Entscheidungsvorlage - FB 52/0549/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, das Beachvolleyball-Turnier auf dem Katschhof als jährlich wiederkehrende Veranstaltung zu etablieren und die dafür notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt einzuplanen. (Ratsantrag 492/18 der Fraktionen Bündnis90/Die GRÜNEN und SPD)

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Erläuterungen

Das am 25. Juni 2025 erstmalig durchgeführte Beachvolleyball-Turnier auf dem Katschhof wurde sowohl von den aktiven Sportlerinnen und Sportlern als auch von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Der Archimedische Sandkasten war für das Event auf eine Fläche von 18 x 25 Metern vergrößert worden. Das Turnier vor der besonderen Kulisse zwischen Dom und Rathaus stellte eine gelungene Auftaktveranstaltung für den in diesem Jahr zum 10. Mal aufgebauten Sandkasten dar. 

Insgesamt konnte die Veranstaltung mit Hilfe von Sponsoren und vor allem auf Basis eines sehr starken ehrenamtlichen Engagements von Vereinen und Mitarbeitenden der Verwaltung realisiert werden.

An vier Tagen des Aufbaus (23.06.), des Trainings (24.06.), am Turniertag (25.06.) und am nächsten Tag des Abbaus (26.06.) waren 25 freiwillige Helferinnen und Helfer im Einsatz.

Die große Resonanz seitens der vielen begeisterten Zuschauerinnen und Zuschauer, die mediale Aufmerksamkeit und das Event mit seiner hohen sportlichen Attraktivität sprechen unter dem Strich auch aus Sicht der Verwaltung dafür, ein solches – im Wesentlichen auf Sponsorenmitteln und ehrenamtlichem Engagement beruhendes - Format auf dem Katschhof zu verstetigen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Das Beachvolleyball-Event wird im Wesentlichen durch Sponsorengelder finanziert.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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