Entscheidungsvorlage - FB 61/0952/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - für den Planbereich im Stadtbezirk Laurensberg im Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ringhier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
11.07.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik – sowie den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungsnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - für den Planbereich im Stadtbezirk Laurensberg im Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0720/WP17 und FB61/0720/WP17-1 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss sowie
FB61/0952/WP17 – Bericht über die Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Anlass der Planung sind die Erweiterungsabsichten des Universitätsklinikums, um sowohl für den klinischen als auch den nicht-klinischen Bereich dem heutigen Raumbedarf Rechnung zu tragen. In diesem Zuge ist der Umbau der Kullenhofstraße zur Abwicklung der zukünftigen Verkehrsführung erforderlich.
In seiner Sitzung am 01.09.2016 hat der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, einen Bebauungsplan für die Erweiterung der Uniklinik aufzustellen und dafür die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Die Bezirksvertretung Laurensberg hat sich diesem Beschluss aus bezirklicher Sicht am 05.10.2016 angeschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 14.11.2016 bis 25.11.2016 stattgefunden.
Die Planung wurde öffentlich ausgestellt, die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Zudem fand am 17.11.2016 eine Anhörungsveranstaltung statt. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.
Parallel wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.
Gegenstand des Verfahrens war zu diesem Zeitpunkt der Bereich zwischen Uniklinik, Versorgungszentrum, Steinbergweg, Kullenhofstraße und Dorbachtal.
Im weiteren Verfahren wurde eine Aufteilung des Bebauungsplanes Nr. 1000 in einen nördlichen und einen südlichen Teil vorgenommen (1000 N und 1000 S), wobei der südliche Teil ausschließlich die verbreiterte Kullenhofstraße einschließlich der Nebenanlagen umfasst (mit Ausnahme des Radwegs südlich vom Kreisverkehr, der Teil des Bebauungsplanes Nr. 971 ist). Der Bebauungsplan 1000 N wird weitergeführt, sobald die Planung der Erweiterung und der Außenanlagen soweit fortgeschritten sind, dass sie in einen Bebauungsplanentwurf übertragen werden können.
Am 05.07.2017 hat die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen beraten und dem Planungsausschuss den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss empfohlen.
Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.09.2017 mit der Angelegenheit beschäftigt und auf der Grundlage des zuvor vom Mobilitätsausschuss beschlossenen Entwurfs für die Umbauplanung der Kullenhofstraße wie folgt beschlossen:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit städtebaulichem Vertrag Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - in der vorgelegten Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Detailplanung möglichst viele Bäume zu erhalten. Die Detailplanung ist vor Satzungsbeschluss im Ausschuss vorzustellen.“
Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 14.11.2017 bis einschließlich 15.12.2017 durchgeführt. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich am 30.05.2018 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigt und entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung folgende Empfehlung abgegeben:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung einstimmig zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat einstimmig, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“
Der Planungsausschuss hat am 28.06.2018 beraten und eine inhaltsgleiche Empfehlung abgegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
303 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
612 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
402,1 kB
|