Entscheidungsvorlage - FB 37/0026/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- FB 37/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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17.01.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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25.01.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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25.01.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 4 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der derzeit gültigen Fassung sind Benutzungsgebühren Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. Die Erhebung von Benutzungsgebühren ist nach § 6 Abs. 1 KAG zwingend vorgeschrieben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel decken. Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Die Stadt Aachen erhebt derzeit für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (Einsätze für die Behandlung und Beförderung von Notfallpatienten [RTW], für die Inanspruchnahme des Notarztes [NEF] und für die Durchführung von Krankentransporten [KTW] Benutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom 07.12.1988 in der Fassung des 13. Nachtrages vom 26.10.2016.
- Kalkulation neue Gebühr
2.1 Personalkosten
Die Kalkulation der Personalkosten für 2017 erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten des Jahres 2015 und unter Berücksichtigung
- des Tarifabschlussergebnisses 2016 bei den Vergütungen und der gesetzlich vorgesehenen Erhöhungen bei den Bezügen,
- einer jeweiligen anteiligen Versorgung i.H. von 33,72 %,
- einer jeweiligen pauschalen Beihilfe i.H. von 2.100 € und einer anteiligen Beihilfeversorgung i.H. von 99,5%,
- einer allgemeinen Leistungsprämie (leistungsorientierte Bezahlung) auf Grundlage der im Jahr 2015 jeweils zur Auszahlung gelangten Beträge
- einer Zulage für den „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ i.H. von jeweils 2.000 € beim Einsatzpersonal
- eines Personalausfallfaktors von 4,830 je Funktion beim Einsatzpersonal
2.2 Sachkosten
Auf Grundlage des vom Rat der Stadt Aachen am 13.03.2013 beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplanes 2014 (gültig bis 31.12.2018) sind nach öffentlicher Ausschreibung für die Übertragung von Aufgaben nach § 13 RettG NRW zur Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportdienstes für die Laufzeit des Bedarfsplanes Vereinbarungen mit den Hilfsorganisationen und dem Universitätsklinikum der RWTH Aachen getroffen worden. Die Ausschreibungsergebnisse finden in der Gebührenbedarfsberechnung (GBB) 2017 Berücksichtigung:
- Kostenerstattung an Hilfsorganisationen: 2.180.000 € für folgende Leistungen:
- Durchführung der Notfallrettung mit RTW in der Stadt Aachen – Rettungswache West
- Durchführung der Notfallrettung mit RTW im Ausrückebereich Stadt Aachen – Mitte und West
- Durchführung von Krankentransporten und Notfallrettung im Ausrückebereich Aachen-Mitte
- Durchführung von Krankentransporten mit Stationierung der Krankenwagen in der Rettungswache West
- Durchführung von Krankentransporten mit Stationierung der Krankenwagen auf eigenem Betriebsgelände in der Stadt Aachen
- Erstattungen an Land: 1.266.500 € für folgende Leistungen:
- Grundbedarfsversorgung Notarztdienst: 1.u 2 Notarztdienst, 24 Std. täglich an 365 Tagen im Jahr
- Aufwand ärztliche Leitung Rettungsdienst
Der Betreibervertrag für den - im Rettungsdienst der Stadt Aachen seit 2014 implementierten - Telenotarztdienst wurde zum 01.01.2017 angepasst, in der GBB 2017 sind hierfür 1.330.000 € zu berücksichtigen.
Weitere notwendige Änderungen/Anpassungen bei der Kalkulation der Sachkosten erfolgten auf Basis des Rechnungsergebnisses von 2015.
2.3 Kalkulatorische Kosten
Die kalkulatorischen Abschreibungen betragen 758.000 €, die kalkulatorischen Zinsen - bei Berücksichtigung eines kalkulatorischen Zinssatzes i.H. von 5,81 % - 164.000 €.
Die kalkulatorischen Kosten sind um insgesamt 206.000 € auf 922.000 € gestiegen und durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen begründet:
- Nachrüstung der Rettungsdienstfahrzeuge mit Digitalfunk
- Ersatzbeschaffung des verunfallten RTW AC-FW 81 (Totalschaden nach Verkehrsunfall)
- Ersatzbeschaffung des RTW AC-FW 73 (Brandschaden – Totalschaden)
- Ersatzbeschaffung von 4 RTW in 2016
- Ersatzbeschaffung von 2 NEF in 2016
2.4 Über- und Unterdeckungen
Gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb eines Vierjahreszeitraumes auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) für das Jahr 2015 weist im Ergebnis eine Unterdeckung i.H. von 2.223.965,22 € aus, die in den Jahren 2017 - 2019 wieder in die Kalkulation zurückfließen muss (2017: 733.333,33 €, 2018 u. 2019 jeweils 745.315,94).
Bei der GBB 2017 (und 2018) ist darüber hinaus die verbleibende anteilige Unterdeckung aus dem Jahr 2014 einzuplanen (jeweils 730.501,72 €).
| Unterdeckung aus 2015 | Unterdeckung aus 2014 | Gesamt |
Einplanung GBB 2017 | 733.333,33 € | 730.501,72 € | 1.463.835,05 € |
Einplanung GBB 2018 | 745.315,94 € | 730.501,72 € | 1.475.817,66 € |
Einplanung GBB 2019 | 745.315,95 € | 0 | 745.315,95 € |
2.5 Gesamtkosten
In der beiliegenden GBB 2017 sind die Gesamtkosten dargelegt (Anlage 1), diesen stehen Gebühreneinnahmen in gleicher Höhe gegenüber:
Voraussichtliche Kosten 2017:
Rettungswagen (RTW) | 8.510.907,16 € |
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) | 2.664.737,72 € |
Krankentransportwagen (KTW) | 2.240.945,97 € |
Gesamt | 13.416.590,85 € |
Voraussichtliche Gebühreneinnahmen:
| Kalkulierte Transporte | Durchschnittliche Kosten je Einsatz (Kosten / Anzahl kalkulierter Transporte) | Einnahmen (kalkulierte Transporte * durchschnittliche Kosten je Einsatz) |
RTW | 23.000 | 370,04 € | 8.510.920,00 € |
NEF | 7.100 | 375,32 € | 2.664.772,00 € |
KTW | 11.000 | 203,72 € | 2.240.920,00 € |
gesamt |
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| 13.416.612,00 € |
2.6 Tarife Gebühren
Die Höhe der Gebühr für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (RTW und KTW) ist abhängig von der Dauer des jeweiligen Einsatzes (einsatzzeitbezogene Gebühr). Zur Ermittlung von Grundgebühr (Einsatzzeit bis 30 Minuten) und Anschlussgebühr (weitere jeweils angefangene 15 Minuten Einsatzzeit) wurde ein Zeitklassenbewertungsfaktor (Zbf) von 1,56 (RTW) bzw. 1,91 (KTW) zugrunde gelegt.
| Durchschnittliche Kosten je Einsatz | Zbf | Grundgebühr | Anschlussgebühr |
RTW | 370,04 € | 1,56 | 237,20 € | 79,07 € |
KTW | 203,72 € | 1,91 | 106,66 € | 35,55 € |
Die Gebühr für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (NEF) beträgt für jeden Einsatz 375,32 € (= durchschnittliche Kosten je Einsatz NEF). Hier wird eine durchschnittliche Einsatzzeit berücksichtigt und darum kein Zeitklassenbewertungsfaktor zugrunde gelegt.
- Beteiligung Krankenkassen
Nach § 14 Abs. 2 RettG NRW sind die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu beteiligen und es ist Einvernehmen anzustreben.
Der Erörterungstermin mit den Vertretern der Krankenkassen fand am 05.12.2016 statt. Daraufhin erfolgte nochmals eine Anpassung der GBB 2017. Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW wurde erzielt, die Bestätigung seitens der Vertreter der Krankenkassen erfolgte am 30.12.2016.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
Produkte: Notfallrettung 21701; Krankentransport 021702 | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag 1 | 12.147.700 | 14.766.600 | 36.287.100 | 45.304.900 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand ² | 12.103.200 | 12.220.600 | 36.410.300 | 36.498.500 | 0 | 0 | |
Abschreibungen ³ | 619.700 | 619.700 | 2.092.500 | 2.092.500 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -575.200 | 1.926.300 | -2.215.700 | 6.713.900 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 1.351.100 | 4.498.200 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
1 Im Haushaltsplan 2017 – 2. VN - sind alle Erträge gem. „Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst“ i.H. von 13.416.612 € dargestellt zuzüglich der für die StädteRegion Aachen vereinnahmten Leitstellengebühren i.H. von ca. 1.350.000 €.
² Die Personal- und Sachaufwendungen beinhalten auch die an die StädteRegion Aachen abzuführenden Leitstellengebühren.
³ = bilanzielle Abschreibungen
Die Erträge und Aufwendungen sind im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2017 berücksichtigt.
Änderung der Gebührensätze nach Inkrafttreten der neuen Satzung:
Rettungstransportwagen (RTW):von 342,12 € auf 370,04 €
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF):von 342,21 € auf 375,32 €
Krankentransportwagen (KTW): von 188,95 € auf 203,72 €
Die Gebührenvereinnahmung auf der Basis der für das Jahr 2017 kalkulierten Gebührensätze erfolgt kostendeckend.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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