Anhörung - FB 11/0173/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 auf der Grundlage der dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2024

(s. Anlage) zu beschließen.

Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2024 zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2024

Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2024 im November 2023, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2024 dem Rat am 13.12.2023 und im Nachgang am 19.12.2023 dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung vorgelegt worden ist, haben sich weitere Änderungen ergeben, die auf folgende Maßnahmen zurückzuführen sind:

- Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Bewertungsänderungen.

 

Gegenüber dem eingebrachten Stellenplanentwurf 2024 erhöht sich die Zahl der vorgeschlagenen Mehrstellen für den Stellenplan 2024 um weitere 2,5 Planstellen. Des Weiteren ergeben sich Stelleneinsparungen im Umfang von 4,5 Stellen.

 

Die benannten Änderungen sind in der beigefügten dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2024 in kursiver Schrift sowie farblicher Hervorhebung ergänzend zu den Veränderungen im Rahmen der ersten Lesung aufgeführt, so dass eine Gesamtsicht zur zweiten Lesung verfügbar ist.

 

Demnach ergeben sich gesamtstädtisch gegenüber dem Stellenplanentwurf 2024 saldiert insgesamt 2,0 Wenigerstellen.

 

 

Bereich

Stelleneinrichtungen

Stelleneinsparungen

saldiert

  1.      Allgemeine Verwaltung

1,5

(jeweils mit kw)

1,0

(mit kw)

+  0,5

  1.    regio iT

 

 

0,0

  1. Aachener Stadtbetrieb

1,0

1,5

-          0,5

  1. Gebäudemanagement

 

 

0,0

  1.   Volkshochschule

 

 

   0,0

  1. Stadttheater und Musikdirektion

 

1,0

-          1,0

  1. Kulturbetrieb

 

1,0

-          1,0

  1. Eurogress - Aachen

 

 

       0,0

Summe

2,5

4,5

-  2,0

Mehrstellen (STPLE 2024 : STPL 2024)

-          2,0

 

Nachstehend werden die einzelnen Veränderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf 2024 erläutert

I.1 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

Nach der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2024 sollen in der Allgemeinen Verwaltung weitere 1,5 Stellen im Rahmen der Einführung eines praxisorientierten dualen Studiums „Soziale Arbeit“ in Kooperation mit der Katholischen Hochschule NRW eingerichtet werden. Diese Stellen werden zunächst mit einem kw-Vermerk versehen.

 

Darüber hinaus ist im Bereich der Eigenbetriebe aufgrund der Nachbesetzung einer vakanten Stelle im Aachener Stadtbetrieb mit einer Beamtin bzw. einem Beamten eine formaltechnische Einrichtung einer vollen Stelle erforderlich.

 

Die Begründungen zu den einzelnen Veränderungen im Rahmen der zweiten Lesung des Stellenplans 2024 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

 I.2  Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

Die Vorlage zur ersten Lesung enthält 1,5 drittmittelgeförderte Stellen für das Projekt „Sol Aix Q – Solar lernen im Aachener Quartier“. Diese werden aufgrund der Ablehnung des Förderantrags nunmehr nicht benötigt, was zur Einsparung einer vollen Stelle im Bereich der Allgemeinen Verwaltung führt. Die halbe Projektstelle wird für den zwischenzeitlich eingetretenen Bedarf einer halben drittelmittelfinanzierten Stelle in der Fördermittelabrechnung (Vorläuferprojekt BIWAQ) genutzt.

 

Darüber hinaus sind aufgrund der Nachbesetzung von vakanten Funktionen mit Tarifbeschäftigten insgesamt 3,5 Beamt*innenstellen in Eigenbetrieben einzusparen. Die jeweiligen Begründungen sind ebenfalls der Anlage zu entnehmen.

 

 

I.3 Stellenverlagerungen 

Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich.

Hierunter fallen insbesondere die mit der Bildung des Fachbereiches Digitale Verwaltung und IT-Steuerung verbundenen Stellenverlagerungen von FB 11 zu FB 15.

Gesamtstädtisch betrachtet verändern Stellenverlagerungen nicht das Stellensoll und sind damit stellenplantechnisch neutral.

 

 

I.4 Bewertungsänderungen

Die in der Anlage aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.

Bewertungsänderungen führen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.

I.5 Kosten und Refinanzierung

Die in Ansatz gebrachten Kosten für die 2,5 Stellen der zweiten Lesung wurden auf der Grundlage der KGST-Durchschnittswerte 2022/2023 ermittelt und belaufen sich im Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 164.500 €, welche aus dem Personalkostenverbund finanziert werden.

Da die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, dass die zugrunde gelegten KGST-Durchschnittswerte in der Regel bei Neueinstellungen und internen Nachbesetzungen deutlich unterschritten werden, erfolgt eine 10%ige Kürzung der ermittelten Kosten um 16.400 €, so dass sich die finanzielle Mehrbelastung für den ungedeckten PKV-Bedarf in 2024 auf 148.100 € beläuft.

 

Unter Anrechnung der 4,5 Stelleneinsparungen in Höhe von 448.100 € ergibt sich somit gegenüber dem Stellenplanentwurf 2024 eine finanzielle Einsparung in Höhe von 300.000 €.

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der 2,5 Stellen und sonstigen Bedarfe (-300.000 €):

 I.6 Gesamtbetrachtung (1. und 2. Lesung)

I.6.1  Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung

Im Rahmen der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2024 wurden gesamtstädtisch 112,0 Stelleneinrichtungen (PVA 19.12.2023, 1. Lesung) berücksichtigt. In der zweiten Lesung kommen weitere 2,5 Stellen hinzu, sodass sich die Gesamtzahl auf insgesamt 114,5 Stellen (1. und 2. Lesung) erhöht. Dem stehen 47,0 Stelleneinsparungen gegenüber.

 

Die Kosten für die insgesamt 114,5 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe gemäß der 1. und 2. Lesung belaufen sich auf insgesamt 10.570.000 € im Haushaltsjahr 2024. Hiervon entfallen 1.840.200 € auf Projektstellen, die über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt werden und nicht dem PKV zuzurechnen sind.

 

Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln in Höhe von 288.500 € für vorhandenes Personal

(= Deckung PKV) ergibt sich eine Reduzierung der Kosten für den Personalkostenverbund auf

8.441.300 €.

 

Da die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, dass die zugrunde gelegten KGST-Durchschnittswerte in der Regel bei Neueinstellungen und internen Nachbesetzungen deutlich unterschritten werden, erfolgt eine 10%ige Kürzung der ermittelten Kosten auf 7.597.200 €.

 

Unter Anrechnung von zu realisierenden Stelleneinsparungen und haushaltsneutralen Verlagerungen in Höhe von insgesamt 1.277.200 € ergibt sich letztlich eine finanzielle Mehrbelastung für den PKV in Höhe von 6.320.000 € im Jahr 2024.

 

Dem ermittelten Mehraufwand für den PKV steht in einer Vielzahl von Fällen eine Refinanzierung aufgrund von Personalkostenerstattungen und Mehrerträgen in Höhe von insgesamt kalkulierten 1.250.100 € gegenüber. Dementsprechend verringert sich der ungedeckte Mittelbedarf für den PKV von 6.320.000 € auf 5.069.900 € (Reduzierung in Höhe von 300.000 € gegenüber PVA-Vorlage 1. Lesung, S. 11).

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der 114,5 Stellen und sonstigen Bedarfe (5.069.900 €): 

 

 

I.6.2  Saldierte Stellenplanbetrachtung

Im Rahmen der saldierten Stellenplanbetrachtung ist festzuhalten, dass im Stellenplan 2024 - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gegenüber dem Stellenplan 2023 gesamtstädtisch 67,5 Mehrstellen zu verzeichnen sind. Diese Stellenanzahl ergibt sich aus der saldierten Summe der Stelleneinrichtungen und Stelleneinsparungen der 1. und 2. Lesung und setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

Einrichtungen

Einsparungen

Summe

Gesamt

Stellenplan 2023

(Ausgangslage)

-

-

 

3.931,5

Stellenplanentwurf 2024

  112,0

    - 42,5     

 + 69,5

4.001,0

Stellenplan 2024

   2,5

     - 4,5

 -  2,0

3.999,0

Summe

+ 114,5

- 47,0

+ 67,5

3.999,0

 

 

Unter Berücksichtigung der Änderungen zum Stellenplanentwurf 2024 und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 folgendermaßen ab:

 

Bereich 

Beamte / Beamtinnen

Tarif-beschäftigte

insgesamt

 

I. Allgemeine Verwaltung

1.251,0

2.695,5

3.946,5

 

II. regio iT

11,0

 

11,0

 

III. Aachener Stadtbetrieb (E 18)

12,0

*

12,0

 

IV. Gebäudemanagement (E 26)

12,0

*

12,0

 

V. Volkshochschule (E 42)

3,0

*

3,0

 

VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47)

3,5

*

3,5

 

VII. Kulturbetrieb (E 49)

11,0

*

11,0

 

VIII. Eurogress – Aachen (E 88)

0

*

0

 

Summe

1.303,5

2.695,5

3.999,0

 

 

* Die Planstellen der Tarifbeschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Personal- und Versorgungsaufwendungen 2024

Im Haushaltsplanentwurf 2024 belaufen sich die Planansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen (PKV) auf insgesamt 325.803.200*. Auf Personalaufwendungen entfallen 274.653.900*. Hierin enthalten sind auch die Kosten für die Stellen der 1. Lesung.

 

Die jährliche Fortschreibung der Dienst- und Versorgungsbezüge, der Entgelte für Beschäftigte einschließlich der Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Zusatzversorgung, der Beihilfen sowie der Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamt*innen erfolgt grundsätzlich mit einem Prozent. Hiervon wird abgewichen, wenn für den Planungszeitraum bereits verbindliche Besoldungs- oder Tarifabschlüsse vorliegen.

Die Bezüge für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen sind zuletzt zum 01.12.2022 auf Grundlage der Besoldungsanpassung NRW 2022 um 2,8 Prozent gestiegen.

Grundsätzlich orientiert sich die Besoldungs- und Versorgungsentwicklung der kommunalen Beamt*innen an dem Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (TV-L). Da der TV-L bereits zum 30.09.2023 ausgelaufen ist, erfolgte der Tarifabschluss 2023 in der dritten Verhandlungsrunde am 09.12.2023. Demnach erhalten die Beschäftigten des Landes rückwirkend zu Dezember 2023 bei voller Beschäftigung eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800 €, für die Monate Januar bis Oktober 2024 werden monatlich je 120 € zusätzlich gezahlt. Ab November 2024 erfolgt eine Tariferhöhung in Höhe von 200 €, im Anschluss daran ab Februar 2025 eine prozentuale Erhöhung um zusätzliche 5,5 %. Bei Teilzeitbeschäftigung werden die Beträge entsprechend anteilig ausgezahlt.    

Dieses Ergebnis soll zeitnah auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf hierzu liegt bereits vor. In Anbetracht der enormen finanziellen Mehrbelastungen wurde die zu erwartende Besoldungserhöhung in Höhe von kalkulierten 10 % (analog des Tarifergebnisses der Beschäftigten des TVöD) bereits in der Planung 2024 berücksichtigt. Für das Folgejahr 2025 ist bisher keine Erhöhung berücksichtigt, für die Planjahre 2026 sowie 2027 wurde mit einer 2 %igen Erhöhung kalkuliert.

Die finanzielle Einsparung für die Stellen der 2. Lesung in Höhe von 300.000 € (siehe Ziffer I.5) ist für die Veränderungsnachweisung zum Finanzausschuss angemeldet worden. Die Änderung wird voraussichtlich Anfang März 2024 entsprechend behandelt. Darüber hinaus können sich aufgrund weiterer Beschlüsse zu Stelleneinrichtungen in den politischen Gremien sowie sonstiger notwendiger Anpassungen bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2024 zusätzliche finanzielle Bedarfe ergeben, die dann ebenfalls für die Veränderungsnachweisung des Finanzausschusses anzumelden sind. 

 

Es ergeben sich daher im Vergleich zur PVA-Vorlage zur ersten Lesung zunächst keine finanziellen Änderungen. Die Personalaufwendungen belaufen sich somit weiterhin auf insgesamt 274.653.900 €. Die Höhe der Versorgungsaufwendungen beträgt 51.149.300 € für das Jahr 2024. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtbedarf für den Personalkostenverbund 2024 in Höhe von 325.803.200 €

___

* Die ausgewiesenen Personalkosten unterscheiden sich durch Rundungsdifferenzen von solchen der  

 PVA-Vorlage 1. Lesung. Es haben sich diesbezüglich keine fiannziellen Änderungen ergeben.  

Für Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind laut Haushaltsplanentwurf 2024 14.231.000 € eingeplant. Der saldierte Betrag der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit den Erträgen aus der ertragswirksamen Auflösung beläuft sich auf 311.572.200 €.

 

Insgesamt stehen den Personalaufwendungen dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber. Im Haushaltsplanentwurf 2024 und der Veränderungsnachweisung sind Erträge für Personalkostenerstattungen und -zuweisungen in Höhe von 59,28 Mio. € eingeplant. Die dem Personalkostenverbund anzurechnenden Erstattungen belaufen sich auf 47,6 Mio. € einschließlich der Personalkostenerstattungen für die in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und bei der regio iT tätigen Beamten und Beamtinnen. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 17,33 Prozent an den gesamten Personalaufwendungen in Höhe von 274.653.900 €.

Aufteilung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2024 (PKV) auf Kostenarten unter Einbeziehung der Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- u. Beihilferückstellungen (311.572.200 €):

In diesen Zahlen sind die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht enthalten. Diese werden nicht dem Personalkostenverbund zugerechnet. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von

derzeit rd. 11,7 Mio. €.

Die im Haushaltsplanentwurf 2024 enthaltenen Personal- und Versorgungsaufwendungen des Personalkostenverbundes sind Bestandteil der Haushaltsplanberatungen 2024.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

nachrichtlich:

Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2024 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Grundsätzlich ist die Bedeutung der Stellenplanveränderungen für den Klimaschutz nicht ermittelbar.

Bei den Stelleneinrichtungen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist jedoch eine positive Relevanz für den Klimaschutz zu erwarten (s. PVA-Vorlage zur ersten Lesung).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

I. Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2024

 

 I.1  Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

 

 I.2  Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

 

 I.3  Stellenverlagerungen

 

 I.4  Bewertungsänderungen

 

 I.5 Kosten und Refinanzierung

 

 I.6 Gesamtbetrachtung (Stellenplanentwurf und Veränderungen)

 I.6.1 Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung

 I.6.2 Saldierte Stellenplanbetrachtung

 

II. Personal- und Versorgungsaufwendungen 2024

 

 

 

 

 

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Anlagen

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