Kenntnisnahme - FB 61/1187/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Ergebnisse der anstehenden Bürgerinformation bei der Formulierung des Planungsbeschlusses zu berücksichtigen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

 

Die Straßen Am Hoerfeld und Dr. Josef-Lamby-Straße müssen grundhaft erneuert werden. Dies wurde durch den Aachener Stadtbetrieb sowie durch die Abteilung Straßenplanung festgestellt. Eine Regionetzmaßnahme, bei der Versorgungsleitungen erneuert werden, soll beim Umbau der Fahrbahn- und Nebenanlagen der beiden Straßen berücksichtigt werden.

Im Vorfeld des Umbaus soll am 22.05.2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden in der Vorlage zum Planungsbeschluss berücksichtigt.

 

2. Heutige Situation

 

Die beiden Straßen Am Hoerfeld und Dr.-Josef-Lamby-Straße liegen im Ellergebiet in Aachen-Brand und werden von der Eller- und der Kolpingstraße umschlossen. Es handelt sich um Anliegerstraßen mit einer sehr geringen Verkehrsbelastung. Beide Straßen sind im Trennprinzip ausgebaut und als Tempo-30-Zone ausgewiesen.

 

Die Fahrbahnbreite der Straße Am Hoerfeld beträgt 5,00 m. Die Gehwege sind 1,40-1,50 m breit und erfüllen damit weder die in der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) und EFA (Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen) definierte Regelbreite eines Seitenraums von 2,50 m (vgl. z.B. RASt 06 S. 81) noch das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger ohne Sicherheitsabstand zur Fahrbahn (2,00 m). In dieser Straße ist das versetzte beidseitige Fahrbahnrandparken zulässig.

In der Dr.-Josef-Lamby-Straße beträgt die Breite der Fahrbahn überwiegend 5,50 m. Die Gehwegbreiten von 2,10-2,25 m auf der nördlichen Straßenseite und 2,05-2,20 m auf der südlichen Straßenseite erfüllen das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger. Jedoch ist hier beidseitig aufgeschultertes Parken zulässig. Dadurch beträgt die Breite der Gehwege beidseitig nur noch ca. 1,00 m, deutlich weniger als das definierte Mindestmaß. In beiden Straßen sind die Parkflächen nicht markiert.

 

Bei einigen Grundstücken wurden die Flurstücksgrenzen durch Vorgärten etc. bis zu 0,53 m in den öffentlichen Raum hinein  überbaut, sodass im Straßenraum weniger Fläche zur Verfügung steht. Bei der Planung ist es sinnvoll und notwendig aufgrund des fehlenden Platzes diese Flächen wieder für den öffentlichen Raum verfügbar zu machen.
3. Parkraumerhebung

 

Im Mai 2017 wurde eine Parkraumerhebung in beiden Straßen vorgenommen. Von den insgesamt 74 im öffentlichen Raum zur Verfügung stehenden Parkplätzen waren maximal 50 Parkplätze belegt.

 

Straße

Bestand

Belegung 30.05.2017

7 Uhr

11 Uhr

18 Uhr

Am Hoerfeld

14

9

6

5

Dr.-Josef-Lamby-Str.

60

41

30

38

gesamt

74

50

36

43

Tab. 1: Parkraumerhebung

 

4. Geschwindigkeitsniveau

 

Im Zeitraum vom 09.-12.04.2019 wurde durch die Abteilung Verkehrsplanung und Mobilität eine Verkehrsmessung in der Dr.-Josef-Lamby-Str. an Haus 10/12 durchgeführt. Dabei wurden 674 Fahrzeuge erfasst. Über den gesamten Zeitraum betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit insgesamt 23 km/h (21 km/h in Fahrtrichtung Ellerstraße und 24 km/h in Fahrtrichtung Kolpingstraße). Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 55 km/h (in Fahrtrichtung Kolpingstraße). Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 31 km/h (30 km/h in Fahrtrichtung Ellerstraße und 32 km/h in Fahrtrichtung Kolpingstraße). Der Anteil der Geschwindigkeiten größer 40 km/h betrug 1,3 %. Nach den Ergebnissen der Geschwindigkeitsmessung ist das Geschwindigkeitsniveau der Dr.-Josef-Lamby-Straße als unauffällig einzustufen.

 

5. Planung

 

Bei der Planung werden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer über den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).

 

Grundhafte Erneuerung:

Der Aachener Stadtbetrieb hat bei seiner Prüfung festgestellt, dass beide Straßen grundhaft erneuert werden müssen. Der Straßenoberbau ist zu schmal dimensioniert und verfügt nicht über eine ausreichend dicke Tragschicht. Demnach kann der gesamte Straßenoberbau nicht als frostsicher und ausreichend wasserdurchlässig beurteilt werden. Aufgrund des aufgeschulterten Parkens sind außerdem die Nebenanlagen erneuerungsbedürftig. Daher ist sowohl die vollständige Erneuerung des Straßenoberbaus, ggf. mit Verbesserung des Planums, als auch die Erneuerung der beidseitig anschließenden Gehwege zwingend erforderlich.

 

Barrierefreies Bauen:

Die Gewährleistung einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderungen durch eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist ein grundlegendes Ziel der Stadt- und Verkehrsplanung. Dieses basiert u.a. auf dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (2002) und des Landes NRW (BGG NRW) vom 15. Dezember 2003. Im März 2009 hat der Mobilitätsausschuss beschlossen, dass bei zukünftigen Baumaßnahmen im Aachener Straßenraum die in der Vorlage „Barrierefreies Bauen, Sachstandsbericht - taktile Leiteinrichtungen“ (Nr. FB 61/0052/WP16) vorgestellten taktilen Einrichtungen soweit möglich zu realisieren sind. Demnach müssen Gehwege eine  Mindestbreite von 1,80 m, besser 2,00 m, für den Begegnungsverkehr aufweisen und einen Leitstreifen (bestehend aus einer 0,30 m breiten Rippenplatte sowie einem kontrastierenden Begleitstreifen) aufweisen. Dieser Leitstreifen sollte mit einem Abstand von mind. 0,60 m neben der Gebäudekante bzw. der Bordsteinkante verlaufen. Ohne diese Leitlinien ist eine Nutzung des Straßenraumes "(...) in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe" für mobilitätseingeschränkte Personen nicht möglich (vgl. Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW, § 4 Abs. 1).

 

In der Planung wären verschiedene Ansätze denkbar, die zu diesem Zeitpunkt skizzenhaft erläutert werden:

 

Variante Trennprinzip:

Beim Wiederaufbau im Trennprinzip sollten die Gehwege mindestens eine Breite von 2,00 m aufweisen. Für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sowie für die Müllentsorgung  soll mindestens eine Fahrbahnbreite von 3,50 m (Fahrbahnbreite von Erschließungsstraßen im Einrichtungsverkehr, vgl. RASt 06 S. 71) zur Verfügung stehen. Um zusätzlich einseitig Fahrbahnrandparken zu gewährleisten wäre demnach eine mindestens 5,50 m breite Fahrbahn notwendig.

Das würde für die Straße Am Hoerfeld bei einer Straßenbreite von 8,15 m (inkl. überbaute Flächen) bedeuten, dass dann lediglich 2,65 m für die Anlage von beidseitigen Gehwegen zur Verfügung stehen würden. Dieses Maß entspräche dann weder dem Breitenbedarf von mobilitätseingeschränkten Personen, die einen Stock mit sich führen, noch dem für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl (vgl. RASt 06 S. 29). Da die Straße beidseitig angebaut ist, sind beidseitig ausreichend breite Anlagen für den Fußverkehr unbedingt erforderlich (vgl. RASt 06 S. 81). Außerdem könnten bei einer Gehwegbreite von 2,65 m nicht beidseitig taktile Leitelemente eingebaut werden.

Alternativ könnten in der Straße am Hoerfeld beidseitig 2,00 m breite Gehwege angelegt werden. Dies würde bedeuten, dass alle 14 öffentlichen Parkplätze in dieser Straße entfallen würden (vgl. Anlage 3).

Ein Trennprinzip nach den Vorgaben der RASt 06 wäre dagegen in der Dr.-Josef-Lamby-Str. (9,75 m Straßenbreite bzw. 10,18 m inkl. überbauter Flächen) möglich. Die Fahrbahn wäre dann ebenfalls 5,50 m breit, die Gehwege mind. 2,00 m (vgl. Anlage 4). Statt des aufgeschulterten Parkens wäre fortan einseitiges Fahrbahnrandparken gestattet. Dadurch würden mindestens 27 Parkplätze entfallen.

 

Variante verkehrsberuhigter Bereich:

Durch den Umbau zu einem verkehrsberuhigten Bereich könnten zum einen die Fußgänger geschützt und zum anderen der öffentliche Parkraum erhalten werden.

 

Bei dieser Variante würden die Straße Am Hoerfeld und die Dr.-Josef-Lamby-Str. als zusammenhängender verkehrsberuhigter Bereich niveaugleich ausgebaut werden. Um den Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches deutlich zu kennzeichnen und eine Geschwindigkeitsreduktion zu bewirken, würden die Einmündungen zur Kolping- und Ellerstr. auf Gehwegniveau angehoben werden. Die Fahrgasse wäre mindestens 3,50 m breit, sodass die Erreichbarkeit durch Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge gewährleistet wäre. In beiden Straßen wäre alternierendes Parken in 2,00-2,50 m breiten gekennzeichneten Parkflächen vorgesehen. Es könnten 48 Parkplätze im öffentlichen Raum vorgehalten werden (11 Am Hoerfeld und 37 in der Dr.-Josef-Lamby-Str.). Beide Straßen würden über eine etwa 2,00 m breite Mischfläche hinter den Parkständen verfügen (vgl. Anlage 5). Dort wären die Fußgänger vor dem fließenden Verkehr geschützt. Außerdem könnte das taktile Leitsystem hinter den Parkflächen verlaufen.

Aufgrund der Bepflanzung der anliegenden Privatgrundstücke u.a. mit Bäumen wirken beiden Straßen sehr begrünt. Im öffentlichen Raum könnten außerhalb der Leitungstrassen zusätzlich 6 Bäume gepflanzt werden.

 

Straße

Bestand

Belegung

7 Uhr

Variante Trennprinzip mit einseitig 2,00 m breiten Gehwegen

Variante Trennprinzip mit beidseitig 2,00 breiten Gehwegen

Variante

Verkehrsbe-ruhigter

Bereich

Am Hoerfeld

14

9

14

0

11

Dr.-Josef-Lamby-Str.

60

41

33

33

37

gesamt

74

50

47

33

48

Tab. 2: Vergleich des Parkangebots

 

Im Vergleich des Parkangebots würde die Variante des verkehrsberuhigten Bereichs die meisten Parkplätze bieten.

 

Für beide Straßen ist unabhängig von der Variante ein durchgängiges taktiles Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte sowie Querungsstellen mit geteilten Bordsteinabsenkungen einzurichten.

 

6. Kosten

 

Unabhängig von der Variantenentscheidung muss aufgrund der notwendigen grundhaften Erneuerung ein Vollausbau durchgeführt werden.

Durch die notwendige Erneuerung der Straßen ergeben sich gleiche Grundkosten für den Ausbau für alle Varianten. Im jetzigen Planungsstand werden die Kosten über die umzubauende Fläche ermittelt. Sie würden etwa 1,1 Mio. € für die Variante des verkehrsberuhigten Bereichs betragen. Beim Separationsprinzip sind etwas geringere Kosten zu erwarten.

 

7. weiteres Vorgehen

 

Für den 22. Mai ist eine frühzeitige Bürgerinformation geplant, bei der die Maßnahme vorgestellt werden soll und den Bürgern die Möglichkeit zur Äußerung von Anregungen und Bedenken gegeben wird. Die formulierten Hinweise sollen in die Planung der Maßnahme einfließen und bei der Formulierung des Planungsbeschlusses berücksichtigt werden.

 

Die Erneuerung der Straßen löst eine Beitragspflicht nach Kommunalabgabengesetz NRW aus. Eine detaillierte Feststellung ist erst mit Einholung eines Ausführungsbeschluss möglich.

 

Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben ebenfalls dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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