Entscheidungsvorlage - FB 45/0513/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. beschließt die Übernahme der nicht über KiBiz refinanzierten Mietkosten für die Kita „Im Klostergarten“ der Caritas Lebenswelten in Höhe von zur Zeit jährlich 13.257,04 €  ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in o. a. Höhe.             

 

  1. beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Sondervertrag für die Dauer des Mietvertrages und Nutzung als Kindertagesstätte mit der Caritas Lebenswelten abzuschließen.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Rahmen einer Prüfung der Mietbezuschussung nach dem KiBiz durch das staatliche Rechnungsprüfungsamt zu Jahresbeginn wurde festgestellt, dass das bisher praktizierte Verfahren der Indexierung der Mietkosten bei der Bezuschussung von Altmietverträgen im Bereich des KiBiz nur insoweit zulässig ist, wie es im Vergleich zur Bezuschussung eines Neumieters die dort zulässige Höchstgrenze für den m² Preis nicht übersteigt.  

 

Bei der Bezuschussung der Kita „Im Klostergarten“ (drei KiBiz-Gruppen u. zwei heilpädagogische Gruppen) führt dies dazu, dass ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 der auf die KiBiz-Gruppen entfallene Anteil der Kaltmiete nicht mehr vollständig im Rahmen des KiBiz refinanziert werden kann.  

 

Historie:

Der diesem Sachverhalt zugrunde liegende Mietvertrag datiert zum 20.01.2005, war seinerzeit zwischen dem Träger und den beteiligten Kostenträgern (LVR u. Stadt Aachen) einvernehmlich abgestimmt und gebilligt. Die nach der darin enthaltenen Indexierungsregelung gesteigerte Miete wäre nach den seinerzeit gültigen gesetzlichen Regelungen (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK) auch vollumfänglich bezuschussungsfähig gewesen.  

 

Bei der Umstellung von der GTK-Förderung auf die KiBiz-Förderung fiel der Mietvertrag noch nicht als sondervertragsregelungsbedürftig auf, da zu diesem Zeitpunkt die Miete noch vollumfänglich förderungsfähig war. Erst mit dem Einsetzen der vertraglich fixierten Indexierung zum 01.08.2013 entstand die v. g. Problematik, die zunächst über eine höhere KiBiz-Förderung gelöst schien. Diese Vorgehensweise ist nach Prüfung des Staatlichen Prüfungsamtes jedoch nicht zulässig.

 

Im Ergebnis sieht sich der an den Mietvertrag gebundene Träger durch die aktuelle Auslegung des KiBiz nicht in der Lage, den nunmehr über die durch das KiBiz refinanzierten Anteile der Kaltmiete hinausgehenden Teil der auf die KiBiz-Gruppen entfallenden Mietkosten zu tragen und beantragt die Bezuschussung der Differenz durch die Stadt Aachen.  

 

Der über das KiBiz nicht refinanzierbare Anteil zur Kaltmiete bestimmt sich nach §§ 6-8 Durchführungsverordnung KiBiz für das Kita-Jahr 2018/2019 für die Kita „Im Klostergarten“ wie folgt:

 

 

Mietwert gem. § 8 Abs. 1 DVO KiBiz jährlich      =  74.549,16 € 

Tatsächlicher Kaltmietanteil der KiBiz-Gruppen=  87.806,20 €

 

Zu übernehmende Differenz                        =  13.257,04 €

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Der Träger ist aus Sicht der Verwaltung unverschuldet in diese Situation geraten. Er macht glaubwürdig deutlich, dass es ihm nicht möglich ist, diese ausfallenden Fördermittel aus Eigenmitteln zu tragen. Bei Berücksichtigung der Indexierungsproblematik bei der Umstellung auf die KiBiz-Förderung und Anwendung der zulässigen Fördersystematik für Mietsteigerungen bei Altmietverträgen, hätte die Verwaltung theoretisch bereits 2008 einen entsprechenden Sondervertrag zur Beschlusslage vorlegen können.

 

Auf der Grundlage der vorstehenden Erläuterungen schlägt die Verwaltung die Übernahme der nicht über KiBiz finanzierten Mietkosten für die nach dem KiBiz finanzierten Gruppen der Einrichtung „Im Klostergarten“ ab dem Kita-Jahr 2018/2019 vor und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen i. H. v. zur Zeit jährlich  13.257,04 €.

Die hierfür notwendigen Mittel können 2018 und in der mittelfristigen Finanzplanung haushaltsneutral aus der Position „Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kitas – Sachkonto 53180000“ gedeckt werden.

 

Im Zusammenhang mit der Übernahme der nicht über KiBiz refinanzierten Mietkosten für die KiBiz geförderten Gruppen der Einrichtung „Im Klostergarten“ soll ein entsprechender Sondervertrag mit dem Träger Caritas Lebenswelten abgeschlossen werden.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Ausreichende Finanzmittel stehen im Haushaltsjahr 2018ff bei dem PSP-Element 4-060101-901-9 – Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kitas – Sachkonto 53180000 zur Verfügung.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

40.557.800

40.557.800

134.146.100

134.146.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

40.577.800

40.557.800

134.146.100

134.146.100

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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