Entscheidungsvorlage - FB 61/0922/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 965 Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Verlautenheidener Straße und Kelmesbergweghier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 965 – Verlautenheidener Straße/ Kelmesbergweg – sowie den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 965 Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Verlautenheidener Straße und Kelmesbergweg gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB 61/0783/WP17 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
FB 61/0922/WP17 – Bericht über die Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Im Bereich Kelmesbergweg / Verlautenheidener Straße wird der Bebauungsplan Nr. 965 aufgestellt, um Planungsrecht zu schaffen für 26 Wohneinheiten (11 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 15 Wohnungen). Die Programmberatung erfolgte am 06.11.2014 im Planungsausschuss und am 03.12.2014 in der Bezirksvertretung Haaren, gleichzeitig wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
In der Zeit vom 23.02.2015 bis 06.03.2015 wurde die Planung öffentlich ausgestellt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern, zudem fand am 25.02.2015 eine Anhörungsveranstaltung statt. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.
Parallel wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.
Der Planungsausschuss hat am 09.11.2017 über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen beraten und wie folgt beschlossen:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB Nr. 965 - Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg - in der vorgelegten Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle im städtebaulichen Konzept vorgesehenen Bäume planungsrechtlich so zu sichern, dass sie tatsächlich gepflanzt werden.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren hatte am 11.10.2017 einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 11.12.2017 bis 19.01.2018. Parallel dazu wurden 25 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren wird in ihrer Sitzung am 25.04.2018 über das Ergebnis der Offenlage und der Behördenbeteiligung beraten, der Planungsausschuss wird sich am 26.04.2018 damit beschäftigen.
Über die Beratungsergebnisse wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und für den Bebauungsplan Nr. 965 – Verlautenheidener Straße/ Kelmesbergweg – den Satzungsbeschluss zu fassen.
Zum Satzungsbeschluss wird mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Der entsprechende Entwurf ist dieser Vorlage ebenso wie Begründung und schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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273,7 kB
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(wie Dokument)
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736,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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