstreifens wird durch eine rot beschichtete Asphaltdecke ersetzt und zusätzlich mit Piktogrammen für den Radverkehr ergänzt. Zum Gehweg hin wird der Radweg durch Kugelplatten abgegrenzt, die insb. der Barrierefreiheit dienen.
Nach dem Anheben auf Gehwegniveau wird der Radweg, aufgrund der eingeschränkten Breite der Nebenanlage, abschnittsweise bis Hausnummer 272 auf 1,60 m verjüngt.
Im neu geplanten Querungsbereich der Von-Coels-Straße entsteht durch den Verzug des Radwegs ein Aufstellbereich mit einer Tiefe von 2,00 m. Die Querung wird mithilfe von Bodenindikatoren barrierefrei ausgebaut. Das Verkehrszeichen 293 (Fußgängerüberweg) auf dem Radweg trägt dazu bei, die zu Fuß Gehenden bevorrechtigt zum Aufstellbereich der Lichtsignalanlage zu führen. Die Beschilderung des Fußgängerüberwegs wird noch geprüft.
Nach der Querung verläuft der getrennte Geh-/ Radweg Richtung Stolberg noch ca. 5 m weiter auf der Nebenanlage und wird vor der Einmündung Bruchstraße wieder auf die Fahrbahn geführt. Ein auf der Fahrbahn zusätzlich angebrachtes Sperrfeld mit einer Barke verdeutlicht die Situation für Rad- und KFZ-Fahrer*innen. Das zusätzliche Anbringen einer Leitschwelle würde für zusätzlichen Schutz sorgen. Die Einrichtung wird noch geprüft.
Zudem ist es notwendig, die Bruchstraße in eine „unechte Einbahnstraße“ umzuwandeln. Dies bedeutet, innerhalb der Bruchstraße ist ein Befahren in beide Fahrtrichtungen möglich, jedoch wird das Rechtsabbiegen von der Von-Coels-Straße in die Bruchstraße unterbunden. Dadurch soll ein möglicher Konflikt zwischen dem rechtsabbiegenden Verkehr und den Radfahrenden, die auf die Fahrbahn zurückgeführt werden, vermieden werden. Eine Freigabe für den Radverkehr wird geprüft.
Die Mittelinsel, die derzeit als (unsignalisierte) Querungshilfe dient, wird zurückgebaut. Durch die neue, vorgeschriebene Fahrtrichtung aus der Bruchstraße heraus, kann die heute geöffnete Mittelinsel geschlossen werden.
Die Querung an der Heckstraße wird ebenfalls barrierefrei ausgebaut.
Eine Weiterführung der Planung bis zur Freunder Straße ist bei der Verwaltung in Vorbereitung.
Kosten
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 420.000,00 €.
Die Mittel i.H.v. 360.000 € Tiefbau und 60.000 € Festwerte für Lichtsignalanlage, Beschilderung und Fahrradbügel werden außerplanmäßig bei PSP-Element 5-120102-200-02400-300-1/4-120102-211-1 „Einmündung Von-Coels-/Heckstraße, Umbau“, bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus PSP-Element 5-120102-000-13800-300-1/4-120102-002-2 „Flandrische Straße“, da die Mittel dort im Haushaltsjahr 2025 nicht in dieser Höhe in Anspruch genommen werden.
Es fallen keine Anliegerkosten an.
Weiteres Vorgehen
Nach Fassung des Ausführungsbeschlusses erfolgt unmittelbar die Vorbereitung der Vergabe. Ziel ist es, die Vergabe noch Ende 2025 auf den Weg zu bringen. Die bauliche Umsetzung soll dann im 1.Quartal 2026 starten und wird vorrausichtlich 2 Monate dauern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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PSP-Element 5-120102-200-02400-300-1 Einmündung Von-Coels-/Heckstraße, Umbau |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
420.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
420.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
-420.000 |
0 |
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PSP-Element 4-120102-211-1 Einmündung Von-Coels-/Heckstraße, Umbau |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
60.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
60.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
-60.000 |
0 |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
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gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
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keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
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gering |
x |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
|
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
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|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
|
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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|
nicht |
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x |
|
nicht bekannt |
Die Maßnahme erhöht die Verkehrssicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden, besonders des Fuß- und Radverkehrs. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 - Emissionen. Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet. Durch die Herstellung der Radverkehrsinfrastruktur sieht die Verwaltung, vor allem langfristig betrachtet, eine Möglichkeit für CO2 – Einsparungen durch „Umsteiger“ vom PKW auf das Fahrrad, die aber hier nicht weiter quantifiziert werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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1,1 MB
|
