Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0174/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 die Einrichtung von Planstellen für die Betreuung der Flüchtlinge in Übergangsheimen und Wohnungen im Umfang von

a) 15,5 Stellen für die sozialarbeiterische Betreuung, bewertet nach S 12 TVöD SuE, FB 56/500,

b) 26 Stellen für die hausmeisterliche Versorgung, bewertet nach EG 5 TVöD, FB 56/500 sowie

c)  6 Stellen für die Sachbearbeitung „Hilfen nach dem AsylbLG“, bewertet nach A 10 LBesO A/ EG 9 TVöD, FB 56/200, zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Zusammenhang mit den vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration prognostizierten Fallzahlen für Flüchtlinge im Jahr 2017 ist ein entsprechendes Planstellenvolumen für die erforderliche sozialarbeiterische und hausmeisterliche Betreuung zur Verfügung zu stellen. Daneben werden voraussichtlich Stellen für die leistungsgewährende Sachbearbeitung im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) notwendig.

Die tatsächliche Besetzung der Stellen erfolgt bedarfsbezogen in Abstimmung mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) nach Freigabe durch den Personaldezernenten.

 

Im Laufe des Jahres, beginnend im II. Quartal 2017 werden die Fallprognosen den realen Fallzugängen gegenüber gestellt, um den tatsächlichen Stellenbedarf, u.a. auch für die weitere Haushaltsplanung der Folgejahre, zu ermitteln.

 

Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Stellenbedarfs für 2017 wurde analog der Prognose des  FB 56 für den Sachkostenhaushalt eine Fallsteigerung von 275 Fällen in den Monaten März 2017 bis Juni 2017 angenommen. Diese Steigerungsrate hängt ursächlich mit der Schließung der Landeseinrichtung auf dem Gelände des West-bahnhofs zum 31.01.2017 zusammen. Für die Dauer des Betriebes der Landeseinrichtung wurden dort untergebrachte Schutz suchende Personen auf die Zuweisungsquote zugunsten der Stadt Aachen angerechnet. Für den Zeitraum Juli 2017 bis Dezember 2017 werden 75 Fallzugänge monatlich prognostiziert.

Im Rahmen der Prognose ergibt sich für das Jahr 2017 insgesamt ein Stellenbedarf von 15,5 Stellen für die sozialarbeiterische und 26 Stellen für die hausmeisterliche Betreuung in Übergangsheimen (Abb 1). 

 

Anders gestaltet sich der Bedarf für die leistungsgewährende Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  (AsylbLG). Hier geht FB 56 lediglich von 200 Fallzugängen monatlich in dem Zeitraum März bis Juni 2017 aus.

Fallabgänge in etwa gleicher Höhe aufgrund der Anerkennung des Asylstatus und des hieraus erwachsenden Anspruches auf Leistungen nach dem SGB II führen zu der Annahme, dass in den Monaten Januar, Februar und Juli bis Dezember die Fallzahlen stagnieren.  Bei einem Fallzahlenschlüssel von 140 Fällen je VZÄ und einer Steigerung von 200 Fällen in den Monaten März bis Juni 2017 ergibt sich ein Stellenbedarf von 1,43 VZÄ, aufgerundet 1,5 VZÄ monatlich, insgesamt 6 Stellen.

 

 

Beteiligung des Personalrates:

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.

 

(Abb. 1 – monatlicher Stellenzuwachs Sozialarbeit, Hausmeister und Sachbearbeiter „Hilfen nach dem AsylbLG“ in 2017)

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

Haushaltsplan 2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand

0,00 €

0,00 €

0,00 €

6.721.500,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

0,00 €

0,00 €

6.721.500,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0,00 €

- 6.721.500,00 €

 

 

 

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Im Haushaltsplanentwurf 2017 sind hierfür Mittel in Höhe von jährlich 1.928.000,00 € eingeplant.

Im Zuge der Anpassung der Berechnung des Stellenbedarfs an die aktuelle Fallsteigerungsprognose des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:

Jahr

Betrag

Bemerkungen

2017

1.552.700,00 €

Die Anpassung der Prognose führt zu einem geringeren Stellenbedarf, hieraus folgend zu geringeren zu erwartenden Personalkosten. Der Stellenbedarf baut sich unterjährig auf.

2018

2.584.400,00 €

ganzjährige Personalkosten bei Besetzung aller Stellen bis Ende 2017

2019

2.584.400,00 €

 

(für 2017: siehe auch Anlage 1)

 

Für die über die eingebrachten Mittel hinausgehenden Personalkosten, welche für 2017 anteilig ab März 2017 berechnet wurden, können weder der Fachbereich noch das das Dezernat eine Deckung anbieten. Eine Besetzung der Stellen erfolgt erst ab Rechtskraft des Haushaltes 2017.

Grundsätzlich enthält die pauschale Landeserstattung nach § 4 Abs. 2 FlüAG einen prozentualen Anteil (3,83 %)[1] für die erforderliche sozialarbeiterische Betreuung. Die Pauschalerstattung (Pro-Kopf-Pauschale) wurde jedoch vollständig zur Deckung der Produkte 050202 (Leistungen AsylbLG, FlüAG und TIntG) und 100803 (Verwaltung & Betrieb Unterkünfte und Einrichtungen) für den Haushalt 2017 in Ansatz gebracht.


[1] § 4 FlüAG – Pauschalierte Landeszuweisung

(1) Für die Aufnahme und Unterbringung nach § 1 sowie für die Versorgung der ausländischen Flüchtlinge im Sinne des § 2 stellt das Land den Gemeinden ab dem Jahr 2016 jährlich Finanzmittel in Höhe von 1,81134 Milliarden Euro zur Verfügung, soweit nicht eine Anpassung nach Absatz 2 erfolgt. Von den zur Verfügung gestellten Mitteln sind 3,83 Prozent ausschließlich für die soziale Betreuung zu verwenden. Die Mittel werden auf die Gemeinden entsprechend dem Zuweisungsschlüssel in § 3 Absatz 1 verteilt. Der Betrag nach Satz 1 wird zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember mit jeweils einem Viertel durch die Bezirksregierungen ausgezahlt.

 

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