Entscheidungsvorlage - FB 37/0026/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.

Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.

Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen

Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der derzeit gültigen Fassung sind Benutzungsgebühren Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. Die Erhebung von Benutzungsgebühren ist nach § 6 Abs. 1 KAG zwingend vorgeschrieben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken. Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.

Die Stadt Aachen erhebt derzeit für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (Einsätze für die Behandlung und Beförderung von Notfallpatienten [RTW], für die Inanspruchnahme des Notarztes [NEF] und für die Durchführung von Krankentransporten [KTW] Benutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom 07.12.1988 in der Fassung des 13. Nachtrages vom 26.10.2016.

 

 

  1. Kalkulation neue Gebühr

 

2.1   Personalkosten

 

Die Kalkulation der Personalkosten für 2017 erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten des Jahres 2015 und unter Berücksichtigung

 

-          des Tarifabschlussergebnisses 2016 bei den Vergütungen und der gesetzlich vorgesehenen Erhöhungen bei den Bezügen,

-          einer jeweiligen anteiligen Versorgung i.H. von 33,72 %,

-          einer jeweiligen pauschalen Beihilfe i.H. von 2.100 € und einer anteiligen Beihilfeversorgung i.H. von 99,5%,

-          einer allgemeinen Leistungsprämie (leistungsorientierte Bezahlung) auf Grundlage der im Jahr 2015 jeweils zur Auszahlung gelangten Beträge

-          einer Zulage für den „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ i.H. von jeweils 2.000 € beim Einsatzpersonal

-          eines Personalausfallfaktors von 4,830 je Funktion beim Einsatzpersonal

 

 

2.2   Sachkosten

 

Auf Grundlage des vom Rat der Stadt Aachen am 13.03.2013 beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplanes 2014 (gültig bis 31.12.2018) sind nach öffentlicher Ausschreibung für die Übertragung von Aufgaben nach § 13 RettG NRW zur Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportdienstes für die Laufzeit des Bedarfsplanes Vereinbarungen mit den Hilfsorganisationen und dem Universitätsklinikum der RWTH Aachen getroffen worden. Die Ausschreibungsergebnisse finden in der Gebührenbedarfsberechnung (GBB) 2017 Berücksichtigung:

 

-          Kostenerstattung an Hilfsorganisationen: 2.180.000 € für folgende Leistungen:

 

  • Durchführung der Notfallrettung mit RTW in der Stadt Aachen – Rettungswache West
  • Durchführung der Notfallrettung mit RTW im Ausrückebereich Stadt Aachen – Mitte und West
  • Durchführung von Krankentransporten und Notfallrettung im Ausrückebereich Aachen-Mitte
  • Durchführung von Krankentransporten mit Stationierung der Krankenwagen in der Rettungswache West
  • Durchführung von Krankentransporten mit Stationierung der Krankenwagen auf eigenem Betriebsgelände in der Stadt Aachen

 

-          Erstattungen an Land: 1.266.500 € für folgende Leistungen:

 

  • Grundbedarfsversorgung Notarztdienst: 1.u 2 Notarztdienst, 24 Std. täglich an 365 Tagen im Jahr
  • Aufwand ärztliche Leitung Rettungsdienst

 

Der Betreibervertrag für den - im Rettungsdienst der Stadt Aachen seit 2014 implementierten - Telenotarztdienst wurde zum 01.01.2017 angepasst, in der GBB 2017 sind hierfür 1.330.000 € zu berücksichtigen.

 

Weitere notwendige Änderungen/Anpassungen bei der Kalkulation der Sachkosten erfolgten auf Basis des Rechnungsergebnisses von 2015.

 

 

2.3   Kalkulatorische Kosten

 

Die kalkulatorischen Abschreibungen betragen  758.000  €, die kalkulatorischen Zinsen - bei Berücksichtigung eines kalkulatorischen Zinssatzes i.H. von 5,81 % - 164.000 €.

Die kalkulatorischen Kosten sind um insgesamt 206.000 € auf 922.000 € gestiegen und durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen begründet:

-          Nachrüstung der Rettungsdienstfahrzeuge mit Digitalfunk

-          Ersatzbeschaffung des verunfallten RTW AC-FW 81 (Totalschaden nach Verkehrsunfall)

-          Ersatzbeschaffung des RTW AC-FW 73 (Brandschaden – Totalschaden)

-          Ersatzbeschaffung von 4 RTW in 2016

-          Ersatzbeschaffung von 2 NEF in 2016

 

 

2.4   Über- und Unterdeckungen

 

Gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb eines Vierjahreszeitraumes auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) für das Jahr 2015 weist im Ergebnis eine Unterdeckung i.H. von 2.223.965,22 € aus, die in den Jahren 2017 -  2019 wieder in die Kalkulation zurückfließen muss (2017: 733.333,33 €, 2018 u. 2019 jeweils 745.315,94).

Bei der GBB 2017 (und 2018) ist darüber hinaus die verbleibende anteilige Unterdeckung aus dem Jahr 2014 einzuplanen (jeweils 730.501,72 €).

 

 

Unterdeckung aus 2015

Unterdeckung aus 2014

Gesamt

Einplanung GBB 2017

733.333,33 €

730.501,72 €

1.463.835,05 €

Einplanung GBB 2018

745.315,94

730.501,72 €

1.475.817,66

Einplanung GBB 2019

745.315,95

0

745.315,95

 

2.5   Gesamtkosten

 

In der beiliegenden GBB 2017 sind die Gesamtkosten dargelegt (Anlage 1), diesen stehen Gebühreneinnahmen in gleicher Höhe gegenüber:

 

Voraussichtliche Kosten 2017:

 

Rettungswagen (RTW)

8.510.907,16 €

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

2.664.737,72 €

Krankentransportwagen (KTW)

2.240.945,97 €

Gesamt

13.416.590,85 €

 

Voraussichtliche Gebühreneinnahmen:

 

 

Kalkulierte Transporte

Durchschnittliche Kosten je Einsatz (Kosten / Anzahl kalkulierter Transporte)

Einnahmen (kalkulierte Transporte * durchschnittliche Kosten je Einsatz)

RTW

23.000

370,04 €

8.510.920,00 €

NEF

7.100

375,32 €

2.664.772,00 €

KTW

11.000

203,72 €

2.240.920,00 €

gesamt

 

 

13.416.612,00 €

 

 

2.6   Tarife Gebühren

 

Die Höhe der Gebühr für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (RTW und KTW) ist abhängig von der Dauer des jeweiligen Einsatzes (einsatzzeitbezogene Gebühr). Zur Ermittlung von Grundgebühr (Einsatzzeit bis 30 Minuten) und Anschlussgebühr (weitere jeweils angefangene 15 Minuten Einsatzzeit) wurde ein Zeitklassenbewertungsfaktor (Zbf) von 1,56 (RTW) bzw. 1,91 (KTW) zugrunde gelegt.

 

 

Durchschnittliche Kosten je Einsatz

Zbf

Grundgebühr

Anschlussgebühr

RTW

370,04 €

1,56

237,20 €

79,07 €

KTW

203,72 €

1,91

106,66 €

35,55 €

 

Die Gebühr für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (NEF) beträgt für jeden Einsatz 375,32 € (= durchschnittliche Kosten je Einsatz NEF). Hier wird eine durchschnittliche Einsatzzeit berücksichtigt und darum kein Zeitklassenbewertungsfaktor zugrunde gelegt.

 

  1. Beteiligung Krankenkassen

 

Nach § 14 Abs. 2 RettG NRW sind die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu beteiligen und es ist Einvernehmen anzustreben.

Der Erörterungstermin mit den Vertretern der Krankenkassen fand am 05.12.2016 statt. Daraufhin erfolgte nochmals eine Anpassung der GBB 2017. Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW wurde erzielt, die Bestätigung seitens der Vertreter der Krankenkassen erfolgte am 30.12.2016.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Produkte: Notfallrettung 21701; Krankentransport 021702

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag 1

12.147.700

14.766.600

36.287.100

45.304.900

0

0

Personal-/

Sachaufwand ²

12.103.200

12.220.600

36.410.300

36.498.500

0

0

Abschreibungen ³

619.700

619.700

2.092.500

2.092.500

0

0

Ergebnis

-575.200

1.926.300

-2.215.700

6.713.900

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

1.351.100

4.498.200

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Im Haushaltsplan 2017 – 2. VN - sind alle Erträge gem. Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst i.H. von 13.416.612 € dargestellt zuzüglich der für die StädteRegion Aachen vereinnahmten Leitstellengebühren i.H. von ca. 1.350.000 €.

 

² Die Personal- und Sachaufwendungen beinhalten auch die an die StädteRegion Aachen abzuführenden Leitstellengebühren.

 

³ = bilanzielle Abschreibungen

 

Die Erträge und Aufwendungen sind im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2017 berücksichtigt.

 

Änderung der Gebührensätze nach Inkrafttreten der neuen Satzung:

 

 

Rettungstransportwagen (RTW):von 342,12 € auf 370,04 €

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF):von 342,21 € auf 375,32 €

Krankentransportwagen (KTW): von 188,95 € auf 203,72 €

 

 

Die Gebührenvereinnahmung auf der Basis der für das Jahr 2017 kalkulierten Gebührensätze erfolgt kostendeckend.

 

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Anlagen

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