Entscheidungsvorlage - FB 02/0110/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen zur Breitbandförderung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Erstellung eines Antrags gemäß dem aktuellen Förderaufruf des BMVI zu beauftragen und die notwendigen Eigenanteile (insgesamt 830.000,- €) in den kommenden Haushaltsjahren zur Verfügung zu stellen, um im Sinne einer Gigabitstrategie die Glasfaserversorgung in der Stadt Aachen zu erweitern.           

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Antrags gemäß dem aktuellen Förderaufruf des BMVI und beschließt, die notwendigen Eigenanteile (insgesamt 830.000,- €) in den kommenden Haushaltsjahren zur Verfügung zu stellen, um im Sinne einer Gigabitstrategie die Glasfaserversorgung in der Stadt Aachen zu erweitern.           

 

 

 


 

Reduzieren

Erläuterungen

Breitbandförderung; hier: 5. Aufruf des BMVI / Bundesmittel 9/2017
 

Hintergrund

Aachens Stärke als Wissenschafts- und Technologiestandort ist eng mit den Herausforderungen des digitalen Wandels und seiner Infrastruktur verbunden. Die Vorreiterrolle als Innovationsschmiede der Region steht jedoch angesichts der Digitalisierung auf dem Prüfstand. Laut Breitband.NRW liegt die Stadt Aachen mit einer 96,2%tigen Breitbandversorgung (>= 50 Mbit/s) in Nordrhein Westfalen auf den vorderen Plätzen. Die Anforderungen werden jedoch weiter steigen, der Datentransport wird sich exponentiell und mit dynamischen Zuwächsen fortentwickeln. Deshalb kommt es bereits heute darauf an, eine Grundlage für eine richtungsweisende und an den künftigen Bedarf einer smarten Stadt ausgerichtete Versorgung zu schaffen. Die in 2016 veröffentlichte ‘Gigabitstrategie für NRW‘ setzt hier einen wichtigen Meilenstein zum Ausbau der Netzinfrastruktur, um das Land langfristig auf dem Weg zu einer Gigabit-Gesellschaft zu unterstützen. Diese Entwicklung will die Stadt Aachen konsequent fördern und könnte dabei als entstehende Modellregion im Bereich Glasfaserausbau eine Blaupause auch für andere Regionen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus werden.

 

Auf dem Weg zur Gigabit-Gesellschaft werden aktuell die folgenden Bandbreiten Ziele verfolgt:

  kurzfristig:fast flächendeckende Versorgung mit 50MBit/s

  mittelfristig: Symmetrische Bandbreiten mit dem Fokus auf Geschäftskunden,

 Schulen, öffentliche Einrichtungen und wissenschaftliche

 Sondergebiete

  langfristig: Bis 2025/30 Bandbreiten, die Gigabit auf der dafür geeigneten

Infrastruktur ermöglichen

 

Das kurzfristige Ziel von 50Mbit/s wurde bisher nur mit eigenwirtschaftlichem Ausbau (ohne Fördermittel und ohne Beteiligung der Stadt Aachen) der regional aktiven Provider (NetAachen, Unitymedia, Telekom und Relaix) bereits zu 96,2% erfüllt. Die verbleibenden 3,8% lassen sich durch Telekommunikationsanbieter (TK-Anbieter) nicht eigenwirtschaftlich erschließen und verbleiben als ‘weiße Flecken‘. Wenn die Stadt Aachen diese weißen Flecken schließen will, ist es notwendig Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Um bereits jetzt den nächsten Schritt (symmetrische Bandbreiten und damit Glasfaser) ins Auge zu nehmen, könnte FB02 Fördermittel aus dem aktuellen Förderprogramm des BMVI beantragen und bei positivem Bescheid  neben den weißen Flecken auch unterversorgte Schulen mit Glasfaser ausbauen lassen.

 

Aktueller Stand

FB02 hat eine Breitband-Markterkundung auf dem Gebiet der Stadt Aachen durchgeführt. Die Rückmeldungen (NetAachen, Deutsche Telekom, Relaix, Unitymedia) zeigen, dass rund 500 Adressen über Bundesmittel + Ko-Finanzierung durch das Land NRW förderfähig sind, d.h. an diesen Adressen ist weniger als die Aufgreifschwelle von 30Mbit/s im Downstream verfügbar (Anlage 1). Hierzu kommen rund 20 Adressen in Gewerbegebieten und rund 50 Schulstandorte (Anlage 2).

 

 

Bundesförderprogramm mit Ko-Finanzierung durch das Land NRW

Das BMVI hat zur Richtlinie des ‘Breitbandausbau in der Bundesrepublik Deutschland einen 5. Aufruf gestartet. Bis zum 29. September 2017 können Förderanträge eingereicht werden. Dieser wahrscheinlich letzte Aufruf in diesem Förderprogramm soll dazu dienen, verfügbare Restmittel zu verausgaben. Es gibt aktuell keine Informationen darüber, ob und wie die Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland nach der Bundestagswahl fortgeführt wird.

Mit diesem Bundesförderprogramm wird der Netzausbau technologieneutral gefördert. Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Das Land NRW ko-finanziert weitere 40%, so dass ein Eigenanteil von 10% für die Stadt Aachen verbleibt. Förderfähig ist die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist der Betrag, der verbleibt, wenn die Einnahmen über einen Zeitraum von 7 Jahren von den notwendigen Investitionskosten und den Betriebskosten abgezogen werden. Die Bewertung eines Förderantrags unterliegt einem Scoring-Verfahren. Je mehr Punkte erzielt werden, desto wahrscheinlicher ist eine Förderung. Solange genügend Fördermittel vorhanden sind, werden die Projekte gemäß ihrem Scoring-Rang bewilligt und gefördert. Damit ist nicht sicher, ob die Stadt Aachen, aufgrund der allgemein guten Versorgung, in diesem Förderprogramm einen Zuwendungsbescheid erhalten wird. Es besteht jedoch eine realistische Chance.

 

Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Betreibermodell

In Deutschland  haben  sich mit den Wirtschaftlichkeitslücken- und dem Betreibermodell zwei unterschiedliche Ansätze für den Breitbandausbau etabliert. Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell zeichnet sich dadurch aus, dass einem Telekommunikationsunternehmen ein („verlorener“) Zuschuss gezahlt wird, damit dieses die für die Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Breitbandinfrastrukturen errichtet und betreibt. Im Betreibermodell bauen  die Kommunen  dagegen  die (passive) Infrastruktur selbst und müssen diese anschließend an einen Betreiber verpachten. Ohne Betreibervertrag, keine Förderung. Für das  Wirtschaftlichkeitslückenmodell spricht, dass der  zu zahlende Zuschuss vielfach deutlich geringer ist, als die Summe der Investitionen in eine eigene Breitbandinfrastruktur. Auch wird das wirtschaftliche Risiko auf den Zuschussempfänger verlagert, weil die öffentliche Hand nicht direkt am Netzausbau beteiligt ist und somit nicht das Risiko der Investitionskosten bei ausbleibenden oder zu geringen Pachteinnahmen trägt. Das TK-Unternehmen, welches den geförderten Ausbau durchführt, muss laut Richtlinie OpenAccess anbieten, was bedeutet, dass das geförderte Netz auch anderen Providern gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden muss.

 

Wirtschaftlichkeitslücke

FB02 hat ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren (IBV) für die unterversorgten Adressen (unter 30Mbit/s) durchgeführt, hieran haben sich NetAachen und die Deutsche Telekom beteiligt. In diesem IBV wurde der Ausbau mit 100Mbit/s symmetrisch gefordert. Das Ergebnis dieses nichtförmlichen IBV beziffert die  Wirtschaftlichkeitslücke auf rund 8.3 Mio. €. Hieraus ergibt sich ein Eigenanteil für die Stadt Aachen in Höhe von rund 830.000€. (50% Bund, 40% Land NRW, 10% Stadt Aachen).

Finanzielle Auswirkung für den HH der Stadt Aachen

Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums (s.u.) sollte es möglich sein, den Eigenanteil in Höhe von 10% auf die Haushaltjahre 2018/19/20 zu verteilen. Nach derzeitigem Stand ist folgende Verteilung möglich:

-                                                                                   2018: 130.000€

-                                                                                   2019: 400.000€

-                                                                                   2020: 300.000€

 

Die Bundesmittel sind bis 2020 gebunden, so dass sowohl ein Baubeginn in 2018 und als auch eine Abrechnung noch in 2020 möglich ist. Die Ko-Finanzierung des Landes NRW folgt den Fristen des Bundes. Sowohl beim Bund als auch beim Land NRW kann der Antrag mit schriftlicher Mitteilung auch nach erteiltem Zuwendungsbescheid zurückgezogen werden.

 

Möglicher zeitlicher Ablauf

Abgabe Antrag 09/2017 + 4-5 Monate für einen ersten Zuwendungsbescheid (Feb/2018) + 6 Monate für Planung und Ausschreibung bis Vergabe (Juli 2018) + 3 Monate Planung und Koordination des Auftragnehmers (Oktober 2018) ->  Baubeginn ~November 2018 -> bei einer vertraglichen Einigung mit dem Auftragnehmer quartalsweise abzurechnen wäre zu vereinbaren Q1/2019 das erste Mal abzurechnen. Inklusive Ausbau ist mit rund 2 Jahren Laufzeit für dieses Förderprogramm zu rechnen.

 

Der nächste Schritt

Um an der Bundesförderungskulisse zu partizipieren, besteht bis zum 29.09.2017 letztmalig die Möglichkeit, einen entsprechenden Förderantrag einzureichen. Vorbehaltlich der politischen Zustimmung im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft und im Rat wird der Antrag verwaltungsseitig formell und konzeptionell erarbeitet und fristgerecht dem BMVI zugestellt.

Bei Mittelzuteilung wird FB02 einen 100Mbit/s symmetrischen Ausbau der unterversorgten Gebiete forcieren, welcher heute nur durch einen Glasfaserausbau zu realisieren ist. Im Sinne einer Gigabitstrategie für die Stadt Aachen ist dieser Ausbau für die Breitbandversorgung mittels Glasfaser für die Stadt Aachen ein wichtiger Schritt. Durch diesen Ausbau wird die Glasfaser bis in die Randbereiche der Stadt Aachen geführt. Hierdurch wird es einfacher, in Zukunft Adressen die an diesen Glasfaserstrecken angrenzen, an diese anzuschließen und damit die Glasfaserversorgung in der Stadt Aachen zu erweitern.

 

 

Loading...