Entscheidungsvorlage - FB 61/0818/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Laurensberg beauftragt die Verwaltung, die Planung einer Durchfahrtssperre in die Kleinmaßnahmenliste aufzunehmen und die Planung entsprechend weiter zu verfolgen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in einem Antrag vom 05.09.2023 die Verwaltung beauftragt, die Machbarkeit baulicher Maßnahmen zur Reduzierung unerlaubter Schleichverkehre vom Steppenbergweg zum Gemmenicher Weg, ähnlich der Kfz-Sperre im Sonnenweg, zu prüfen.

 

2. Ausgangssituation

Die Wegeverbindung zwischen Steppenbergweg und Gemmenicher Weg ist heute als landwirtschaftliche Verkehrsfläche und Fußweg, d.h. als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Der Durchgangsverkehr zwischen Steppenbergweg und Gemmenicher Weg ist mittels VZ 260 verboten. Nur landwirtschaftliche Verkehre sind zulässig. Nach Angaben der Anwohnerschaft wird er von vielen Autofahrenden als unerlaubter Schleichweg genutzt.

Derzeit entsteht an der Wegeverbindung ein neuer landwirtschaftlicher Betrieb, der als solidarischer Landwirtschaftsbetrieb konzipiert ist. Die Erschließung des neuen Hofes ist über den Kronenberg und Gemmenicher Weg gesichert.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erwartet darüber hinaus auch Besuchsverkehre aus Richtung Steppenbergweg.

 

Für den Bau einer möglichen Kfz-Durchgangssperre eignet sich, aus Richtung Wohnsiedlung Steppenberg kommend, der Bereich süd-östlich hinter dem Bachdurchlass über dem Dorbach. Eine analoge Bauweise zur Durchfahrtssperre auf dem Sonnenweg erscheint dort grundsätzlich möglich.

Die Ortsnähe zum Dorbach macht, einer ersten Einschätzung zufolge, zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von Ölunfällen bei eintretenden Kfz-Schäden am Gewässer erforderlich, die den Kosten- und Planungsaufwand deutlich erhöhen. Im Weiteren wäre daher auch die Untere Wasserbehörde zu beteiligen.

Der Landschaftsschutz ist hier nicht betroffen.

 

Die Maßnahme kann in die Kleinmaßnahmenliste aufgenommen und priorisiert werden. Die Umsetzung bzw. der Umsetzungszeitraum der Maßnahme ist von der Prioritätseinstufung abhängig, welche sich aus den Kriterien Unfallschwerpunkt, Beitrag zur Verkehrssicherheit Realisierbarkeit, Umfang Profitierender Nutzer*innen, Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und Stadtbild, Zeitpunkt der Antragstellung, Art/ Umfang der Antragstellenden/Interessengruppen und Beitrag zum Klimaschutz (z.B. Entsiegelung) ergibt.

 

Nach aktuellem Stand der Liste, die stetig fortgeschrieben wird und zuletzt in Q2/2023 in den Bezirksvertretungen und dem MoA vorgestellt wurde, erreicht die Maßnahme Platz 30 von derzeit 101 erfassten Maßnahmen (Stand 07.11.2023) der Kleinmaßnahmenliste.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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