Entscheidungsvorlage - FB 40/0084/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Der Schulausschuss und der Planungsausschuss stimmen den von der Verwaltung entwickelten Vorschlägen zur Nutzung der Gebäude und Liegenschaften frei werdender Schulgebäude wie folgt zu:

 

1.1.              Schulgebäude Kronenberg

1.2.              Unterbringung der Amos Comenius Schule ab dem Schuljahr 2011/12

1.3.              Reservierung der verbleibenden Raumreserve für die Unterbringung einer Aachener Privatschule und den U 3-Ausbau

1.4.              Schulgebäude Eilendorf

1.5.              Zeitgemäße und moderne Unterbringung der Montessori-Grundschule Eilendorf mit der Möglichkeit der Erweiterung zur Zweizügigkeit und

1.6.              Unterbringung der Kindertageseinrichtung und des Kinderhauses

1.7.              Schulgebäude Franzstraße - Reservierung für den U 3-Ausbau und für die Unterbringung

              von Sozialraumteams

 

2.              Der Schulausschuss und der Planungsausschuss stimmen der vorgeschlagenen Unterbringung bzw. Reservierung von Räumlichkeiten an schulische Drittnutzer im ehemaligen Seminargebäude Malmedyer Str. 61/63 zu.

 

3.              Der Ratsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen im Rat der Stadt Aachen vom 13.03.2011 „Räumliche Umsetzung der Schulentwicklungsplanung“ ist damit formal erledigt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.              Ausgangssituation

 

Mit dem Ratsantrag "Eine leistungsfähige Gesamtschule an einem etablierten Schulstandort" vom 21.02.2011 beantragen die Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN im Rat der Stadt Aachen die Verwaltung, das Raum- und Standortangebot der David-Hansemann-Schule für die 4. Gesamtschule so weiterzuentwickeln, dass es den organisatorischen und konzeptionellen Ansprüchen einer leistungsfähigen Ganztags-Gesamtschule entspricht.

Aus dem nunmehr von der Verwaltung entwickelten Planungskonzept für die 4. Gesamtschule am Standort Sandkaulstraße 75 ergeben sich Auswirkungen auf andere Schulstandorte.

Bereits mit dem Errichtungsbeschluss hat der Rat die Verwaltung beauftragt, für die Gebäude und Liegenschaften der auslaufenden Hauptschulen Vorschläge zur zukünftigen Nutzung zu entwickeln.

Hierzu liegt nunmehr ein weiterer Ratsantrag " Räumliche Umsetzung der Schulentwicklungsplanung“ vom 13.04.2011 der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN im Rat der Stadt Aachen zur Beratung in einer gemeinsamen Sitzung von Schulausschuss und Planungsausschuss vor.

 

2.              Unterbringung der Amos Comenius Schule

 

Wie in der Vorlage FB 40/0081/WP16 "Leistungsfähige Gesamtschule an einem etablierten Standort“ dargestellt, erfordert die Inanspruchnahme der Räumlichkeiten im Rahmen der notwendigen baulichen und planerischen Maßnahmen in der Sandkaulstraße 75 den Auszug der Amos Comenius Schule in den diesjährigen Sommerferien 2011.

 

Für die Unterbringung der Amos Comenius Schule wurden die aus Sicht der Verwaltung die möglichen Standorte

              -              Schulgebäude Eintrachtstraße

              -              Schulgebäude Kronenberg

geprüft.

Derzeit stehen der Amos Comenius Schule im Nordturm und auch durch Mitnutzung im Südturm 13 Räume sowie 2 Räume zur Mitnutzung zur Verfügung:

Anzahl

Räume

9

Klassen- / Kursräume

1

Technikraum

1

Lehrerzimmer

2

Verwaltungsräume

1

Mehrzweckraum (PC-Raum) - Mitnutzung

1

NW-Raum - Mitnutzung

 

Ganztagsbereich - Mitnutzung

 

2.1              Zukünftige Nutzung des Schulgebäudes Eintrachtstraße

 

Hier können nur reine Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt werden. Derzeit sind das erste und zweite Geschoss an die StädteRegion Aachen vermietet, die hier Klassen des Weiterbildungskollegs (Abendrealschule / Abendgymnasium) untergebracht hat. Mittelfristig sieht die StädteRegion vor, die Abendschulen in eigenen Gebäuden unterzubringen (s. als Anlage beigefügtes Antwortschreiben der StädteRegion Aachen vom 20.04.2011).

 

In den beiden Obergeschossen sind derzeit Teile der Musikschule untergebracht. Sollte eine Neuvermietung dieser Geschossebenen vorgesehen werden, wäre eine baurechtliche Nutzungs-änderung erforderlich, um den gesetzlichen Anforderungen des Brandschutzes zu entsprechen. Um den Umfang der Kosten einer brandschutzrechtlichen Ertüchtigung ermitteln zu können, muss ein Brandschutzgutachten in Auftrag gegeben werden. Hierzu ist die Raumbelegung erforderlich, die von einem zukünftigen Mieter derzeit natürlich nicht vorgelegt werden kann.

 

Nach jetzigem Kenntnisstand würde eine Nutzung der Eintrachtstraße durch die Amos Comenius Schule einen längeren zeitlichen Vorlauf benötigen. Das würde dazu führen, dass die bauliche Ertüchtigung der 4. Gesamtschule sich entsprechend zeitlich verzögert.

 

2.2              Zukünftige Nutzung des Schulgebäudes Kronenberg

 

Auf der Grundlage der Ratsbeschlüsse vom 03.08.2010 und vom 08.12.2010 werden die Grundschule Kronenberg sowie die Reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck (GHS Kronenberg) zum 31.07.2011 auslaufend geschlossen. Zum neuen Schuljahr werden an den Schulen keine neuen Eingangsklassen mehr eingerichtet. Das bedeutet, dass die Grundschule mit Ende des Jahres 2013/2014 und die Reformpädagogische Sekundarschule mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 aufgelöst werden. Angesichts der bereits seit einigen Jahren zurückgehenden Schülerzahlen an den Schulen, sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt freie Raumkapazitäten vorhanden, die einer anderen schulischen Nutzung zugeführt werden können.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung im Rahmen des genannten Ratsbeschlusses vom 08.12.2010 beauftragt wurde, für die Gebäude und Liegenschaften der auslaufenden Reformpädagogischen Sekundarschule am Dreiländereck Vorschläge für die zukünftige Nutzung zu entwickeln.

Auf der Grundlage der nachfolgenden Raumbedarfsplanungen der GGS Kronenberg und der Reformpädagogischen Sekundarschule ist ersichtlich, dass auch unter Berücksichtigung der von der Reformpädagogischen Sekundarschule gebildeten 5 zusätzlichen Klassen (BUS-Klasse, BO-Klasse, 3 Förderklassen) unter Inanspruchnahme von nicht benötigten Unterrichtsräumen der Grundschule im kommenden Schuljahr ein Überhang von 10 Klassenräumen und 2 Fachunterrichtsräumen vorliegt.

 

"Raumbedarfsplanung"

Reformpädagogische Sekundarschule

 

Bezeichnung

Raumbestand

Raumbedarf
2-zügig in 5 Jahrgängen

Raumbilanz

Klassenräume

21

10 (plus 1 BUS, 1 BO, 3 Förderkl.)

6

Fachunterrichtsräume

10

8

2

Raum für neue Technologien

2

1

(1)

Chemie- / gr. NW-Raum

2

1

(1)

Naturwissenschaften

1

2

(-1)

Kunstraum

2

1

(1)

Musikraum

1

1

 

Technikraum

2

2

 

Mehrzweckraum

1

1

 

Hauswirtschaft

1

1

 

Raum für textiles Gestalten

0

 

 

Lehrmittelraum

1 / 40 m²

60 m²

 

Turnhalle

 

1

 

Nebenräume

 

 

 

Aula

260 m²

150 m²

 

Bibliothek

3 / 170 m²

150 m²

 

Verwaltung

275 m²

 

 

Ganztagsbereich

520 m²

360 m²

 

Sonstige Räume

10 / 500 m²

 

 

 

"Raumbedarfsplanung" GGS Kronenberg

 

Bezeichnung

Raumbestand

Raumbedarf
3 Klassen / 2 OGS-Räume

Raumbilanz

Primarstufe 

Klassenräume

9

5

4

Mehrzweckraum

1

1

(PC-Raum)

Turnhalle

 

1

 

Nebenräume

 

 

 

Aula

250  m²

150 m²

 

Bibliothek

90 m²

 

 

Verwaltung

220 m²

 

 

Ganztagsbereich

120 m²

120 m²

 

 

2.3              Empfehlung der Verwaltung:

 

Der Schulbetrieb empfiehlt, der Amos Comenius Schule als zukünftigen Schulstandort Räumlichkeiten im Schulgebäude der Reformpädagogischen Sekundarschule anzubieten und hier auch die Mitnutzung von naturwissenschaftlichen Fachräumen und der Mensa zu gewährleisten.

 

Auf der Grundlage der derzeit der Amos Comenius Schule zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten im Schulgebäude Sandkaulstraße 75 wäre eine Unterbringung der Schule im westlichen Altbauflügel des Schulgebäudes möglich. Hierzu müssten der Reformpädagogischen Sekundarschule allerdings freie Unterrichtsräume und freie OGS-Betreuungsräume in der benachbarten Grundschule Kronen­berg zur Verfügung gestellt werden.

Im oben genannten Gebäudeteil könnten im Erdgeschoss 7 Unterrichts- /Kursräume, 2 Verwaltungsräume sowie ein Lehrerzimmer, im Obergeschoss 2 Unterrichts- /Kursräume, der Amos Comenius Schule angeboten werden. Im Untergeschoss wäre die Mitnutzung eines naturwissenschaftlichen Raumes (auch als Mehrzweckraum) und des Technikraumes ebenso möglich wie die Nutzung eines PC – Raumes  und der Mensa im Neubautrakt.

E 26 klärt, ob die Möglichkeit eines eigenen Zugangs besteht.

Raumpläne des Altbauflügels sind beigefügt.

 

Die Schulverwaltung weist darüber hinaus darauf hin, dass derzeit eine Privatschule in Aachen auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten ist. Hierfür erscheint der Standort Kronenberg - auch mit Perspektive auf die anstehende, in räumlicher Nähe zur Schule sich entwickelnde "Campus-Bebauung“ - eventuell geeignet. Es ist jedoch noch zu klären, ob die Privatschule zukünftig im Schulgebäude Kronenberg räumlich untergebracht werden kann.

In der GGS Kronenberg soll eine Raumreserve für den U 3-Ausbau vorgesehen werden. Auf die Vorlage "Kindergartenentwicklungsplanung“, Vorlage Nr. FB 51/0076/WP16, wird verwiesen.

 

3.              Zukünftige Nutzung des ehemaligen Seminargebäudes Malmedyer Str. 61/63

 

Für die zukünftige Unterbringung der derzeit im Pavillon auf dem Schulgelände Sandkaulstr. 75 untergebrachten Klassen der VHS wurde von der Schulverwaltung die Möglichkeit einer zukünftigen Unterbringung in freien Unterrichtsräumen des ehemaligen Seminargebäudes Malmedyer Str. 61/63 geprüft.

Auf die Beschlussvorlage "Raumkonzept für das Einhard-Gymnasium im ehemaligen Seminargebäude Malmedyer Str. 61/63“, Vorlage Nr. FB 40/0079/WP16, wird Bezug genommen.

Auf der Grundlage der derzeit hier von der VHS genutzten 8 Unterrichtsräume und 4 Verwaltungsräume (einschließlich eines Lehrerzimmers), ist eine Unterbringung unter Inanspruchnahme der Verwaltungs- und Funktionsräume im Erdgeschoss und der Unterrichtsräume im ersten Obergeschoss möglich. Für den derzeit ebenfalls durch die VHS im Pavillon genutzten Gymnastikraum kann ggf. die Mitnutzung der Turnhalle am Einhard-Gymnasium geprüft werden.

 

Die brandschutztechnischen Voraussetzungen für eine schulische Nutzung des Obergeschosses im ehemaligen Seminargebäude müssten bis zum Schuljahr 2012/2013 umgesetzt werden.

 

3.1              Empfehlung der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt, der VHS als Ersatz für die bisher im Pavillon auf dem Schulgelände Sandkaulstr. 75 genutzten Unterrichts- und Verwaltungsräume ab dem Schuljahr 2012/2013 Unterrichtsräume im ersten Obergeschoss und Verwaltungs- und Funktionsräume im Erdgeschoss des ehemaligen Seminargebäudes Malmedyer Str. 61/63 zur Verfügung zu stellen.

 

4.              Qualifizierung des Schulstandortes auf die auslaufende GHS Eilendorf und der Montessori-Grundschule Eilendorf

 

Mit dem bereits genannten Ratsbeschluss vom 08.12.2010 wurde als weitere schulorganisatorische Maßnahme die GHS Eilendorf ebenfalls zum 31.07.2011 auslaufend geschlossen. Auch hier wird zum Schuljahresbeginn 2011/2012 keine neue Eingangsklasse von der Schule aufgenommen. Bereits seit dem Schuljahr 2009/2010 wurde lediglich eine Eingangsklasse in der ehemals dreizügigen Hauptschule gebildet, so dass im Schulgebäude Raumkapazitäten frei sind.

Die ebenfalls im Gebäude untergebrachte Montessori-Grundschule hat schon seit geraumer Zeit Raumbedarf angemeldet. Die nach der Schulentwicklungsplanung einzügige Grundschule muss regelmäßig vor dem Hintergrund fehlender Raumkapazitäten angemeldete Kinder abweisen. Hier ist der Ausbau zu einer zweizügigen Montessori-Grundschule zu überlegen. Handlungsbedarf besteht auch für die ebenfalls am Standort untergebrachte Kita sowie das Montessori-Kinderhaus hinsichtlich einer zeitgerechten und modernen Unterbringung.

Auch für diesen Standort wurde die Verwaltung im Rahmen des Ratsbeschlusses vom 08.12.2010 beauftragt, Vorschläge zur zukünftigen Nutzung zu entwickeln.

 

4.1              Empfehlung der Verwaltung:

 

Der Schulbetrieb empfiehlt, den Raumbedarf und die Raumausstattung der Montessori-Grundschule Eilendorf im Schulgebäude der auslaufenden GHS Eilendorf sukzessive zukunftsfähig zu ertüchtigen und die Raumreserve im Rahmen der notwendigen Sanierung der ebenfalls am Standort befindlichen Kindertageseinrichtung und des Kinderhauses zur Verfügung zu stellen.

 

5.              Zukünftige Nutzung des Schulgebäudes Franzstraße

 

Die KHS Klaus-Hemmerle-Schule wird ebenfalls zum 31.07.2011 auslaufend geschlossen.

Auch hier wird zum Schuljahresbeginn 2011/2012 keine neue Eingangsklasse von der Schule aufgenommen, so dass im Schulgebäude Raumkapazitäten frei werden.

 

5.1     Empfehlung der Verwaltung:

 

Der Schulbetrieb empfiehlt, eine schulische Nutzung zukünftig im Gebäude nicht mehr vorzusehen, sondern eine Raumreserve für den U 3-Ausbau hier vorzuhalten.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Unterbringung von Sozialraumteams, die aufgrund einer Personalausweitung einen entsprechenden Raumbedarf haben, zu prüfen. Ein Sozialraumteam be­nötigt bis zu 20 Räume (Unterbringung in Einzelbüros), das ergibt einen Raumbedarf von ca. 240 m².

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

 

 

 

__________________________________________________________________

Investitionskosten

 

 

a.

Im Haushalt?

Ja/nein

€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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Anlagen

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