Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 46/47/0036/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2016/2017 von Stadttheater und Musikdirektion festzustellen.

 

  1. Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den Wirtschaftsplan 2016/2017 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den Wirtschaftsplan 2016/2017 fest.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen:

  • Der gemäß Anlage vorgelegte Wirtschaftsplan-Entwurf für die Spielzeit (= Wirtschaftsjahr) 2016/17 basiert grundsätzlich auf der zu Beginn des Jahres 2015 für dieses Wirtschaftsjahr vorgelegten vorläufigen Wirtschaftsplanung – jedoch nun weiterentwickelt um insbesondere die Erkenntnisse, die sich aus dem seitherigen Geschäftsverlauf ergeben haben.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet. Eine vorherige Abstimmung zwischen Theater und FB 20 / Dezernat II bezüglich der Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters sowie der städtischen Haushaltsplanung berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ist erfolgt.
  • Nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse zur laufenden Jahresabschlussprüfung zum 31.07.2016 wird die Allgemeine Rücklage (Stand lt. vorherigem JA per 31.07.2015: rd. 1.060 TEuro) das nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan-Entwurf 2016/17 ausgewiesene Plan-Defizit (vgl. hierzu weiter unten “Planergebnis nach städt. Zuschuss“) voraussichtlich vollumfänglich decken.

 

Wesentliche Eckpunkte des Erfolgsplans 2016/2017
(im Vergleich zur vorläufigen Planung)

  • Erträge
    Die Betriebsleitung ist optimistisch, dass das leicht gestiegene Niveau der Umsatzerlöse der vergangenen Spielzeit(en) auch in der nächsten Spielzeit gehalten werden kann. Der diesbezüglich noch defensivere Planwert aus der vorläufigen Planung wurde daher entsprechend angehoben. Daneben ist die Chorbiennale 2017 sowohl hier auf der Ertragsseite (geplante Drittmittel) als auch beim Sachaufwand (vgl. u.) zu berücksichtigen. Weiterhin sind – aufgrund des fortgeschrittenen Geschäftsverlaufs zum Zeitpunkt der Planaufstellung – einmalige Ertragseffekte aus der Auflösung von Rückstellungen berücksichtigt.
  • Personalaufwand / Städtischer Betriebskostenzuschuss:
    Die Planung des Personalaufwands setzt auf die letzte bekannte Tarifsteigerung (Tarifabschluss 2016, Laufzeit 01.03.2016 – 28.02.2018) auf. Die entsprechenden Erhöhungen sind in Abstimmung mit FB 20 / Dezernat II sowohl beim Personalaufwand als auch beim städtischen Betriebskostenzuschuss eingerechnet.
  • Sachaufwand:
    Der geplante Sachaufwand insgesamt steigt im Vergleich zur vorläufigen Planung leicht. Hier sind die geänderten Tarife der GEMA sowie der Aufwand für die Chorbiennale 2017 (korrespondierend mit den zugehörigen Erträgen, vgl. o.) zu berücksichtigen.
  • Plan-Ergebnis nach städt. Zuschuss:
    Die gegenüber dem vorläufigen Plan geänderte Planung für die Spielzeit 2016/17 endet in der Erfolgsrechnung bei einem Plan-Defizit von 74 TEuro (nach städtischem Zuschuss). Das weiterhin bestehende strukturelle Defizit in einer Größenordnung von jährlich rd. 500 TEuro, dessen wesentliche Ursache bei tariflich bedingten Personalkostensteigerungen aus der Zeit vor 2016 liegt, die bislang nicht strukturell ausgeglichen werden konnten, wird demnach in dieser Spielzeit alleine durch die einmaligen Ertragseffekte aus der Auflösung von Rückstellungen nahezu kompensiert.

 

Vermögensplan 2016/17

  • Die geplanten Investitionsmaßnahmen sind streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert. Zur Finanzierung sind – gemäß Finanzplan – keine Investitionszuschüsse geplant.

 

Finanzplan 2016/17

  • Der Bedarf an liquiden Mitteln ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sicher zu stellen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Entf.

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Anlagen

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