Kenntnisnahme - FB 50/0155/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)              Der Integrationsrat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zum Bericht über den Stand der Integration zur Chancengleichheit von Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der Stadt Aachen anhand statistischer Beobachtungen und der Erläuterungen hierzu zur Kenntnis.

 

b)              Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum Bericht über den Stand der Integration zur Chancengleichheit von Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der Stadt Aachen anhand statistischer Beobachtungen und der Erläuterungen hierzu zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgabe eines Integrationsmonitorings ist es, in ausgewählten Handlungsfeldern anhand von Zahlen den Stand der Entwicklung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund über einen längeren Zeitraum zu beobachten und empirisch darstellbar zu machen. Dabei ist zu beachten, dass das indikatorengestützte Integrationsmonitoring die Voraussetzung für eine Evaluation der Integration von Migrantinnen und Migranten bilden kann, aber nicht mit dieser gleich zu setzen ist. Monitoring- Daten geben Auskunft über den Stand und den Verlauf von Integrationsprozessen, können aber nicht die Frage nach den Wirkungen von Integrationspolitik und Programmen auf den Integrationsprozess beantworten. Das Integrationsmonitoring ist daher als ein statistischer Baustein der strategischen Integrationssteuerung zu sehen, der Hinweise auf Handlungsbedarfe in der gesamtstädtischen Integrationsarbeit gibt.

 

Der Stand der Integration wurde auf der Grundlage von Daten in 8 Handlungsfeldern überprüft:

 

  • Rechtliche Integration
  • Bildung
  • Ausbildung und Arbeit
  • Soziale Sicherung
  • Wohnen
  • Sprache
  • Gesundheit
  • Politische und gesellschaftliche Partizipation

 

Die aktuelle Ausgabe des Integrationsmonitorings enthält 18 Indikatoren. Mit dem 2. Monitoringbericht werden vier Jahre Entwicklung anhand von statistischen Daten aus 2006-2009 dokumentiert und den Akteuren und Entscheidungsträgern als Grundlage für weitere strategische Ausrichtungen zur Verfügung gestellt.

 

Der  2. Bericht zum Integrationsmonitoring in der Stadt Aachen wurde in Kooperation mit verschiedenen städtischen Fachbereichen, den Ämtern der StädteRegion, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit sowie den Statistiken erstellenden Institutionen erarbeitet. Für die Erstellung des Berichts wurden für die Stadt Aachen Indikatoren in ausgewählten Handlungsfeldern festgelegt, die auf vorhandene Statistiken der Kommune, der StädteRegion, des Landes NRW und des Bundes zurückgreifen. Um zu gewährleisten, dass die ausgewählten Indikatoren theoretisch fundiert sind und hierzu verlässliche und  kontinuierlich Daten vorliegen, die auch Vergleiche erlauben, wurde das Indikatorenset der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmodernisierung) mit dem vorliegenden 2. Bericht fortgeführt.

 

Frau Ulrike Hartmann, stellv. Leiterin der Stabsstelle Integration, berichtet über die Fortführung und Weiterentwicklung des Integrationsmonitorings in der Stadt Aachen.

 

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Anlagen

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