Entscheidungsvorlage - FB 37/0027/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Antrag der Fraktion Die Linke, die Verwaltung zu beauftragen, für die Bezieher von Sozialleistungen Vorräte anzulegen, die im Zivilschutzkonzept des Bundes vorgesehen sind, abzulehnen.

Der Ratsantrag 200/17 gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchstichprobe 2013 sind die Regelbedarfe für Leistungsempfänger nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylblG zum 01.01.2017 angepasst worden. In den Regelbedarfen sind unter anderem Anteile für die Ernährung enthalten, die den durchschnittlichen Bedarf für Ernährung für einen Monat decken. Dies gilt unabhängig davon, ob die Lebensmittel sukzessive oder für zwei Wochen im Voraus angeschafft werden.

Bei den Regelbedarfen handelt es sich um ein Budget, durch welches der gesamte monatliche Bedarf gedeckt werden kann. Den Leistungsempfängern steht es frei, dieses Budget für die verschiedenen monatlichen Bedarfe einzusetzen. Es könnten daher aus dem Budget über- oder unterdurchschnittliche Mittel für die Ernährung aufgewendet werden.

 

Im Rahmen der Kostenabschätzung zur Anlage von Vorräten wurden zwecks Ermittlung belastbarer Zahlen insgesamt fünf regionale und überregionale Lebensmittellieferanten kontaktiert. Grundlage für die benötigten Mengen an Lebensmitteln war die Ermittlung eines Zwei-Wochen-Vorrats für eine Person über das Onlineformular des Bundesamtes für Ernährung und Landwirtschaft (www.ernaehrungsvorsorge.de).

Zwei Lieferanten haben nicht geantwortet, bei zwei weiteren Lieferanten übersteigt die benötigte Vorhaltung die logistischen Kapazitäten, ein Lieferant  hat die Kosten pro Person mitgeteilt, wobei jedoch auch hier fraglich ist, ob die logistischen Notwendigkeiten bei der Angebotsstellung überhaupt berücksichtigt wurden. Alleine für den Transport des Wassers in handelsüblichen Flaschen werden ca. 1300 Paletten bzw. ca. 40 LKW benötigt.

 

Die durch FB 56 ermittelte Zahl der Empfänger beläuft sich in Aachen auf 34.235 Personen. Der mitgeteilte Kostenansatz beläuft sich auf 75€ pro Person. Somit ist eine einmalige Gesamtaufwendung in Höhe von 2.567.625 € erforderlich. Hinzukommen weitere Kosten für die Lagerhaltung, Personalkosten für die Verwaltung sowie regelmäßigen Kosten für den Austausch verderblicher Lebensmittel.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen: keine

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

0

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Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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