Kenntnisnahme - FB 61/0440/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße -hier: verkehrliche Themen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/ 300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.05.2016
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23.06.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Blue Gate Aachen GmbH plant, an der Zollamtstraße zwischen Hauptbahnhof, den Bahnanlagen und der Burtscheider Brücke den Gebäudekomplex BlueGate mit insgesamt ca. 30.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) zu errichten.
Am 13.11.2014 wurde im Mobilitätsausschuss das Verkehrsgutachten vorgestellt und entsprechende Beschlüsse zum Stellplatznachweis, zur Kiss&Ride-Vorfahrt sowie zum „Mobility Center“ / Radstation gefasst. Auf die Vorlage FB 61/0064/WP17 wird verwiesen. Im Einzelnen wurde beschlossen, dass
- der durch das Bauvorhaben erzeugte Stellplatzbedarf von rund 330 Stellplätzen innerhalb des Bauvorhabens gedeckt werden soll. Die Stellplätze sollen nicht (auch nicht teilweise) in das benachbarte Parkhaus am Bahnhof ausgelagert werden.
- der Radius der Wendeanlage größer geplant werden soll, so dass beim Halten eines Fahrzeuges ein zweites Fahrzeug innen im Kreisverkehr vorbeifahren kann.
- die Integration einer Radstation bzw. eines Fahrradparkhauses in das BlueGate Projekt berücksichtigt werden soll. Ebenso soll die Möglichkeit der Autovermietung berücksichtigt werden (Schalter, Stellplätze, etc.).
Nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 24.09.2014 hat der Planungsausschuss am 25.09.2014 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gefasst. Diese fand in der Zeit vom 27.10. bis 28.11.2014 statt.
Von Seiten der Öffentlichkeit und von Behörden wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung folgende Eingaben zu verkehrlichen Aspekten gemacht:
- Von Bürgern wurde der Mangel an Flächen für Pkw-Parken und Busverkehr angemahnt.
- Der ADFC hält die Größe der Radstation für zu gering und die Planung der neuen Kiss&Ride-Vorfahrt für mangelhaft.
- Das Polizeipräsidium Aachen, Direktion Verkehr, weist auf zusätzlichen Verkehr insbesondere Parksuchverkehr und Behinderungen des fließenden Verkehrs hin. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Beschilderung „Fußgängerzone“ mit der künftigen Planung der Kiss&Ride-Vorfahrt nicht vereinbar ist. Es wird angemerkt, dass Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms in Form von Straßenbelagsänderung einer Geschwindigkeitsreduzierung vorzuziehen ist.
Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung wurde die Vorhabenplanung weiterentwickelt und detailliert. Weiterhin wurde das konkreter werdende Bauvorhaben auf seine Umsetzung geprüft.
Kiss&Ride-Vorfahrt
Nach Offenlage des Bebauungsplanes wurde auch die Planung für die neue Kiss&Ride-Vorfahrt unter Berücksichtigung des Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 13.11.2014 weiterentwickelt (s. Anlage 1). In der jetzt vorliegenden Planung ist es möglich, dass beim Halten eines Fahrzeugs in der Wendeanlage weitere Fahrzeuge innen im Kreisverkehr vorbei fahren können. Im Rahmen des Durchführungsvertrages wird mit dem Investor geregelt, dass die weiteren Planungsphasen (Entwurfs- und Ausführungsplanung) mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen abzustimmen sind.
Im Bereich der geplanten Kiss&Ride-Vorfahrt gibt es heute 66 Fahrradbügel im öffentlichen Raum. Die in Anlage 1 dargestellte Planung zeigt, dass die Anordnung zusätzlicher Fahrradbügel möglich ist.
Radstation
Im Durchführungsvertrag wird mit dem Investor vereinbart, dass im Vorhaben ein Fahrradparkhaus mit mind. 400 Stellplätzen und einer Servicestation untergebracht wird und der Vorhabenträger sich verpflichtet, das Fahrradparkhaus zu betreiben. Dazu laufen Verhandlungen mit dem jetzigen Betreiber WABe e.V. Darüber hinaus wurden die Flächen für das Fahrradparkhaus im Bebauungsplan planungsrechtlich festgesetzt.
Während der Bauphase muss eine Übergangslösung für die Radstation gefunden werden. Dazu wurden verschiedene Varianten geprüft. Es zeichnet sich eine Lösung in einer naheliegenden Räumlichkeit ab.
Signalisierung Knoten Burtscheider Straße / Zollamtstraße
Im Durchführungsvertrag wird mit dem Investor vereinbart, dass für den Fall, dass innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung des Vorhabens aufgrund der verkehrlichen Auswirkungen des Projektes eine Lichtsignalanlage am Knoten Burtscheider Straße / Zollamtstraße erforderlich wird, diese vom Investor zu zahlen ist.
Stellplätze
Das aktuelle Verkehrsgutachten von November 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass 275 Stellplätze notwendig sind. Davon können – unter Beachtung der Machbarkeit von 40 Doppelstockparkern - in der Tiefgarage 238 Stellplätze hergestellt werden.
Anlieferung
Die Anlieferung erfolgt auf der Rückseite des Gebäudes. Es sind verschiedene Anfahrsituationen möglich. Praktisch liegt die Mitnutzung der bestehenden Bahnzufahrt in der Reumontstraße und der Brückenunterführung Burtscheider Brücke als Einfahrt und eine Ausfahrt über den Kiss-and-Ride-Platz nahe. Dies kann allerdings nicht öffentlich-rechtlich gesichert werden. Möglich ist ebenfalls eine Nutzung der Kiss-and-Ride-Zufahrt für An- und Abfahrt. Dies wird jedoch von der Feuerwehr kritisch gesehen. Als weitere Option wird die Zufahrt über die Feuerwehrzufahrt zwischen Burtscheider Brücke und Gebäude geprüft. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss dann allerdings (wegen der Vielzahl passierender Fußgänger im Längs- und Querverkehr) die Zollamtstraße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Burtscheider Brücke eingerichtet werden.
Es ist beabsichtigt, dass der Gutachter des Investors vorträgt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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