Kenntnisnahme - FB 61/0778/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt das auf Grundlage des Gutachtens zur Gliederung des städtischen Straßennetzes nach den „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung“ (RIN 08) erarbeitete Hauptverkehrsstraßennetz für den Kfz-Verkehr in Aachen gemäß des Plans „HVS des Kfz-Verkehrs nach RIN 08“ (Anlage 3).

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Vorbemerkung

Auf Hauptverkehrsstraßen soll der Kfz-Verkehr gebündelt und wenn möglich bevorzugt geführt werden. Mit den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN 08) liegt seit einigen Jahren ein Regelwerk zur systematischen Herleitung eines Hauptverkehrsstraßennetzes vor, dass erstmls in Aachen angewandt wurde.

 

Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen entscheidet der Mobilitätsausschuss u.a. „über straßenrechtliche Maßnahmen, soweit diese überbezirkliche Auswirkungen haben. Die Zuordnung der Straßen ergibt sich aus der im Anhang der Zuständigkeitsordnung befindlichen „Straßenliste“, aus der die überbezirkliche Bedeutung von Straßen in der Art hervorgeht, dass sie in der Zuständigkeit des „Verkehrsmanagementausschuss“ und nicht der Bezirksvertretungen liegen.

 

Relevanz hat die Zuordnung von Straßen u.a. bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Aachen. Hier ist die Frage zu klären, welche Straßen als “Verkehrswichtige Straßen“ festgelegt werden sollen. Im derzeit gültigen FNP sind im Wesentlichen die sogenannten „klassifizierten“ Straßen dargestellt, die sich von der Liste der Straße mit „überbezirklichen Auswirkungen“ unterscheidet.

 

Wichtig ist die Abgrenzung eines Hauptverkehrsstraßennetzes auch in weiteren Zusammenhängen: Beim Um- und Neubau von Straßen werden Anlieger an den Kosten beteiligt. Die Höhe hängt dabei von der Art der Straße ab. Die Unterscheidung darüber hat die Stadt in der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG - für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015“ vorgenommen.

Bei der Bewertung des Straßennetzes als Teil des Infrastrukturvermögens wird neben dem Straßenzustand u.a. auch die Art der Straßenkategorie herangezogen. In der Bilanz der Stadt Aachen wurde zum 31.12.2013 ein Wert von 282,9 Mio. € für das gesamte Straßenvermögen der Stadt Aachen festgestellt.

Weitere Bedeutungen existieren hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Bewertung, möglicher Priorisierungen bei Winterdienst und Straßenreinigung oder der förderrechtlichen Einordnung.

 

Das Straßennetz in Aachen hat eine Länge von 902,1 km (Stand 1.1.2015). Davon entfallen auf das „klassifizierte Straßennetz“ 168,8 km, differenziert in 27,5 km Autobahn, 40,2 km Bundesstraßen, 70,7 km Landesstraßen und 30,4 km Kreisstraßen. Hiervon befinden sich 102,7 km innerhalb der Ortsdurchfahrten in städtischer Baulast.

Hinzu kommen 733,3 km Gemeindestraßen, davon 473,9 km innerhalb der Ortsdurchfahrt. Das Netz der klassifizierten Straßen ist in Anlage 1 dargestellt.

 

 

Vorgehensweise

In verschiedenen Fachkommissionen, die im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung mit Fachleuten aus Verwaltung, Trägern öffentlicher Belange sowie politischen Vertretern zusammen kommen, wurde der Wunsch geäußert, das Hauptverkehrsstraßennetz zu überprüfen. Daraus resultierend wurde ein Gutachten beauftragt, dass sich mit der Definition des Hauptverkehrsstraßennetzes befasst hat. Grundlage für die Verkehrsnetzplanung bilden die RIN 08 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Mit der Bearbeitung hat die Verwaltung Prof. Hebel von der Fachhochschule Aachen beauftragt, der  Mitglied in dem für die RIN zuständigen Arbeitsausschuss der FGSV ist. Mit dem Endbericht (vgl. Anlage 2) liegt nun in einem ersten Schritt der Entwurf für ein Hauptverkehrsstraßennetz für den Kfz-Verkehr nach den RIN 08 vor. Prof. Hebel wird die Ergebnisse mit einer kurzen Erklärung und Herleitung in der Sitzung vorstellen.

 

Darüber hinaus ist eine Betrachtung der Netze des Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sowie des Radverkehrs notwendig. Das Netz für den ÖPNV ergibt sich aus dem Nahverkehrsplan und umfasst in Aachen die Straßen auf denen der Busverkehr abgewickelt wird. Für den Radverkehr wird im Rahmen der Arbeiten zum Radvorrangroutennetz derzeit auch das Gesamtradverkehrsnetz überarbeitet.

 

Definition Hauptverkehrsstraße:

Nach den technischen Regelwerken der FGSV sind Hauptverkehrsstraßen maßgeblich durch ihre Verbindungsfunktion geprägt. Sie sind nach der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) folgendermaßen definiert:

„Hauptverkehrsstraßen sind stets wichtige städtebauliche und verkehrliche Achsen und Räume, zugleich häufig aber auch Abschnitte überörtlicher Straßennetze mit regionalem oder gesamtstädtischem öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV). Sie verbinden Ortsteile und Quartiere unterschiedlicher Größe und Struktur miteinander und sind, sofern sie angebaut sind, gleichzeitig Haupterschließungsstraßen solcher Siedlungseinheiten.“ (RASt 06, S. 16). In den RASt 06 ist geregelt, wie Hauptverkehrsstraßen gestaltet werden sollen.

 

Ergebnisse:

Den nun vorgestellten Ergebnissen zur Gliederung des Aachener Straßennetzes für den Kfz-Verkehr liegt die Kategorisierung nach RIN 08 zugrunde.

Für den Kfz-Verkehr ergeben sich die Hauptverkehrsstraßen in Abgrenzung zu den Erschließungsstraßen aus der maßgeblichen Verbindungsfunktion: Bei Hauptverkehrsstraßen überwiegt die Verbindungsfunktion (abgestuft von 0 = kontinentale Verbindung bis IV = nahräumige Verbindung; vgl. RIN 08, Tabelle 4, S. 12). Erschließungsstraßen stellen die Erschließung sicher. Dabei wird zwischen innerer Erschließung (direkte Anbindung von Grundstücken) und äußerer Erschließung (flächenhafte Erschließung von Teilräumen) unterschieden (vgl. RIN 08, S. 13-14).

In der Anlage 3 sind im Stadtplan von Aachen alle Straßen, die nach der RIN-Untersuchung durch Herrn Prof. Hebel als Hauptverkehrsstraße des Kfz-Verkehrs der Stufe 0 bis IV abgeleitet wurden, farblich markiert. Der Plan stellt somit das zentrale Ergebnis der Studie dar.

 

Zum Verständnis der Ergebnisse:

Der Ableitung des Straßennetzes liegt eine zentralörtliche Gliederung von Region und Stadt zugrunde. Davon ausgehend werden sog. Dreiecksnetze und Luftlinienverbindungen gebildet, die in den weiteren Schritten auf das reale, bestehende Straßennetz umgelegt werden. Dies geschieht mit Hilfe von rechnergestützten Umlegungsmodellen, die sich an der Direktheit der Verbindung (kürzester Weg) oder an der Reisezeit (schnellster Weg) orientieren. Die vorliegende Kategorisierung des Aachener Straßennetzes für den Kfz-Verkehr stellt somit eine bestandorientierte Betrachtung dar.

Darüber hinausgehend kann ein Zielnetz erarbeitet werden, das Aspekte wie die Bündelung von Verkehrsströmen, die Entlastung bebauter oder sonstiger schützenswerter Gebiete und die Führung auf verkehrssicheren Routen berücksichtigt.

 

Das erarbeitete Hauptverkehrsstraßennetz für den Kfz-Verkehr nach RIN 08 muss nach Fertigstellung von Verkehrsprojekten von übergeordneter Bedeutung (u.a. Autobahnanschluss Eilendorf; Haupterschließungsstraße Richtericher Dell) angepasst werden.

 

Straßen innerhalb des Allenrings sind nach der hier vorliegenden Kategorisierung nach RIN 08 keine Hauptverkehrsstraßen für den Kfz-Verkehr nach RIN 08. Der Stadtkern innerhalb des Alleenrings wurde als zentraler innerstädtischer Ort kategorisiert. Das Netz der Hauptverkehrsstraßen für den Kfz-Verkehr nach RIN 08 setzt folglich am Alleenring an und verbindet nach außen zu den Autobahnanschlüssen und den Landstraßen im außerörtlichen Bereich. Die Straßen in der City dienen insgesamt der Erschließung des Innenstadtbereichs und haben daher keine Verbindungsbedeutung.

 

In Aachen sind nach der vorliegenden Kategorisierung nach RIN 08 von den bestehenden 902,1 km vorhandener Straßen 340,1 km als Hauptverkehrsstraßen für den Kfz-Verkehr nach RIN 08 eingeordnet.

Nach der vorliegenden Untersuchung sind nicht alle klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen)  im Hauptverkehrsstraßennetz für den Kfz-Verkehr nach RIN 08 enthalten, da sie laut RIN 08 keine maßgebliche Verbindungsfunktion besitzen. Dies gilt für die

-          L 12 Venwegener Straße

-          L 258 Forsterheider Straße

-          K 13 Bilstermühler Straße

-          K 35 Aachener Straße/Hitfelder Straße/Lintertstraße

-          K 36 Rathausstraße/Orsbacher Straße

-          K38 Hahner Straße/Schmidthofer Straße

-          K 39 Raerener Straße

-          K 40 Rotterdell

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Anlagen

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