Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0026/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Besetzungssperre für vakante Stellen zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Herr Corr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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19.05.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 10.03.2010 haben die Fraktionen der CDU und der Grünen die Verwaltung aufgefordert, für die nächste Sitzung des PVA eine Vorlage betreffs Erlass einer Besetzungssperre für 6 Monate vorzubereiten.
In der Sitzung des Rates am 21.04.2010 wurde diese Bitte bekräftigt.
Nachstehend sind die Kriterien für eine Wiederbesetzungssperre dargestellt:
Ab sofort gilt für alle bei der Stadtverwaltung freien und frei werdenden Planstellen eine Wiederbesetzungssperre für die Dauer von 6 Monaten; sie rechnet ab dem Zeitpunkt, ab dem vorhandene Stellen frei geworden sind oder frei werden bzw. ab dem Zeitpunkt der Beurlaubung (Elternzeit/Sonderurlaub) von Stelleninhaberinnen/Stelleninhabern. Bei neu einzurichtenden Stellen gilt die Besetzungssperre für die ersten 6 Monate ab dem Beschluss der Stelleneinrichtung.
Für die Besetzungssperre ist folgende Verfahrensweise vorgesehen:
Stellenbesetzungsverfahren, die zum Zeitpunkt der Verfügung der Besetzungssperre bereits durch Stellenausschreibung eingeleitet sind, werden von der Besetzungssperre nicht erfasst.
Ausgenommen von der Besetzungssperre bleiben
1. Stellen im Bereich der Kindertagesstätten und der offenen Ganztagsschulen
2. Stellen von Schulsekretärinnen
3. Stellen von Schulhausmeister/innen
4. Stellen im Heranziehungsbereich der Unterhaltsvorschusskasse im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
5. Stellen von Ordnungs- und Sicherheitskräften für die Innenstadtüberwachung
6. Stellen in den Vorzimmern der Dezernenten und Fachbereichsleiter
7. Stellen für Beschäftigte, die vollständig über Drittmittel finanziert werden.
8. Stellen, bei deren Nichtbesetzung Einnahmeverluste für die Stadt entstehen, die höher sind als die Personalkosten der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers
9. Stellen in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, die zur wirtschaftlichen Erfüllung des Zweckes der Einrichtung zwingend erforderlich sind.
Einzelfallregelungen bleiben dem Verwaltungsvorstand vorbehalten.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss zu jeder Sitzung
- über die Anzahl, Wertigkeit und Dauer der aufgrund der Besetzungssperre unbesetzten Stellen
und
- über die Höhe der infolge der Besetzungssperre eingesparten Personalkosten
zu berichten.