Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0034/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2015 die Einrichtung einer Forstwirtstelle zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Derzeit sind im Bereich des Forstamtes 5 Planstellen „Forstwirt“r die Tätigkeiten der beiden Waldarbeiter-Rotten eingerichtet. Demnach ergeben sind nach Planstellen standardmäßig eine 2Mann- und eine 3MannRotte. Die Rotten sind hauptsächlich mit der gefährlichen Tätigkeit des Holzeinschlags in den Revieren beschäftigt.

 

Im Jahr 2013 ereignete sich in der 2MannRotte ein Unfall mit Folge schwerwiegender Verletzungen eines Rottenmitglieds. Es stellte sich dabei die Problematik, dass das andere Rottenmitglied zur Erstversorgung des Verletzten bei diesem bleiben musste, sich deshalb aber nicht vom Unfallort entfernen konnte, um die notwendige Einweisung des alarmierten Rettungsdienstes dorthin vorzunehmen. Erst durch einen zufällig vorbeigekommenen und durch Rufen aufmerksam gewordenen Fahrradfahrer konnte die Einweisung des Rettungsdienstes erfolgen.

 

In Folge dieses Unfallereignisses befasste sich der Technische Arbeitsschutz des B 17 mit dessen Bewertung. In seiner Stellungnahme verweist B 17 insoweit auf die „Arbeitsanweisung 930 20, Rettungskette Waldarbeit“ der Landesforstverwaltung NRW. Neben organisatorischen und technischen Vorkehrungen schreibt diese Arbeitsanweisung die Einrichtung von „Rettungsketten“ vor. Diese wiederum setzen die „Bildung von Drei- Personen- bzw. Vier-Personen-Rotten“ verbindlich voraus. Die Rottenstärke von wenigstens 3 Mitgliedern ist erforderlich, damit ein Mitglied dem Verletzten am Unfallort Erste Hilfe leisten kann, während das weitere Mitglied sich zu einem definierten Treffpunkt („Rettungspunkte) begibt, um von dort aus die Rettungsmannschaft zum Unfallort zu lotsen. Damit ist die vorgesehene Rettungskette vollständig hergestellt. Zur Ermöglichung einer schnellen Hilfeleistung bei Arbeitsunfällen im Wald spricht sich B 17 entsprechend für eine Aufstockung der Rotten auf mindestens 3 Mitarbeiter aus.

 

Der zuständige Abteilungsleiter FB 36/82 erachtete mit seiner Stellungnahme ebenfalls die Umstellung der 2-Mann-Rotte auf eine weitere 3-Mann-Rotte als erforderlich (dies sowohl aus sicherheitstechnischen Aspekten, jedoch auch aus betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Gründen). Laut Stellungnahme ist die bereits benannte Arbeitsanweisung der Landesforstverwaltung zwar für die Stadt Aachen nicht bindend, aber „richtungsweisend“. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandard sind zwei Personen. Ereignet sich jedoch,    wie geschehen, ein Unfall in einer 2-Mann-Rotte kann das zweite Rottenmitglied entweder nicht beim Verletzten bleiben oder anderenfalls nicht die notwendige Einweisung des Rettungsdienstes an den konkreten Unfallort - der sich tätigkeitsbedingt in aller Regel mitten im Wald abseits der Wege befindet -  vornehmen.

 

Auf Veranlassung des Herrn Oberbürgermeisters wurde zur sofortigen Gewährleistung der Sicherheit bei den gefährlichen Arbeiten im Wald die Beschäftigung eines seinerzeit befristet beschäftigten Forstwirts um ein weiteres Jahr verlängert. Im Anschluss an diese Sofortmaßnahme erfolgte die weitergehende Prüfung der künftigen Personalausstattung, mit der zum einen die aufgeworfenen Sicherheitsaspekte, zum anderen die Effizienz der Arbeit in den Rotten einhergehend mit wirtschaftlichen Aspekten zu betrachten war.

 

Auch aus arbeitsorganisatorischen Gründen empfiehlt sich danach die 3-Mann-Rotte als Regelfall. Abwesenheiten durch Urlaub und Krankheit oder aus sonstigen Gründen führen häufig zur Destabilisierung der Rotten, insbesondere bei der 2-Mann-Rotte. So führen Beschäftigte immer wieder Ausweichtätigkeiten in Alleinarbeit aus mit der Folge, dass es entweder zum Lieferverzug bei der Holzbereitstellung kommt oder Unternehmer beauftragt werden müssen, um die fehlenden Kapazitäten aufzufangen. Damit verbunden sind in der Konsequenz höhere Holzerntekosten. Zuletzt hat der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in seiner Sitzung vom 02.09.2014 (Tagesordnungspunkt 9) überplanmäßige Aufwendungen beschlossen, von denen rund 8.000,00 € auf Fremdvergaben von Holzerntearbeiten in Folge ungewöhnlich hohen Krankenstands beruhten. Ferner findet eine Kompensation durch Unternehmereinsatz bei Personalmangel auch bei Arbeiten außerhalb der Holzernte statt  (z. B. Pflanzung, Freischnitt von Kulturflächen). Eine höhere Anzahl von Forstwirten führt zur Stabilisierung der Rotten und zur Reduzierung von Sachkosten für Unternehmensleistungen.

 

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls auf die zuletzt kontinuierlich über Plan liegenden Einnahmen aus dem Holzverkauf hinzuweisen:

 

2012: Plan 420.000,- €, Ist 706.000,- €

2013: Plan 325.000,- €, Ist 837.000,- €

2014: Plan 550.000,- €, Ist 440.000,- € (noch ohne gesamte Erntezeit Oktober bis Dezember 2014).

Gemäß der Vorlage für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz geht das Forstamt für das Jahr 2014 von überplanmäßigen Mehrerträgen von mindestens 200.000,- € aus.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass zur Gewährung der Arbeitssicherheit, hier vor allem der Herstellung der lückenlosen Rettungskette, die standardmäßige Rottenstärke von mindestens 3 Mitgliedern unerlässlich ist. Seit der als Sofortmaßnahme erfolgten Verlängerung eines Beschäftigungsverhältnisses ist seit Mai 2013 die Möglichkeit der standardmäßigen 3-Mann-Rotte faktisch hergestellt. Mit Einrichtung einer entsprechenden Planstelle wird die ergriffene und im Wege der unbefristeten Weiterbeschäftigung fortgesetzte Maßnahme konsequenterweise im Stellenplan entsprechend dargestellt und nachgezogen. Bei Verzicht auf die Stelleneinrichtung wäre bereits standardmäßig die Stärke einer Rotte auf 2 Personen zurückzufahren, womit erneut die anlassgebende (Sicherheits-) Lücke in der Rettungskette begründet würde. Dies scheint aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht vertretbar. Darüber hinaus sprechen auch die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Einnahmensicherung sowie der Vermeidung von Kosten für Fremdvergaben für die Stelleneinrichtung.

 

Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung wird gemäß § 65 LPVG durch Übersendung einer Durchschrift dieser Vorlage parallel unterrichtet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

44.000

44.000

132.000

132.000

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Abschreibungen

 

 

 

 

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Ergebnis

44.000

44.000

132.000

132.000

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0*

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Deckung vorhanden über Personalkostenverbund

Deckung vorhanden über Personalkostenverbund

 

*Der künftige Stelleninhaber steht in unbefristetem Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Aachen und ist seit Mai 2013 überplanmäßig in diesem Bereich eingesetzt, so dass der Aufwand bereits laufend im Personalkostenverbund berücksichtigt ist.

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich grundsätzlich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen Stelle, ausgewiesen nach EG 6 TVöD. Gemäß KGSt-Materialien 2013/2014 sind hierfür jährlich 44.000 € anzusetzen.

 

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