Kenntnisnahme - E 18/0195/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis .


 

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Erläuterungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 x

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

Erläuterungen

In seiner Sitzung am 22.11.2022 hat der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes zur Sicherung des künftigen Krematoriumbetriebs den Neubau zweier Kremierungsofenlinien unter Prüfung möglicher alternativer Verfahrenswege und Brennstoffe zur CO² Reduktion sowie die Errichtung eines pietätvollen Verabschiedungsbereichs für Angehörige im Bestandsgebäude zur Attraktivitätssteigerung beschlossen.

Am 01.12.2022 erhielt E 26 von E 18 einen Planungsauftrag, um über eine Ausschreibung ein entsprechendes Ingenieurbüro mit Erfahrung im Bau von Kremierungsanlagen zu finden, welches die beschlossenen Maßnahmen plant und bis zur Fertigstellung begleitet.

 

Nach einem langwierigen Vergabeverfahren konnte das Ingenieurbüro GICON/IFE im Dezember 2023 mit der Planung von zwei neuen Feuerungslinien, die die beiden alten Linien ersetzen sollen, beginnen.

Neugebaut werden neben den eigentlichen Öfen auch die zugehörigen Nebenanlagen wie z.B. Lüftungsanlage, Rauchgasreinigung, Rückkühler, Aschehandling, E-MSR-Technik und weitere notwendige Peripherieanlagen.

 

Das beauftragte Planungsunternehmen hat im April 2024 die Planungen der Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) abgeschlossen.

Die wesentlichen Erkenntnisse sind:

  • Die technische Realisierbarkeit ist gegeben und wurde in der Tiefe einer Vorplanung bearbeitet.
  • Durch die neuen Anlagen werden die Emissionsgrenzwerte erheblich unterschritten.
  • Alternative Energieträger:

- Elektro-Öfen sind wegen Problemen mit der Einhaltung von Emissionswerten nicht sinnvoll.

- Eine zukünftige Umrüstung der neuen Linien von Erdgas auf Wasserstoff oder Biogas ist grundsätzlichglich, allerdings bietet bislang noch kein Versorger die notwendige Infrastruktur an, um diese Energieträger sicher und wirtschaftlich jetzt schon nutzen zu können.

  • Eine Reduzierung der Gasverbräuche um 50 % wird weiterhin bestätigt. Die gleichzeitige Reduzierung des Wartungs- und Instandhaltungsaufwandes ergibt eine erhebliche Reduzierung der laufenden Kosten. Damit wird ein Investitionskorridor bis ca. 6 Mio € netto ermittelt, bei dem die Maßnahme wirtschaftlich ist.
  • Die Gesamtkosten steigen im Vergleich zu den in 2022 im Rahmen des Strategiekonzeptes geschätzten Kosten von 3,9 Mio € netto auf ca. 5,3 Mio € netto. Grund sind die gestiegenen Baukosten seit dem letzten Betrachtungszeitpunkt und die Berücksichtigung der Gesamtmaßnahme inklusive der erhöhten Planungskosten. Die Kosten setzen sich zusammen aus den geschätzten Baukosten für den Bau und die Technik, die Planungskosten für Bau und Technik, die Projektmanagementpauschale, eine Risikokostenpauschale und einen Kostenvarianzansatz zum Ausgleich zukünftiger Baupreissteigerungen.
  • Die Wirtschaftlichkeit ist also gegeben. Die Kosten werden im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2025 eingeplant. 

 

Im chsten Schritt werden die Planungen fortgeführt mit den Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung).

 

Anvisierter Zeitplan mit Meilensteinen:

  • Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung): Juni August 2024
  • Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung und Erstellung der Ausschreibungen):

 September November 2024

  • Ausschreibung und Vergabe     Dezember 2024 - März 2025
  • Bauzeit        Juli November 2025
  • Inbetriebnahme und Rückbau     Dezember 2025

 

Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes wird über den jeweiligen Fortschritt der Maßnahme informiert.

 


 

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Anlagen

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