Entscheidungsvorlage - FB 01/0239/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, dass die Stadt Aachen auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfes vom 12.01.2017 den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ in  der Gründungsversammlung am 20.02.2017 als Gründungsmitglied mitgründet.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf die Vorlage FB 01/0168/WP17 (zuletzt im Hauptausschuss am 07.12.2016 geändert beschlossen) wird Bezug genommen.

 

Durch die Verabschiedung des überarbeiteten Landesentwicklungsplans durch den nordrhein-westfälischen Landtag am 14.12.2016 wird die Bedeutung der nordrhein-westfälischen Metropolregionen hervorgehoben. Dies haben die kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland zum Anlass genommen, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltungen zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschafts- und Wohnstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt werden.

Die Akteure im Rheinland haben daher vereinbart, durch den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ das Rheinland in seinen verschiedenen Ausprägungen (insbesondere als Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängenden und gemeinsamen Lebensraum nach innen und außen (national wie internationale) effektiver zu positionieren und zu stärken.

Zu diesem Zweck wurde von der Vollversammlung der möglichen Gründungsmitglieder am 12.01.2017 der vorliegende Satzungsentwurf (siehe Anlage 1) einstimmig verabschiedet. Zur Erläuterung des Vereinsaufbaus wurde eine Übersichtgrafik erstellt (siehe Anlage 2). Ebenso wurde ein Arbeitsprogramm mit den konkreten inhaltlichen Zielen entwickelt (siehe Anlage 3).

Der für den 20.02.2017 vorgesehenen Gründungsversammlung gingen intensive Beratungen und Diskussionen in den Arbeitsgruppen, der Steuerungsgruppe und drei Vollversammlungen sowie in den politischen Gremien und Hauptversammlungen der Kreise, Kommunen und Kammern voraus.

 

Die Steuerungsgruppe, die die Gründung des Vereins vorbereitet, hat im Juli 2016 den möglichen Gründungsmitgliedern einen Satzungsentwurf mit der Bitte übermittelt, diesen in den jeweiligen Gremien vor Ort zu beraten und bei Bedarf Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu formulieren. Über die eingegangenen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge haben die Mitglieder der Steuerungsgruppe beraten und den Satzungsentwurf nochmals überarbeitet und im Rahmen der dritten Vollversammlung am 12. 01.2017 den möglichen Gründungsmitgliedern vorgelegt.

Wesentliche Punkte, wie der Wunsch der Kommunalpolitik vor Ort nach mehr Beteiligung und besserer Information, wurden bei der Überarbeitung aufgegriffen. Zu diesem Zweck sollen die Mitglieder in die Mitgliederversammlungen sechs Vertreterinnen und Vertreter entsenden können, wovon ein Vertreter/eine Vertreterin der/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/in ist. Weiterhin sollen dem Vereinsvorstand nunmehr acht politische Vertreterinnen und Vertreter aus den Räten und Kreistagen bzw. der Städteregion angehören. Jeweils vier aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und vier aus dem Regierungsbezirk Köln. Die Handlungsfähigkeit soll durch einen geschäftsführenden Vorstand sichergestellt werden.

Ebenfalls soll die Partizipation des Landschaftsverbands Rheinland an der Arbeit des Vereins gestärkt werden. Dem Lenkungskreis, der durch den Vereinsvorstand eingesetzt wird, werden daher vier Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland angehören.

Die möglichen Gründungsmitglieder der „Metropolregion Rheinland“ haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg ebenfalls zu den Gründungsmitgliedern zählen sollen und nicht lediglich einen Gaststatus erhalten werden. Dem vorausgegangen war eine breite Debatte, in der von allen Diskussionsteilnehmern nochmals unterstrichen wurde, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg selbstverständlich einen wesentlichen und wichtigen Teil des Rheinlands darstellen. Deren gleichzeitige Mitgliedschaft im RVR werde nach Mehrheitsvotum der erfolgreichen Zusammenarbeit in der „Metropolregion Rheinland“ nicht im Wege stehen.

 

Finanzwirksamkeit:

Gemäß § 3 Abs. 6 des Satzungsentwurfes sind die Mitglieder des Vereines zur Entrichtung der von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet.

Zur Gründung des Vereins wurde eine Kostenkalkulation aufgestellt. Diese sieht einen Kostenrahmen in Höhe von jährlich ca. 1.000.000 € vor.

Die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, sieht im Entwurf vor, dass ein Drittel des Betrages durch die Kammern übernommen und die übrigen zwei Drittel auf die Kreise und kreisfreien Städte aufgeteilt werden.

Als Vereinsmitglied entstehen der Stadt Aachen derzeit daher jährliche Kosten in Höhe von 22.000 €.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

66.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-          66.000

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Gemäß § 3 Abs. 6 des Satzungsentwurfes sind die Mitglieder des Vereines zur Entrichtung der von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet.

Zur Gründung des Vereins wurde eine Kostenkalkulation aufgestellt. Diese sieht einen Kostenrahmen in Höhe von jährlich ca. 1.000.000 € vor.

Die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, sieht im Entwurf vor, dass ein Drittel des Betrages durch die Kammern übernommen und die übrigen zwei Drittel auf die Kreise und kreisfreien Städte aufgeteilt werden.

Als Vereinsmitglied entstehen der Stadt Aachen derzeit daher jährliche Kosten in Höhe von 22.000 €.

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Anlagen

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