Entscheidungsvorlage - FB 23/0040/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Marktstandsgebührensatzung für denBereich Wochenmärkte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- FB 23/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Entscheidung
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15.03.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.04.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs-und
Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der
Marktstandsgebühren um ca. 9 % und die entsprechende Änderung der
Marktstandsgebührensatzung zu beschließen.
Der Rat der Stadt
beschließt die Erhöhung der
Marktstandsgebühren um ca. 9 % und die entsprechende Änderung der
Marktstandsgebührensatzung rückwirkend zum 1.1.2005.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die städtische
Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den Verwaltungskosten-beitrag für
die städtischen Wochenmärkte überprüft.
Nachdem seit 1999 lediglich
eine indexmäßige Erhöhung der Personalausgaben und des
Verwaltungskostenbeitrags erfolgte, ergab eine Hochrechnung der Einnahmen und
der Ausgaben des Jahres 2003 auf das Jahr 2005 eine Unterdeckung von ca.
21.500,-- €. Die Ursache liegt in stark gestiegenen Buchungs- und
Verwaltungskosten.
Eine Überprüfung ergab, dass
bereits im Jahre 2004 durch eine Umstellung beim Einzug der Marktgebühren die
Anzahl der erforderlichen Buchungen der Stadtkasse stark reduziert werden
konnte und der Personalkostenschlüssel zwischenzeitlich ebenfalls verändert
wurde. Daher ist für das Jahr 2005 lediglich eine Unterdeckung von ca. 8.500 i zu erwarten. Um diese Unterdeckung auszugleichen, ist
eine Erhöhung der Marktstandsgebühren um 9 % erforderlich.
Somit werden in der Satzung
über die Erhebung von Marktstandsgebühren auf den Wochenmärkten in der Stadt
Aachen (Marktstandsgebührensatzung vom 22.01.1986 in der derzeit geltenden
Fassung) in § 2 der Satzung die nachfolgenden Beträge ersetzt:
a.) Tarifzone I
1,52 € durch den
Betrag 1,66 €/qm Standfläche
b.) Tarifzone II
1,38 € durch den
Betrag 1,50 €/qm Standfläche
c.) Tarifzone III
1,19 € durch den
Betrag 1,30 €/qm Standfläche
Somit hat beispielsweise ein
Marktbeschicker mit einer Standfläche von 20,00 qm in der Tarifzone II
rückwirkend ab 01.01.2005 den Betrag von 30,00 € statt 27,60 € monatlich
zuzüglich Mehrwertsteuer und 12,20 € für die anteilige Sondernutzung zu zahlen.
Bei insgesamt ca. 5.700 qm
zugewiesener Standfläche sind für das Jahr 2005 Mehreinnahmen in Höhe von ca.
8.600,-- € zu erwarten.
