Entscheidungsvorlage - FB 61/0389/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Vennbahncenter, verkehrliche Auswirkungen und Ausführungsbeschluss zum Umbau des Knotens Trierer Straße/Karl-Kuck-Straße/Anbindung Vennbahncenter
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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15.03.2016
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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14.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Umbau der Knotenpunktes Trierer Straße/Karl-Kuck-Straße/Anbindung Vennbahncenter gemäß Plan AY-S-E-L01 zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt den Umbau der Knotenpunktes Trierer Straße/Karl-Kuck-Straße/Anbindung Vennbahncenter gemäß Plan AY-S-E-L01.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 953 - Trierer Straße/Vennbahnweg
Die Aldi-Filiale auf dem Grundstück Trierer Straße 688 am Vennbahnweg soll abgerissen werden und in einen größeren Baukörper mit einem Vollsortimenter und einem Drogeristen integriert werden. Drei, der vier vorhandenen Wohnhäuser sollen zu diesem Zweck ebenfalls abgerissen werden. Das Wohngebäude Ringstraße 15a bleibt erhalten. Die freiwerdenden Flächen und die derzeitigen Wiesenflächen werden durch die geplante Einzelhandelsnutzung überplant. An die vorhandene Wohnbebauung in der Heussstraße soll eine Anschlussbebauung in Form einer erdgeschossigen Einzelhandelsnutzung mit Tiefgarage, ergänzt durch Dienstleistungsnutzungen im Obergeschoss, erfolgen.
Ziel ist es, die im Stadtteilzentrum ansässigen Betriebe baulich zusammenzufassen und mit gemeinsamen Erschließungs- und Stellplatzanlagen neu anzuordnen.
Verkehrliche Auswirkungen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die geplante Erweiterung und Umstrukturierung der bestehenden Einzelhandelsnutzung durch BSV, Büro für Stadt und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH (Aktualisierte Verkehrsuntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 Trierer Straße/Vennbahnweg- in Aachen, Stand Januar 2015) erstellt.
Das Gutachten berücksichtigt neben den verkehrlichen Auswirkungen des Vollsortimenters auch die Auswirkungen der geplanten ca. 80 Wohneinheiten des im Parallelverfahren laufenden städtischen Bebauungsplan Nr. 943.
Die bestehende Zu- und Ausfahrt des vorhandenen Aldis weist im Hinblick auf die Verkehrssicherheit sichtbare
Defizite auf. Daher wurde unter Berücksichtigung der Empfehlungen der vorangegangenen Gutachten und den
Planungen der Stadt Aachen sowie der Erreichbarkeit des Einzelhandelsstandortes der Knotenpunkt Trierer Straße/Karl-Kuck-Straße/Anbindung Vennbahncenter umgestaltet. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Integration der Zu- und Ausfahrt des Vennbahncenters in die vorhandene Fußgängersignalanlage erforderlich.
Neben der Hauptanbindung an die Trierer Straße ist eine weitere untergeordnete Anbindung an die Rombachstraße vorgesehen, über die auch das geplante Wohngebiet erschlossen wird.
Der Ausbau des Knotenpunktes Trierer Straße/Karl-Kuck-Straße/Anbindung Vennbahncenter soll gemäß Plan AY-S-E-L01 (s. Anlage 1) erfolgen.
Der Knotenpunkt Trierer Straße/Karl-Kuck-Straße/Anbindung Vennbahncenter soll mit insgesamt drei signalisierten Furten ausgestattet werden. Es ist eine zusätzliche westliche Furt über die Trierer Straße vorgesehen. Über diese Furt können Radfahrer aus dem Vennbahnweg oder aus der Karl-Kuck-Straße den Beidrichtungsradweg auf der Vennbahncenter-Seite sicher erreichen ohne zweimal auf Grün warten zu müssen. Der Gutachter empfiehlt eine wegweisende Beschilderung für den Radverkehr. Die Wegweisung für den aus nördlicher Richtung kommenden und in Richtung Schulzenrum und Sportanlagen fahrenden Radverkehr sollte weiterhin über den Vennbahnweg, d. h. über die östliche Furt, erfolgen. Die Wegweisung in Richtung Innenstadt sollte über den mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ zu beschildernden Gehweg und die zweite westliche Furt erfolgen.
Das Verkehrsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung aller berechnungsrelevanten Parameter für die geplante Einzelhandelsnutzung und unter Berücksichtigung der geplanten Wohneinheiten, mit insgesamt ca. 4.500 Fahrten je Werktag zu rechnen ist. Davon sind ca. 2.250 Kfz-Fahrten dem Zielverkehr und ca. 2.250 Kfz-Fahrten dem Quellverkehr zuzuordnen.
Insgesamt kann durch das Gutachten für den Knotenpunkt Trierer Straße/Heussstraße und den Knotenpunkt Trierer Straße/Karl-Kuck-Straße/Anbindung Vennbahncenter eine Einstufung in eine befriedigende Verkehrsqualitätsstufe C (HBS 2001) nachgewiesen werden. Damit stellt sich im Vergleich zu der ermittelten Bestandsbewertung keine Verschlechterung ein. Mit dieser Bewertung sind sämtliche Knotenpunkte leistungsfähig. Die Verkehre können im bestehenden Verkehrsnetz abgewickelt werden.
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden umfangreiche Verkehrserhebungen durchgeführt. Hierbei wurde am Donnerstag, den 16. Mai 2013, zwischen 06:00 Uhr und 10:00 Uhr sowie zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr auch der Kfz-Verkehr von und zur (Aral-)Tankstelle (Trierer Straße 703) und der Karl-Kuck-Straße aufgenommen. An der Tankstelle wurden in den zuvor genannten Zeiträumen insgesamt 192 Kfz gezählt. Rund 80 % hiervon fuhren über die Karl-Kuck Straße wieder auf die Trierer Straße ein. In
der vormittäglichen Spitzenstunde sind dies 41 Kfz/h und in der nachmittäglichen Spitzenstunde 28
Kfz/h. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass bei gleichbleibender Verkehrsregelung der Zufahrt Karl-Kuck-Straße (derzeit „rechts rein/rechts raus) für die aus der Tankstelle ausfahrenden Kfz-Verkehre keine negativen Einflüsse durch die geplante Knotenpunktgestaltung zu erwarten sind.
Baustellenverkehr
Die Erschließung des Grundstückes für den Baustellenverkehr soll ausschließlich über die Trierer Straße erfolgen. Bereits für den anstehenden Gebäudeabriss wird die geplante Signalisierung der Zu- und Ausfahrt Vennbahncenter soweit hergestellt, dass ausfahrende LKW sicher links abbiegen können.
Der Abriss der bestehenden Gebäude erfolgt ab Mai 2016. Der Baubeginn ist für Juni 2016 vorgesehen.
Kosten und Finanzierung
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Aachen.
Auswirkungen
PSP- Element
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2016* | Fortgeschriebener Ansatz 2016* | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016* | Fortgeschriebener Ansatz 2016* | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben | ||||
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2015
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.010,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1.010,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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757,2 kB
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