Kenntnisnahme - FB 61/1006/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Eingabe zur Unterschutzstellung des Hochbunkers Aachen, Rütscherstraße / Försterstraße vonHermann Tücks, Bürgerinitiative Lousberg Bunker - Försterstraße 3, 52072 Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/60
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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12.11.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Eine Prüfung der vorhandenen Bewertung und Situation des Bunkers Rütscherstraße / Försterstraße hat bereits seitens der Verwaltung stattgefunden.
Diese ergab keinen Anlass zu einem neuen Verfahren zur Unterschutzstellung des Bunkers gem. DSchG.
Das Bürgerforum beauftragt die Verwaltung bezüglich des öffentlichen Interesses an der ortsgeschichtlichen Bedeutung des Ortes, mit dem Investor die Dokumentation des Bunkers sowie die Schaffung eines Erinnerungsortes zu vereinbaren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Genese
Der Hochbunker Rütscherstraße /Försterstraße wurde in den Jahren 1941-1943 durch die Firma Josef Hündgen im Auftrag des Luftschutzbauamtes errichtet und war als Luftschutzraum für 1.450 Personen konzipiert. In der Nachkriegszeit diente er zunächst als Notunterkunft für obdachlos gewordene Einwohner Aachens. Seit 1959 wurde er durch die RWTH Aachen als Institutsgebäude auf allen drei Ebenen genutzt. Die eingerichteten Laborräume, Büros und Besprechungsräume haben den Bunker stark verändert.
Der Denkmalwert für den Hochbunker ist im Jahr 2005 im Zuge einer systematischen Erfassung von Hochbunkern in Aachen und Köln von der Bezirksregierung Köln im Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland untersucht worden. Die Bezirksregierung war als obere Denkmalbehörde hier zuständig, da der Bunker zu diesem Zeitpunkt in Besitz des Bundes war.
Die Bezirksregierung berichtet, dass ein wesentliches Kriterium, das als Maßstab für eine Unterschutzstellung angelegt wurde, die Ablesbarkeit der Funktionen des Bautypus „Luftschutzbunker“, insbesondere durch die Überlieferung innerer Strukturen, Ausstattung und Haustechnik war. Im Vergleich zu anderen denkmalgeschützten Bunkern in Aachen und Köln wurde der Hochbunker so stark verändert, dass die ursprüngliche Nutzung nicht mehr ablesbar war. Die Grundrisse sind stark verändert, bauzeitliche Ausstattung und Haustechnik nahezu gänzlich entfernt. Der historische Zeugniswert, der sich im Denkmalschutz ja regelmäßig aus der noch vorhandenen historischen Bausubstanz begründet, wurde aus diesem Grund als nicht mehr ausreichend für eine Unterschutzstellung beurteilt.
Seit der Bunker im Jahr 2012 an eine private Entwicklergesellschaft veräußert wurde, fällt die Zuständigkeit in Denkmalangelegenheiten an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen. Ebenso wie die obere Denkmalbehörde muss diese bei Eintragungen, Löschungen und Veränderungen an Denkmälern etc. mit dem Fachamt, hier den Landschaftsverband Rheinland, das Benehmen herstellen. Die Eintragung in die Denkmalliste (§3 Abs. 2DSchG) wird ausdrücklich als mitwirkungsbedürftige Entscheidung seitens des Fachamtes kommentiert und praktiziert. In erster Linie betreffen die Äußerungen der Denkmalpflegeämter im denkmalrechtlichen Verfahren den Denkmalwert von Sachen, die Art der Erhaltung und Restaurierung von Denkmälern sowie zur Denkmalverträglichkeit von Veränderungen. Ihnen obliegt die fachliche Beratung und Erstattung von Gutachten, insbesondere die Begutachtung von Einzelobjekten im Zusammenhang mit dem Eintragungsverfahren.
Diese Prüfung wurde im Einvernehmen zwischen der oberen Denkmalbehörde und dem Fachamt 2005 abgeschlossen. Die untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen hat das Fachamt um erneute Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 10.10.2013 bestätigt das Fachamt die Entscheidung von 2005 (Anlage).
Vor dem Hintergrund der Entscheidung zum Denkmalwert von 2005 wurden weitere Entscheidungen wie der Erwerb des Bunkers seitens der privaten Entwicklergesellschaft getroffen. Seitens der Bauaufsicht wurde eine Abrissgenehmigung erteilt und die Bauvoranfrage positiv beschieden. Beim Erwerb der Immobilie konnte sich ein Käufer also nicht nur darauf berufen, dass er kein in die Denkmalliste eingetragenes Denkmal erwirbt, sondern dass eine Prüfung des Denkmalwertes schon stattgefunden hat. Diese Prüfung liegt acht Jahre zurück. Dieser Zeitraum lässt keine veränderten Tatsachen erkennen, die nun eine andere Bewertung fordern.
Eine Bedeutung für die Ortsgeschichte Aachens
Am 21. Oktober 1944 teilt Oberst Wilck zwei amerikanischen Abgesandten am oder im Bunker Rütscherstraße seine Kapitulation mit und unterwarf sich damit den überlegenen amerikanischen Streitmächten entgegen Hitlers Befehl. Am Bunker erschien die weiße Flagge. Die Unterzeichnung der Kapitulationserklärung fand jedoch an einem anderen Ort statt. Mit dieser schriftlichen Kapitulationserklärung war Aachen die erste eroberte deutsche Großstadt. Die Einnahme der „Kaiserstadt“ hatte Bedeutung in moralischer und propagandistischer Hinsicht auf die weiteren Kriegsentwicklungen.
Bei der Prüfung des Denkmalwertes im Jahr 2005 durch die Bezirksregierung und das Fachamt ist die besondere historische Bedeutung zur Kenntnis genommen worden. Die am Bunker vorhandene Gedenktafel weist auf die Kapitulation hin und gedenkt den Menschen, deren Leben dadurch gerettet werden konnten. Der Bunker wurde von außen und innen vor Ort bewertet.
Mit der hier beschriebenen Überprüfung der vorhandenen Bewertung und Situation konnte kein Anlass für eine Verfahrenseinleitung zur Unterschutzstellung des Bunkers Rütscherstraße / Försterstraße seitens der Verwaltung gesehen werden.
Die Aktivitäten vieler Bürger zeigen jedoch ein großes öffentliches Interesse an der Bedeutung des Bunkers für die Ortsgeschichte. Diesem Interesse wollen Verwaltung und Investor Rechnung tragen.
Der Investor ist bereit die Erinnerungen an den Ort und die historischen Ereignisse zu würdigen. Angeboten wurden bereits eine Dokumentation des Bunkers sowie die Schaffung eines Erinnerungsortes.
Die Stadt Aachen schlägt vor, das öffentliche Interesse hinsichtlich der ortsgeschichtlichen Bedeutung in Form eines Erinnerungsortes zu würdigen.
Die folgende Liste gibt einen Überblick, über den Denkmalbestand der Stadt Aachen im Zusammenhang mit dem II. Weltkrieg. Einzelheiten können der öffentlichen Denkmalliste (www.aachen.de/denkmalpflege) entnommen werden.
Bunker:
- Fünf Hochbunker (Goffartstraße, Junkerstraße, Kasinostraße, Scheibenstraße, Wittekindstraße),
- Acht Bunker der ehemaligen Westwallanlage,
Wallanlagen
- 12 Panzerbefestigungen der ehemaligen Westwallanlage,
Bodendenkmäler
- Westwall und Bunker der ehemaligen Westwallanlage,
Im aktuellen Eintragungsverfahren: Innerstädtische Bunkeranlage
Denkmäler mit verschiedener Nutzung (1933-1945):
- 16 Wohnhäuser, ehem. HJ-Heim, Lützow-Kaserne, Institut für elektrische Maschinen der RWTH, Zollamt Horbach, Grundschule, Kapelle St. Bernhard, Sternwarte
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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608,2 kB
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