Kenntnisnahme - A 14/0087/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt von dem Endbericht zum 2. Modellversuch Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 3.7.2003 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss erstmals damit befasst, dass das Innenministerium des Landes NRW dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen aufgrund seines Antrages eine Ausnahmegenehmigung gemäß der damaligen Fassung des § 126 GO zur Teilnahme am so genannten 2. Modellversuch erteilt hat. Das RPA hatte damals mitgeteilt, dass es diesem Modellversuch nicht sehr positiv gegenüber steht. Nach der hiesigen Einschätzung und der Erfahrung anderer Städte, die bereits an einem solchen Versuch teilgenommen hatten, konnte der Versuch nicht dazu führen, erheblich Geld einzusparen. Dafür stand aber die Befürchtung im Raum, dass mehr Freiraum für nicht einwandfreies Handeln entsteht.

Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde dann durch das RPA noch einmal in den Sitzungen am 10.2.2005 und am 4.5.2005 zum Sachstand berichtet. Es wird auf die Vorlagen A 14/0016/WP 15 und A 14/0031/WP 15 verwiesen.

Mit Schreiben vom 6.3.2006, eingegangen im RPA per Mail am 3.4.2006, hat der Innenminister des Landes NRW den Endbericht zum 2. Modellversuch nebst dem Endbericht über die wissenschaftliche Begleitung durch das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltungen in Speyer vorgelegt.

Daraus ist folgendes zu zitieren:

„Es wurde festgestellt, dass die im Rahmen des Modellversuchs ermittelten Einsparpotentiale in einem ungünstigen Verhältnis zu den mit dem Nachverhandlungsverfahren verbundenen Mehrkosten stehen. Diese sind so hoch, dass die erzielten Einsparungen annähernd wieder egalisiert werden. Das Nachverhandlungsverfahren war im Modellversuch mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand verbunden; hinzu kommt auf  Grund der Intransparenz eine Gefahr unkorrekter Vergabeabläufe bis hin zu erhöhter Korruptionsanfälligkeit, worauf insbesondere der Landesrechnungshof deutlich hingewiesen hat.

Der Modellversuch ist zum 31.12.2005 ausgelaufen und wird in keiner Variation wieder aufgenommen.“

Die Bieterbefragung hat lt. Bericht ergeben, dass 73,3 % der Bieter den Versuch als nicht sinnvoll erachtet haben. Es wurde insbesondere der Wegfall des klassischen Submissionstermins kritisiert.

Die Verfahrensdauer hat sich von durchschnittlich 46 Tagen auf 56,2 Tage erhöht. Es gab bei den Modellkommunen mehr Nachträge als in den Vergleichskommunen, die nicht am Modellversuch teilnahmen. Das könnte als Indiz für die Kompensation des in den Nachverhandlungen erzielten Preisnachlasses durch erhöhte Nachträge angesehen werden. Ein allgemeingültiger Trend war indessen nicht festzustellen.

Das Innenministerium fasst seine Bewertung so zusammen:

Verlust der Planungssicherheit bei den Bietern; Verringerung der Transparenz der Vergabeverfahren

Möglicher Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot; Geringe Einsparpotentiale

Nachverhandlungen über Qualität und Qualitätsvarianten fanden in 12,7 % der Modellverfahren statt und waren in 5,9 % der Verfahren erfolgreich. Dem steht eine Erhöhung der Preise gegenüber.

Bürokratieaufbau statt – abbau; Erhöhung der Korruptionsgefahr

Erhöhung des Risiko einer gerichtlichen Überprüfung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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