Entscheidungsvorlage - FB 45/0196/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Investorenmodell Eisenbahnweg "Guter Freund" - Übernahme Trägerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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16.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1.1 nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
1.2 überträgt die Trägerschaft für den Neubau Kita Eisenbahnweg (Guter Freund) an die educcare Lösungen für Familie und Beruf GmbH
1.3 nimmt die Berechnung der Trägeranteile sowie der Mietkosten zur Kenntnis
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Ende 2013 wurde von Seiten der Landmarken AG Kontakt mit dem FB 45 aufgenommen.
Hintergrund war die Planung eines großen Wohnbauvorhabens auf dem Gelände des ehemaligen CMC-Depots (Nähe Aachen Arkaden/Eisenbahnweg).
Neben ca. 200 Wohnungen, die dort entstehen sollen, fragte der Investor an, ob Bedarf für die Berücksichtigung einer Kindertagesstätte besteht, da er grds. die Möglichkeit einer Realisierung auf diesem Gelände sieht.
Das Wohnbauvorhaben, in das die KiTa integriert werden soll, liegt auf der Grenze von Sozialraum 6 (Aachen-Forst) und Sozialraum 3 (Aachen-Ost).
Dies sind aktuell die beiden Sozialräume mit der geringsten Versorgungsquote im U3 Bereich.
Für das KiTa-Jahr 2015/2016 verzeichnen diese Sozialräume folgende Versorgungsquoten:
Sozialraum 6
ü3: 98,82 %
U3: 23,97 %
Sozialraum 3
ü3: 78,53 %
U3: 30,66 %
Es besteht daher in diesem Gebiet dringender und großer Bedarf an der Schaffung weiterer KiTa-Plätze (U3 und ü3 Plätze).
Über den hier vorgestellten KiTa-Neubau könnte auf den massiven Bedarf reagiert werden.
Von Seiten des FB 45 wurde daher ein Bedarf bestätigt, so dass die Planungen für eine KiTa in anschließenden gemeinsamen Gesprächen weiter konkretisiert wurden.
Nach Abstimmung des Grundrisses für die 5-gruppige Kita hat der Investor ein Angebot für die Anmietung vorgelegt und einen Mietpreis von 13,45 €/m² bei einer Laufzeit von 20 Jahren benannt.
Die Entscheidung zur Realisierung der Maßnahme und damit verbunden die Berücksichtigung der Plätze in der Bedarfsplanung sowie die Übernahme der Mietzahlungen wurden der Politik im Mai 2015 im Rahmen der Vorlage FB45/0107/WP17 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Es erfolgten die Beschlüsse
- die Plätze im Rahmen der Bedarfsplanung zu berücksichtigen
- die Aufwendungen für die Mietzahlungen basierend auf dem Mietangebot des Investors zu übernehmen
- Mittel für die Ausstattung sowie Außenspielgeräte zu berücksichtigen
- die Trägerschaft für diese Kita auszuschreiben
Die Ausschreibung der Trägerschaft erfolgte mit Schreiben vom 05.10.2015.
vgl. Anlage 1
Angeschrieben wurden alle Träger von öffentlich geförderten Kitas, die mindestens eine Kita in der Stadt Aachen betreiben.
Nach Ablauf der Frist haben drei Träger ihr Interesse an einer Trägerschaft bekundet:
- Lebenshilfe Aachen e.V.
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V.
- Educcare Lösungen für Familie und Beruf GmbH
2. Vorliegende Anträge freier Träger
2.1 Antrag Lebenshilfe Aachen e.V.
Mit Schreiben vom 23.10.2015 hat die Lebenshilfe Aachen e.V. ihr Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für die Kita Eisenbahnweg bekundet.
Die Übernahme der Trägerschaft wird von Trägerseite eng mit der derzeit heilpädagogischen Kita Mirabilis (Lintertstr. 33) in gleicher Trägerschaft verknüpft.
In der Kita Lintertstraße 33 werden zurzeit 26 Kinder in drei heilpädagogischen Gruppen betreut.
Ziel des Trägers ist es, in der Bestandskita eine Umstrukturierung dahingehend vorzunehmen, dass die Kita nur noch mit einer heilpädagogischen Gruppe betrieben wird und zusätzlich eine Gruppenform I (20 Kinder 2-6 Jahre) und eine Gruppenform II (10 Kinder 0-3 Jahre) eingerichtet wird.
Demnach würden zwei Gruppen in die öffentliche Förderung aufgenommen werden müssen.
Im Neubau Eisenbahnweg wäre dann die Verlagerung einer der bisher in der Lintertstraße verorteten heilpädagogischen Gruppe vorgesehen. Darüber hinaus würde es dort noch vier KiBiz geförderte Gruppen geben. Für den Bereich der 100% landesseitig geförderten heilpädagogischen Gruppen bedeutet dies in der Gesamtbetrachtung ein Abbau von einer Gruppe.
Vom Trägeranteil an den Betriebskosten sieht sich die Lebenshilfe in der Lage, pauschal bis zu 10.000 €/Jahr zu übernehmen.
2.2. Antrag Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V.
Mit Schreiben vom 08.10.2015 sowie 30.10.2015 hat die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. (AWO) ihr Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für die Kita Eisenbahnweg bekundet.
Der Träger würde im Neubau fünf neue, zusätzliche Gruppen in Betrieb nehmen. Eine Verlagerung von Gruppen aus Bestandskitas ist nicht vorgesehen.
Der Träger verweist in seinem Schreiben darauf, dass er nicht in der Lage ist, den Trägeranteil von 9% aufzubringen, so dass er eine vollständige Übernahme des Trägeranteils beantragt.
2.3 Antrag educcare Lösungen für Familie und Beruf GmbH
Mit Schreiben vom 03.12.2015 hat die educcare Lösungen für Familie und Beruf GmbH ihr Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für die Kita Eisenbahnweg bekundet.
Der Träger möchte damit seine Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen intensivieren.
Im Neubau würden damit fünf neue, zusätzliche Gruppen in Betrieb genommen werden.
Der Träger erläutert in seinem Schreiben, dass er in der Lage ist, 1% der Betriebskosten nach KiBiz zu übernehmen.
Da der Trägeranteil für diesen Träger bei 9% liegt, hat dies zur Folge, dass 8% des Trägeranteils von der Stadt Aachen übernommen werden müssten.
3. Stellungnahme/Priorisierung durch FB 45
Bei allen drei Trägern handelt es sich um anerkannte Träger der Jugendhilfe, die sich im Kita-Bereich in der Stadt Aachen bereits etabliert haben.
Es ist daher festzulegen, welche Aspekte bei der Auswahl der Trägerschaft in den Blick genommen werden können.
Als Kriterien wurden die Anzahl der neuen Plätze sowie die finanzielle Belastung für die Stadt Aachen herangezogen.
Unter Beachtung dieser Aspekte in Bezug auf die Anträge, kommt die Verwaltung zu folgender Einschätzung:
Die Angebote unterscheiden sich vorrangig in der finanziellen Beteiligung an den entstehenden laufenden Betriebskosten (Übernahme Trägeranteile).
Da es sich bei allen Trägern um „andere Träger“ gem. § 20 Abs.1, Satz 3 KiBiz handelt, wird ein kommunaler Zuschuss zu den Kindpauschalen in Höhe von 91 % gewährt. Der Landeszuschuss liegt für alle bei 36 %.
In der als Anlage beigefügten Übersicht wird sich daher auf die Darstellung der Kosten für die Stadt Aachen im Rahmen der Trägeranteilsübernahmen sowie der Mietkosten beschränkt, da sich diese durch die verschiedenen Angebote der Träger unterscheiden.
AWO
Die AWO teilt in ihrem Schreiben mit, dass sie keinen Trägeranteil übernehmen kann. Bei Übernahme der vollständigen Trägeranteile sowie der vollständigen Mietkosten entstehen für die Stadt Aachen jährliche Kosten in Höhe von 173.821,45 € (mit 1,5% indexiert).
Lebenshilfe
Die Lebenshilfe beteiligt sich an den Kosten mit einer jährlichen Pauschale von bis zu 10.000 €.
Unter Berücksichtigung, dass die Lebenshilfe in der Kita Linterstraße 33 zwei weitere neue KiBiz geförderte Gruppen einrichten möchte und in der Kita Eisenbahnweg aufgrund der Mitnahme einer heilpädagogischen Gruppe vier KiBiz geförderte Gruppen entstehen, würden für die Stadt Aachen bei Übernahme des verbleibenden Trägeranteils sowie der vollständigen Mietkosten jährliche Kosten in Höhe von 186.582,70 € (mit 1,5% indexiert) entstehen. Bei den Mietkosten ist der Anteil des freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen höher, da bei gleichen Mietkosten lediglich vier Gruppen über KiBiz bezuschusst werden können.
Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass der Trägeranteil für die beiden neuen KiBiz Gruppen in der Lintertstraße ebenfalls von der Stadt Aachen übernommen werden muss.
Hinzu kommt, dass die Lebenshilfe bei dieser Kombination plant, eine der drei heilpädagogischen Gruppen, die bisher vollständig über den LVR finanziert werden, abzubauen.
Da die Plätze für Kinder mit (drohender) Behinderung jedoch in der Bedarfsplanung berücksichtigt sind und auch weiterhin benötigt werden, hätte dies zur Folge, dass die Stadt Aachen die bisher zu 100% landesseitig finanzierten Plätze für Kinder mit Behinderungen an anderer Stelle schaffen müsste.
Da neue heilpädagogische Plätze nicht mehr eingerichtet werden, wären die neu zu schaffenden inklusiven Plätze nach dem KiBiz zu fördern , so dass bei deren Finanzierung für die Stadt Aachen ein sehr hoher Anteil kommunaler Mittel aufzubringen ist, der aktuell nicht berücksichtigt ist.
Vom Land werden über den Landeszuschuss lediglich 30 – 38,5% bezuschusst.
Mögliche weitere Kosten entstehen für die Stadt Aachen, sofern für die beiden neuen KiBiz Gruppen in der Lintertstraße 33 ebenfalls ein Zuschuss zu den Mietkosten gem. KiBiz beantragt wird.
Über die Schaffung von zwei KiBiz Gruppen in der Lintertstraße werden insgesamt sechs KiBiz Gruppen geschaffen (u.a. weitere neue U3 Plätze). Gleichzeitig ist jedoch zu bedenken, dass lediglich vier (statt fünf) KiBiz Gruppen in der Kita Eisenbahnweg eingerichtet werden können.
Je nach Gruppenstruktur kann dies dazu führen, dass im Gegenzug in der neuen Kita weniger U 3 Plätze als geplant geschaffen werden oder in absehbarer Zeit die Umwandlung der in die neue Kita gewechselten heilpädagogischen Gruppe zu einer KiBiz Gruppe an diesem Standort erforderlich wird, um allen Kindern, die drei Jahre werden, weiterhin bis zum Schuleintritt einen Platz anbieten zu können. Folge ist auch hier, dass diese dringend benötigten Plätze für Kinder mit Behinderungen wegfallen und an anderer Stelle als KiBiz geförderte Plätze neu geschaffen werden müssten. Allerdings würde auch dann die 100% Landesfinanzierung wegfallen und erhebliche Kosten zu Lasten der Stadt entstehen.
educcare
Der Träger educcare weist in seinem Schreiben darauf hin, dass er 1% des Trägeranteils an den Betriebskosten nach KiBiz übernehmen kann.
Bei Übernahme des verbleibenden Trägeranteils von 8% sowie der vollständigen Mietkosten entstehen für die Stadt Aachen jährliche Kosten in Höhe von 165.481,30 € (mit 1,5% indexiert).
Ausstattung und Außengelände (einmalige Kosten)
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine Kostenschätzungen für die Ausstattung der neuen Kita sowie die Gestaltung des Außengeländes vor.
Es ist zu erwarten, dass jeder der Träger hierzu einen Antrag auf einen Zuschuss zur Finanzierung von Ausstattung und Außengelände stellen wird.
Dieser ist über eine weitere Vorlage dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Mittel sind im Haushalt etatisiert.
4. Vorschlag der Verwaltung
Unter Betrachtung der Plätze, die neu geschaffen werden sowie der zuvor vorgenommenen Kalkulation der laufenden Betriebskosten, spricht sich die Verwaltung dafür aus, dem Träger educcare die Trägerschaft für die Kita Eisenbahnweg zu übertragen.
Bei der Schaffung von fünf neuen KiBiz geförderten Kita Gruppen und einem Trägeranteil von 1%, den educcare selbst übernimmt, ist der kommunale Zuschuss (Betriebskosten und Miete) bei diesem Träger im Vergleich zu den beiden anderen Trägern am geringsten.
5. Finanzielle Auswirkungen
Durch aktuelle Gespräche zwischen dem Investor und dem Gebäudemanagement, können weitere Anforderungen an das Gebäude entstehen, die auf Investorenseite zu nicht unerheblichen Mehrkosten führen würden.
Ggfs. werden diese eine Erhöhung des Mietpreises nach sich ziehen, so dass eine Anpassung der im Anhang beigefügten Kalkulation vorgenommen werden muss.
Die Entscheidung über die Übernahme des Trägeranteils an den KiBiz Mietkosten sowie den Kindpauschalen sowie der die KiBiz Miete übersteigenden Miete wird der Politik nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Investor erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Ausreichende Haushaltsmittel sind bei folgenden Positionen im Haushalt ab 2017ff etatisiert:
PSP-Element: 4-060101-901-9 Sachkonto 53180000 (Betriebskosten)
PSP-Element: 1-060101-800-4 Sachkonto 54220000 (Mieten und Pachten)
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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949,9 kB
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2
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öffentlich
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1,3 MB
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3
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öffentlich
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909,8 kB
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4
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öffentlich
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68 kB
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5
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öffentlich
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275,4 kB
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6
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öffentlich
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74,5 kB
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