Entscheidungsvorlage - FB 45/0489/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag der CDU und SPD Fraktion vom 10.1.2017 ist hierdurch erledigt.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gliederung:

  1. Ausgangslage
  2. Erfolgte Klärungen
  3. Mögliche Modelle der Randzeitenbetreuung
    III.1. Innerhalb des Verantwortungsbereichs Kindertagesstätten
    III.2. Außerhalb des Verantwortungsbereichs Kindertagesstätten
  4. Begleitung der Eltern bei der Suche nach einem Platz mit Randzeitenbetreuung
  5. Finanzen

 

I. Ausgangslage:

Definition

Eine Randzeitenbetreuung liegt dann vor, wenn eine Kindertageseinrichtung oder eine Tagespflegestelle eine Betreuungszeit von mehr als 45 Wochenstunden anbietet. Insgesamt 61 Einrichtungen bieten eine Betreuungszeit außerhalb des Korridors 7.30 bis 16.30 Uhr oder erweiterte Öffnungszeiten an, so dass Eltern bei der Entscheidung für eine Tageseinrichtung hinsichtlich der Öffnungszeiten auch heute schon die Wahl haben.

Rahmenbedingungen für Randzeitenbetreuung

Der Kinder- und Jugendausschuss hat den wöchentlichen Betreuungsumfang auf 45 Stunden pro Woche je Kind beschränkt. Ausnahmen müssen durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule genehmigt werden. Dabei können die Eltern sowohl auf Kindertageseinrichtungen als auch auf Kindertagespflege zurückgreifen

Situation in Aachen

In Aachen bieten 27 Kitas längere Öffnungszeiten als 45 Stunden an, davon 16 eine eher geringfügige Erweiterung; 6 Kitas haben 50 Stunden, 5 Kitas haben 55 Stunden pro Woche geöffnet.

Die Kindertageseinrichtung der AWO Kalverbenden erhält für diese 12,5 Wochenstunden zusätzliche Öffnungszeit Mittel der Stadt Aachen, um zwei Fachkräfte in der Betreuung einsetzen zu können.

In der Kita Eintrachtstraße wird weiterhin das existierende Angebot nur alle 14 Tage von zwei Eltern mit einer Viertelstunde Öffnungszeitenverlängerung in Anspruch genommen, obwohl analog zur Kita Kalverbenden auch hier die Zusage seitens der Stadt gegeben wurde, erweiterte Öffnungszeiten durch zusätzliche städtische Mittel zu fördern.

Die städt. Einrichtung – Johanniterstraße – erhält Mittel aus dem Bundesprogramm „Frühe Chancen“, um die Öffnungszeiten zu erweitern und insbesondere die Vernetzung der Eltern untereinander zu befördern.

Die übrigen der elf städtischen Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten erhalten durch trägerinterne Verschiebungen zusätzliche Personalstunden; jedoch zeigt die tägliche Praxis, dass sich besonders in Phasen erhöhter Personalausfälle die personelle Besetzung der Randzeiten sehr schwierig gestaltet.

Bei den freien Trägern ergaben einige Rückmeldungen, dass die zusätzlichen Kosten entweder durch einen Elternverein o.ä. getragen werden; oder - in den meisten Fällen - steht nur das über Kibiz finanzierte Personal zur Verfügung (Aufgrund des Fachkräftemangels und nicht besetzten Stellen musste eine Einrichtung ihr Angebot der erweiterten Öffnungszeiten aktuell zurückfahren)

Grundsätzlich bedeutet eine Erweiterung der Öffnungszeiten ohne zusätzliches Personal, dass sich der Schlüssel Fachkraft:Kinder verschlechtert, d.h. während der Regelöffnungszeit ist eine Fachkraft für mehr Kinder zuständig, Auswirkungen auf die Qualität der Erziehung und Förderung lassen sich nicht vermeiden.

 

II. Erfolgte Klärungen

Ausgehend vom Antrag der o.g. Fraktionen vom 10.Januar 2017 wurde eine Arbeitsgruppe im Fachbereich 45 gebildet, die sich den verschiedenen Aspekten der Randzeitenbetreuung widmete. Dabei wurde sowohl eine Bestandserhebung durchgeführt, als auch verschiedene Modelle auf ihre Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit geprüft.

Gleichzeitig wurden zur Entwicklung weiterer Randzeitenmodelle in mehreren Gesprächen mit Leitungen von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren zunächst die vorhandenen Ideen gesammelt und formuliert. In einem Gespräch mit dem zuständigen Landesjugendamt am 22.06.17 wurden verschiedene Modelle im Hinblick auf die Erteilung der Betriebserlaubnis auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Der Versicherungsschutz wurde schriftlich mit der UVK NRW geklärt. Die Nutzung von Räumen der Kitas für Randzeitenbetreuung wurde mit E 26 geklärt sowie mit FB 30 die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Tagespflegepersonen in Kitas für die Randzeitenbetreuung. Eine Nutzung von Kindertagespflege zur Ergänzung der Betreuung in Kita, diese Betreuungsformen müssen klar voneinander abgegrenzt werden.

Die bisherige Erfahrung hinsichtlich der Inanspruchnahme der Randzeitenbetreuung ist, dass die Eltern im Regelfall zunächst eine Kita auswählen und eine dort existierende Randzeitenbetreuung in Anspruch nehmen. Bisher sind nur Einzelfälle bekannt, wo Eltern gezielt nach einer Kita mit langen Öffnungszeiten suchen.

 

III. Mögliche Modelle der Randzeitenbetreuung

Grundsätzlich zeigt sich, dass ausgehend vom Bedarf im jeweiligen Sozialraum und/oder der Kita unterschiedliche Modelle greifen müssen. Hierbei ist auch die räumliche Verteilung der Kitas im SR zu berücksichtigen. Bei 1-5 Kinder im Sozialraum kämen Tagespflege oder eine reguläre Kitagruppe bis 5 Kinder (Modell 1) in Betracht, dies unter der Voraussetzung, dass die Eltern der Randzeitenbetreuung die ausschlaggebende Priorität bei der Auswahl der Kita geben.

Bei 5-20 Kindern im Sozialraum käme eine reguläre Kitagruppe bis 20 Kinder in Betracht (Modelle 2 und 3a).

Räumlich eng beieinanderliegende mehrgruppige Kitas und/oder auch Schulen mit OGS können eine Gruppe in einer Kindertagesstätte auch trägerübergreifend anbieten (Modelle 3b und 4).

Die einzelnen Modelle lassen sich unterscheiden zwischen „innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs Kindertagesstätten“ - d.h. man bewegt sich ausschließlich im System Kita und berücksichtigt die Rahmenbedingungen durch Kibiz, Personalvereinbarung, LJA – und außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereiches Kindertagesstätten:

 

III.1. Innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereiches Kindertagesstätten

Modell 1: 1 - 5 Kinder, Betreuung durch 1 Fachkraft + eine angelernte Person

Bewertung: + gesicherter Qualitätsstandard, kontinuierliche Beziehung mit MitarbeiterInnen

Organisation schwierig (Dienstplan, Anzahl der Kinder…)

Finanzierung: Kosten für eine Fachkraft (FK) und eine angelernte Kraft ohne Ausbildung (aK). Je angefangener längerer Öffnungszeit um eine Stunde bedarf es der gleichen Anzahl an Personalstunden (Bspw. 5 Stunde pro Wochen längere Öffnung = 5 Std./Wo FK = 136 €/Woche und 5 Std./Wo. aK = 95 €/Woche)

Randzeitenspezifische Betriebskosten könnten pro Stunde erweiterte Öffnungszeit pauschal berechnet werden.

 

Modell 2: 5 - 20 Kinder, 2 Fachkräfte (Stundenerhöhung in Korridoren)

Bewertung:+ gesicherter Qualitätsstandard, kontinuierliche Beziehung mit MitarbeiterInnen und   Spielpartnern, gruppenpädagogisches Angebot

Auslastung aufgrund individueller Bedarfe sehr gering (z.B. Kalverbenden)

Finanzierung: Kosten für zwei Fachkräfte. Je angefangener längerer Öffnungszeit um eine Stunde bedarf es der gleichen Anzahl an Personalstunden (Bspw. 5 Stunden pro Woche längere Öffnung = 10 Std./W FK = 272 €)

Randzeitenspezifische Betriebskosten könnten pro Stunde erweiterte Öffnungszeit pauschal berechnet werden.

 

Modell 3: Unterschiedliche Angebote von erweiterten Öffnungszeiten ohne zusätzliches Personal

Modell 3a: innerhalb einer Kita, 20 Kinder, kein zusätzliches Personal

Eine mehrgruppige Kindertagesstätte mit u3- und ü3-Gruppen bietet unterschiedliche gruppenbezogene Öffnungszeiten an: eine u3-Gruppe öffnet von 7.00-16.00, die andere von 8.00-17.00 Uhr,  analog ü3.

Bewertung:+ gesicherter Qualitätsstandard, kontinuierliche Beziehung mit MitarbeiterInnen und   Spielpartnern, gruppenpädagogisches Angebot

ändern sich die Betreuungsbedarfe, muss ein Kind die Gruppe wechseln

Finanzierung: keine zusätzlichen Personalkosten

Randzeitenspezifische Betriebskosten könnten pro Stunde erweiterte Öffnungszeit pauschal berechnet werden.

 

Modell 3b: Kooperation mit anderen Einrichtungen im Sozialraum, 20 Kinder, kein zusätzliches Personal

Wenn mehrgruppige Kindertagesstätten und/oder Schulen fußläufig beieinander liegen, lassen sich Synergieeffekte nutzen, d.h. eine Kita öffnet früher und schließt früher, eine andere öffnet später und schließt später. Hier entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. Es bedarf allerdings einer planbaren Mindestanzahl von einer vollständigen Gruppe.

Bewertung:+ gesicherter Qualitätsstandard, gruppenpädagogisches Angebot

ändern sich die Betreuungsbedarfe, müsste ein Kind die Einrichtung wechseln, wenn für die Eltern die Randzeitenbetreuung eine höhere Priorität hat.

Finanzierung: keine zusätzlichen Personalkosten

     

Modell 4: Kooperation mit anderen Einrichtungen im Sozialraum, 20 Kinder, mit zusätzlichem Personal

Wenn mehrgruppige Kindertagesstätten und/oder Schulen fußläufig beieinander liegen, lassen sich Synergieeffekte nutzen, d.h. eine Kita öffnet früher und schließt früher, eine andere öffnet später und schließt später. Zusätzlich eingestelltes Personal betreut die Kinder vor bzw. nach der regulären Öffnungszeit: Kinder, die im Frühdienst in Kita A betreut werden, werden von den Betreuungspersonen anschließend in „ihre“ Kita B gebracht; im Nachmittag umgekehrt möglich. Dies wäre über eine Nebenbeschäftigung von Fachkräften möglich, wenn die Betreuung nicht beim selben Arbeitsgeber stattfindet, sondern trägerübergreifend. Es bedarf in jedem Fall einer planbaren Mindestanzahl von einer vollständigen Gruppe.

Bewertung:+ gesicherter Qualitätsstandard, gruppenpädagogisches Angebot, bessere Auslastung des Angebots

der begleitete Übergang zwischen den Einrichtungen muss einrichtungsübergreifend organisiert werden

Finanzierung: Kosten für zwei Fachkräfte. Je angefangener längerer Öffnungszeit um eine Stunde bedarf es der gleichen Anzahl an Personalstunden (Bspw. 5 Stunde pro Wochen längere Öffnung = 10 Std./W FK = 272 €)

Randzeitenspezifische Betriebskosten könnten pro Stunde erweiterte Öffnungszeit pauschal mit ca 11 %  der Ursprungskosten beziffert werden.

Falls Fachkräfte z.B. bei der Stadt Aachen in Teilzeit beschäftigt sind, ist eine Aufstockung des Beschäftigungsumfanges sicher möglich, wenn die Randzeitenbetreuung innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereiches Kindertagesstätten stattfindet. Als Nebenerwerb ist es nur dann möglich, wenn die Stadt Aachen nicht der Anstellungsträger der Hauptbeschäftigung ist.

         

 

 

III.2. Außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereiches Kindertagesstätten = Kindertagespflege

 

Modell 5: 1-5 Kinder, 1 Tagespflegeperson (in Selbstständigkeit)als Ergänzung zur Betreuung in der Kita

Bewertung: + gesicherter Qualitätsstandard, Angebot für individuelle Bedarfe im Rahmen der öffentl. Förderung

Für die Tagespflegepersonen ist es wirtschaftlich unattraktiv, die Randzeitenbetreuung einzelner Kinder zu übernehmen; sie würde ggfs. morgens, wenn andere Eltern ihre Kinder ganztags bringen möchten, unterwegs sein, um ein Kind in die Kita zu bringen oder selbiges in der Abholphase im Nachmittag/Abend. Das bedeutet, dass sie für wenige Stunden Betreuung in den Randzeiten die ganztägige Betreuung anderer Kinder einschränken müsste. Zudem ist zu beachten, dass einzelne Tagespflegepersonen bei einem solchen Modell zu Wochenarbeitszeiten am Kind von deutlich über 45 Stunden kommen können.

Finanzierung: Kosten (Aufwendungsersatz für Randzeiten / Ausgleichszahlung?) für eine Tagespflegeperson.

Auch wenn außerhalb der Öffnungszeiten von Kitas zusätzlich eine Betreuung in Kindertagespflege in einer Kindertagespflegestelle angeboten wird, sollen die 45 Stunden Betreuungszeit pro Woche für das jeweilige Kind nicht überschritten werden. Hierzu muss ein separater Vertrag geschlossen werden, da Kindertagespflegepersonen innerhalb des organisatorischen Rahmens der Kita nicht für diese Aufgaben eingesetzt werden dürfen.

Modell 6: reguläre Kindertagespflege zu ungewöhnlichen Zeiten, 1-5 Kinder, 1 Tagespflegeperson (in Selbstständigkeit)

Schon heute bieten einzelne Tagespflegepersonen die Betreuung der Kinder zu Zeiten vor 7.30 Uhr und nach 16.30 Uhr an

Bewertung:+ gesicherter Qualitätsstandard, Angebot für individuelle Bedarfe im Rahmen der öffentl. Förderung

- steht nur für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung, es kann zu hohen Arbeitszeiten bei Tagespflegepersonen kommen, wenn diese sowohl Kinder vor 7.30 Uhr als auch Kinder nach 16.30 Uhr betreuen

Modell 7: Einzelfälle, Vernetzung von Eltern

Die Kindertagesstätte bietet ein Forum, damit Eltern sich untereinander vernetzen können und so Bedarfe an Randzeitenbetreuung gegenseitig auffangen können. Gerade in Elterninitiativen findet häufig eine Unterstützung auf Gegenseitigkeit statt. Dies könnte in den Einrichtungen anderer Träger erweitert werden.

Bewertung:+ kostenfreie, recht verlässliche Betreuung in Randzeiten

nur bedingte Zuverlässigkeit, da keinerlei Verpflichtung besteht

 

 

 

 

IV. Begleitung der Eltern bei der Suche nach einem Platz mit Randzeitenbetreuung

Sinnvoll ist die Darstellung der Angebote und die Erfassung der Bedarfe der Eltern im KitaPortal Aachen.

Es könnte die Möglichkeit für die Eltern geschaffen werden, Randzeitenbetreuungsbedarfe anzumelden und auch anhand der vorhandenen Angebote Vormerkungen vorzunehmen. (Uhrzeit, Wochentag, Häufigkeit usw.)[1]Hierzu müsste eine Programmierung beauftragt werden.

Zu klären wäre, inwiefern eine Beratung durch das Fachamt erfolgen könnte, wenn Eltern ihre Betreuungsbedarfe in Randzeiten anmelden. Es könnte eine Ansprechperson geschaffen / eingerichtet werden, die die Bedarfe der Eltern in den Blick nimmt und mit vorhandenen Angeboten, Möglichkeiten und Modellen in Abgleich bringt (einen „Kümmerer“).

Einrichtungen, die ein solches Angebot vorhalten, stellen sich entsprechend im Kita-Portal dar (z.B. Kalverbenden, Eintrachtstraße, Johanniterstraße, aber auch die weiteren Kitas mit erweiterter Öffnungszeit).

Auch jetzt schon können Bedarfe, denen im Rahmen des Kita-Portals direkt entsprochen werden kann,  umgesetzt werden, d.h. es werden Betreuungsverträge geschlossen.

Die Aufgabe von Familienzentren ist auch die individuelle Beratung von Familien hinsichtlich des Betreuungsbedarfs außerhalb der Kindertagesstätte. Die Beratung sollte dabei auf die Unterstützung zur Nutzung vorhandener Netzwerke (bspw. auch Elternzusammenschlüsse, Nachbarschaftshilfe…) und Vermittlung an bereits vorhandene Modelle im Sozialraum abzielen.

Wie ein weiteres Vorgehen, wenn Bedarfe nicht erfüllt werden können, aussehen kann, ist im Zusammenspiel mit den freien Trägern und mit Blick auf die Familienzentren und den oben erwähnten „Kümmerer“ zu klären.

V. Finanzen

Hinweise zu den Kosten der einzelnen Modelle sind oben beschrieben.

Jede Möglichkeit der Refinanzierung durch Drittmittel (z.B. Landes- und Bundesprogramme) wird genutzt.

Grundsätzlich ist es möglich und aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, eine Mitfinanzierung der einzelnen Angebote durch Eltern über Elternbeiträge festzulegen.


[1] Technisch ist eine Anmeldung von Familien mit einem Bedarf an Randzeitenbetreuung für ihre Kinder im Kita-Portal möglich. Falls diese Form gewählt werden sollte, ist eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Möglichkeiten auch unter Beteiligung der Freien Träger erforderlich. Die Einbindung der Tagespflege in das Kita-Portal mit einzelnen Tagespflegestellen ist nicht sinnvoll, aber mindestens  z.B. über „Bemerkungen" an den Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V. zu verweisen ist durchaus denkbar.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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