Entscheidungsvorlage - FB 23/0040/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs-und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandsgebühren um ca. 9 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebührensatzung zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt beschließt  die Erhöhung der Marktstandsgebühren um ca. 9 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebührensatzung rückwirkend zum 1.1.2005.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die städtische Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den Verwaltungskosten-beitrag für die städtischen Wochenmärkte überprüft.

 

Nachdem seit 1999 lediglich eine indexmäßige Erhöhung der Personalausgaben und des Verwaltungskostenbeitrags erfolgte, ergab eine Hochrechnung der Einnahmen und der Ausgaben des Jahres 2003 auf das Jahr 2005 eine Unterdeckung von ca. 21.500,-- €. Die Ursache liegt in stark gestiegenen Buchungs- und Verwaltungskosten.

 

Eine Überprüfung ergab, dass bereits im Jahre 2004 durch eine Umstellung beim Einzug der Marktgebühren die Anzahl der erforderlichen Buchungen der Stadtkasse stark reduziert werden konnte und der Personalkostenschlüssel zwischenzeitlich ebenfalls verändert wurde. Daher ist für das Jahr 2005 lediglich eine Unterdeckung von ca. 8.500 i zu erwarten. Um diese Unterdeckung auszugleichen, ist eine Erhöhung der Marktstandsgebühren um 9 % erforderlich.

 

Somit werden in der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren auf den Wochenmärkten in der Stadt Aachen (Marktstandsgebührensatzung vom 22.01.1986 in der derzeit geltenden Fassung) in § 2 der Satzung die nachfolgenden Beträge ersetzt:

 

a.)     Tarifzone I

       

         1,52 € durch den Betrag 1,66 €/qm Standfläche

 

b.)     Tarifzone II

 

         1,38 € durch den Betrag 1,50 €/qm Standfläche

 

c.)     Tarifzone III

 

         1,19 € durch den Betrag 1,30 €/qm Standfläche

 

 

Somit hat beispielsweise ein Marktbeschicker mit einer Standfläche von 20,00 qm in der Tarifzone II rückwirkend ab 01.01.2005 den Betrag von 30,00 € statt 27,60 € monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer und 12,20 € für die anteilige Sondernutzung zu zahlen.

 

Bei insgesamt ca. 5.700 qm zugewiesener Standfläche sind für das Jahr 2005 Mehreinnahmen in Höhe von ca. 8.600,-- € zu erwarten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen sind in Höhe von ca. 8.500,-- € Mehreinnahmen jährlich zu erwarten.        

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