Entscheidungsvorlage - FB 52/0115/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Sanierungsmaßnahme an und beschließt dem Verein Aachener Turn-Gemeinde 1862 e.V. für die Sanierung eines Teils der Dachkonstruktion einen städtischen Zuschuss in Höhe von maximal 7.500,00 € zur Verfügung zu stellen.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Verein Aachener Turn-Gemeinde 1862 e.V. ist einer der größeren Sportvereine in der Aachener Region. In fünf verschiedenen Spaten bietet der Verein umfangreiche sportliche Angebote für seine Mitglieder. Neben der vereinseigenen Sportanlage am Chorusberg stehen dem Verein für die verschiedenen Sportarten weitere Nutzungszeiten im Waldstadion und in anderen Turn- und Sporthallen zur Verfügung.

Die Mitgliederzahlen des Vereins sind in den letzten fünf Jahren tendenziell konstant, steigen seit dem letzten Jahr aber eher wieder an und betragen in diesem Jahr insgesamt 1.037 Mitglieder.

 

Mit Schreiben vom 27.06.2023 hat der Aachener Turn-Gemeinde 1862 e.V. einen Antrag auf Zuschuss für die Sanierung eines Teils der Dachkonstruktion des Hauptgebäudes am Chorusberg gestellt. Der Verein ist Eigentümer des Gebäudes und des Grundstückes. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen werden erfüllt.

 

Die Frist zur Einreichung eines Förderantrages für entsprechende Sportfördermittel aus diesem Haushaltsjahr gem. den vorgenannten Sportförderrichtlinien ist bereits abgelaufen. Demnach war der Antrag formlos vor Beginn der Baumaßnahme bis spätestens 31. März zu stellen und kann auch jeweils nur für das Folgejahr eingereicht werden.

 

Der Wasserschaden an der Dachkonstruktion des Hauptgebäudes ist durch eine defekte Regenrinne entstanden und muss dringend zeitnah beseitigt werden, um zum einen zu verhindern, dass der Schaden noch größer wird und zum anderen die Sicherheit der Trainierenden nicht zu gefährden.

 

Insgesamt betragen die geplanten Kosten laut Kostenvoranschlag und Einschätzung des Architekten ca. 25.000,00 €. Diese werden durch Eigenmittel finanziert.

 

Die angegebenen Kosten sind nach Einschätzung eines Technikers des Gebäudemanagements als durchaus angemessen anzusehen.

 

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Bei den geplanten Gesamtkosten in Höhe von 25.000,00 € ergibt sich somit eine Förderung von 7.500,00 €.

 

Im Haushaltsjahr 2023 stehen im konsumtiven Bereich beim Produkt 080202, PSP-Element 4-080202-912-1, PSK 53180000 – „Zuschuss zur Sanierung vereinseigener Sportstätten“ 25.000,00 € zur Verfügung. Davon wurden in der Sportausschusssitzung vom 23.06.2022 bereits 16.500,00 € der Mittel für den Aachener Boots-Club e.V. verplant. Somit steht noch ein Rest von 8.500,00 € für einen Zuschuss zur Sanierung im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung.

 

Da es sich hier um einen Notfall und um eine unaufschiebbare Sanierungsmaßnahme mit hoher Dringlichkeit handelt, ist der Zuschuss in Höhe von 7.500,00 € zu genehmigen.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

25.000 €

25.000 €

75.000 €

75.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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