Entscheidungsvorlage - FB 01/0595/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürger*innenrats-Gutachten 2023 - Beschluss zur weiteren Bearbeitung der Empfehlungen des Bürger*innenrats 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Verfasst von:
- DEZ I, FB 01/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Nov 6, 2024
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Empfehlungen des Bürger*innenrats-Gutachten 2023 aus der Kategorie 3 umzusetzen.
Der Hauptausschuss beschließt, die Anregungen der Kernbotschaft 3.3 an die Leitstelle 'Menschen mit Behinderungen' der Stadt Aachen weiterzuleiten, um eine Prüfung vorzunehmen und daraus konkrete Projekte zu entwickeln.
Der Hauptausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, das Angebot „Park and Ride“ und die Kommunikation des Angebots weiter zu optimieren.
Der Hauptausschuss begrüßt die Idee, Bürger*innen aktiv in die Bepflanzung und Pflege städtischer Grünflächen einzubinden. Der Hauptausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit der Umsetzung einer digitalen nutzbaren Version der Grünflächen-Patenschaft zu prüfen.
Erläuterungen
Seit 2023 gibt es mit dem ständigen Aachener Bürger*innenrat ein wichtiges Instrument, um Bürgerinnen aktiv in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen und die partizipative Stadtgesellschaft zu stärken. Als dauerhafte und institutionalisierte Einrichtung geht das Gremium weit über ein reines Diskussionsforum hinaus. In Zusammenarbeit mit Expert*innen entwickeln die Teilnehmenden des Bürgerinnenrats konsensorientiert konkrete Empfehlungen, die anschließend in einem Gutachten zusammengefasst und der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden.
Diese direkte Rückmeldung aus der Bürger*innenschaft hat eine wichtige Ratgeber-Funktion in der repräsentativen Demokratie. Der Bürger*innenrat dient der Politik als Orientierungshilfe und kann ihr somit als eine Art „Kompass“ für wichtige Entscheidungen dienen. Diese Vielfalt der Perspektiven bereichert den gesamten Prozess, fördert einen lebendigen Austausch und stärkt die Dialogkultur in Aachen.
Der erste Bürger*innenrat kam im Herbst 2023 zusammen, um sich mit der Frage zu befassen: „Wie kann Aachens Innenstadt wieder zu einem attraktiven Einkaufsziel werden?“.
Nach der Auftaktveranstaltung am 28. Oktober 2023 haben die Mitglieder des ersten Aachener Bürger*innenrats an zwei intensiven Arbeitswochenenden – am 4. und 5. November sowie am 11. und 12. November – unter der Leitung einer externen Moderation sowie mit Hilfe verschiedener Moderationsmethoden konkrete Empfehlungen erarbeitet.
Das Gremium hat sich der Aufgabe gewidmet, Aachen als attraktives Einkaufsziel ganzheitlich zu betrachten und dabei eine lebendige und zukunftsorientierte Vision für die Stadt entwickelt. Das Gutachten enthält eine Vielzahl wertvoller Ideen, Anregungen und Hinweise, wie die Vision einer attraktiven Aachener Innenstadt durch Maßnahmen in unterschiedlichen Themenfeldern langfristig erreicht werden könnte. In ihrem Gutachten betonen die Mitglieder, dass ihre formulierten Empfehlungen weit über einfache Lösungen hinausgehen. Sie sehen sich als Multiplikator*innen, die wichtige Impulse in die breite Öffentlichkeit tragen. Ihre Arbeit beruht auf der Überzeugung, dass Aachen nicht nur aus Einkaufsangeboten besteht, sondern als Gesamtheit betrachtet werden muss. Um Aachen zukunftsfähig zu gestalten, hat das Gremium fünf zentrale Themenbereiche definiert: Mobilität, Klima, Leerstand und Mischnutzung, Freizeit und Kultur sowie Identität und eine „Bottom-up“-Strategie.
Diese Bereiche bilden demnach die Säulen einer nachhaltigen Entwicklung der Innenstadt. Sicherheit wird dabei als grundlegendes Bedürfnis angesehen, das die Basis für alle weiteren Maßnahmen bildet.
Durch diese ganzheitliche Herangehensweise beantwortet das Gremium die Leitfrage nach der Attraktivität als Einkaufsziel: Die Vitalität der Stadt entsteht durch die Stärkung dieser Themen, die wiederum die Innenstadt beleben und Menschen anziehen. Um diese Vision greifbar und die Intention der Ratschläge deutlich zu machen, wurden Kernbotschaften formuliert, welche den Empfehlungen, die sich teils in konkreten Ideen äußern, übergeordnet und vorangestellt wurden.
Das Bürger*innengutachten umfasst insgesamt 75 Empfehlungen, die in 21 zentrale Botschaften und 5 genannten Themenbereiche gegliedert sind (siehe Anlage 1).
Diese Ergebnisse wurden in einem Bürger*innengutachten zusammengefasst, das am 12. Dezember 2023 in der Bürger*innenrats-Konferenz im Suermondt-Ludwig-Museum öffentlich vorgestellt wurde. Am 16. Januar 2024 fand eine ausführliche Diskussion im Bürgerforum statt, und schließlich wurde dem Rat der Stadt Aachen das umfangreiche Gutachten am 31. Januar 2024 übergeben. Dieser nahm das Gutachten einstimmig an und beschloss, die Verweisung zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.
Nach der Veröffentlichung des Bürger*innenrats-Gutachtens 2023 und Annahme durch den Rat der Stadt Aachen hat die Verwaltung umgehend begonnen, viele der Kernbotschaften des Gremiums in neue Planungen einzubeziehen sowie laufende Prozesse entsprechend zu justieren. Eine Vielzahl der übergeordneten Empfehlungen wird daher bereits in aktuellen Projekten und Maßnahmen der Verwaltung berücksichtigt.
Um die Umsetzung der Empfehlungen mit unterschiedlichen Dimensionen und Realisierungsgraden künftig noch effizienter voranzutreiben, schlägt die Verwaltung nun eine klar strukturierte Vorgehensweise vor. Diese soll sicherstellen, dass die Bearbeitung des umfangreichen Gutachtens in einem angemessen zeitlichen Rahmen zielgerichtet abgeschlossen wird und über den Fortschritt der Umsetzung transparent berichtet werden kann. Dazu wurden vorrangig die 21 Kernbotschaften, welche die einzelnen Maßnahmen thematisch bündeln und die Zielsetzung dieser beschreiben, betrachtet und in drei Kategorien eingeteilt:
1. Solche, die aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden können
2. Solche, die prinzipiell umsetzbar sind und zu denen bereits Maßnahmen in Planung sind, die bereits umgesetzt wurden oder sich aktuell in Umsetzung befinden.
3. Solche, die prinzipiell umsetzbar sind, sich aktuell noch nicht in Umsetzung befinden und zu denen ein entsprechender Beschlussvorschlag durch die Verwaltung formuliert wurde und dem Hauptausschuss vorgelegt wird.
Diese Einteilung wurde in Abstimmung mit dem Begleitgremium zum Bürger*innenrat, welches den Prozess begleitet und kontinuierlich berät, entwickelt. Die Zuteilung basiert außerdem auf den Einschätzungen der zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung, welche bereits nach Veröffentlichung des Gutachtens gebündelt eingeholt und fortlaufend verifiziert wurden. So konnte das Bürger*innengutachten nahezu ein Jahr in der Verwaltung wirken. Da bereits eine Vielzahl von Aktivitäten, Projekten und Maßnahmen auf die gleichen, wie die durch die Kernbotschaften adressierten Ziele, einzahlen, werden die Kernbotschaften als maßgebliches Äquivalent herangezogen und die Empfehlungen als Maßnahmenbündel zusammengefasst betrachtet.
Sachstand der Umsetzungen des Bürger*innenrats-Gutachten 2023 nach Kategorien
Kategorie 1: Empfehlungen, die aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden können:
Kernbotschaft 2.3 Buchungssystem und Koordinierungsstelle für niederschwellige Nutzung der öffentlichen Plätze: „Aachen soll die öffentlichen Plätze für alternative Aktivitäten kostenfrei und als Orte der Kommunikation und Austausch zur Verfügung stellen. Außerdem muss Aachen aktiver über aktuelle Veranstaltungen informieren, um diese sichtbar zu machen.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 19)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift relevante Aspekte auf, die teilweise bereits in laufenden Projekte oder Planungen berücksichtigt werden. Allerdings ist der Grundsatz der Empfehlungen nach Einschätzung der Verwaltung nicht vollumfänglich umsetzbar. Dieser Kernbotschaft stehen vor allem rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen entgegen.
Feste und Veranstaltungen sind ein wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Aachen. Sowohl kleine als auch große Events, wie Stadtfeste, Sportveranstaltungen und zahlreiche weitere Aktivitäten, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Um die Planung solcher Veranstaltungen zu erleichtern, stellt die Stadt Aachen einen umfassenden Leitfaden für Veranstaltungen im Freien auf städtischem Gebiet zur Verfügung. Dieser Leitfaden führt Schritt für Schritt durch die erforderlichen Genehmigungsverfahren und verweist auf wichtige rechtliche Bestimmungen. Den Leitfaden ist zu finden unter: https://www.aachen.de/DE/kultur_freizeit/veranstaltungen/Leitfaden-Veranstaltungen/index.html
Die Nutzung städtischer Flächen ist allerdings mit verschiedenen Gebühren verbunden, insbesondere durch die Sondernutzungsgebühr, die Veranstalterinnen und Veranstalter zahlen müssen. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung variiert der Gebührenrahmen für gewerbliche Veranstaltungen zwischen 50,00 € und 3.000,00 €, abhängig vom Verwaltungsaufwand. Eine generelle und flächendeckende kostenfreie Überlassung städtischer Flächen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da die Gebührenerhebung auf gesetzlich festgelegten Vorgaben basiert, die nicht ohne Weiteres umgangen werden können.
Der zweite Teil der Empfehlung, der sich auf die stärkere Sichtbarmachung von Veranstaltungen bezieht, wird in der Kernbotschaft 5.2 eingehend behandelt. Der Veranstaltungskalender der Stadt Aachen bietet bereits eine umfangreiche Übersicht über aktuelle und anstehende Stadtfeste sowie weitere Veranstaltungen. Zahlreiche Museen und Institutionen nutzen diesen Kalender, um ihre Events zu bewerben. Kulturkalender der Stadt Aachen - Kulturtermine der Stadt Aachen (kulturkalender-aachen.de) Dieser wird kontinuierlich weiterentwickelt und soll mit dem Relaunch der Website prominent auf der städtischen Homepage platziert werden.
Kernbotschaft 2.4 Belebung der Innenstadt rund um die Uhr: „Der Leerstand muss an alternative Mieter vermietet werden, damit die Innenstadt zu jeder Tageszeit belebt ist und z.B. Vereine und Kurse Räume erhalten. Menschen, die Kurse und Aktivitäten in Vereinen nutzen, nutzen dann auch die Stadt als Kunden.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 20)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift relevante Aspekte auf, die teilweise bereits in laufende Projekte oder Planungen berücksichtigt werden. Allerdings ist der Grundsatz der Empfehlungen nach Einschätzung der Verwaltung nicht vollumfänglich umsetzbar. Dieser Kernbotschaft stehen vor allem rechtliche Rahmenbedingungen entgegen.
Ein Großteil des Leerstands in der Innenstadt befindet sich in privater Hand, weshalb die Stadtverwaltung hier nur begrenzt Einflussmöglichkeiten hat. Private Eigentümer entscheiden in der Regel alleine, an welche Mieter sie vermieten möchten. Um Leerstände zu reduzieren, setzt die Stadt Aachen Städte auf Anreizprogramme. Das Förderprogramm "Ladenliebe" der Wirtschaftsförderung und des Citymanagements, bei dem neue Geschäftsideen durch subventionierte Mieten aus Mitteln des NRW-Förderprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren" gefördert werden, leistet wichtige Beiträge zur Belebung leerstehender Ladenlokale. Für maximal zwei Jahre werden neue Unternehmensideen mit einer gesponserten Miete unterstützt, um neue Konzepte auszuprobieren oder den Start in die Selbstständigkeit zu wagen. Diese Maßnahme trägt dazu bei, den Leerstand in Teilen zu reduzieren und neue Impulse für die Innenstadtentwicklung zu setzen. Solche Programme sind jedoch freiwillig und keine Verpflichtung für die Vermieter. Die Stadt kann also lediglich Anreize schaffen, Vermieter aber nicht rechtlich dazu verpflichten, an bestimmte Gruppen wie Vereine oder Start-ups zu vermieten. www.aachen.de - Förderprogramm "Ladenliebe"
Kategorie 2: Empfehlungen, die prinzipiell umsetzbar sind und zu denen bereits Maßnahmen in Planung sind, die bereits umgesetzt wurden oder sich aktuell in Umsetzung befinden:
Kernbotschaft 1.1 Belohnungssystem: „Unser Anliegen ist die Stärkung des Bürgerengagements. Dieses braucht Initialzündungen und Feedback. Ein Belohnungssystem schafft Anreize und bleibende Motivation zum eigenverantwortlichen Handeln. Es ermöglicht Bürgern niederschwellige und eigen priorisiert einen Einstieg für Engagement zu finden. Die Benutzung des Systems ist barrierefrei, unkompliziert und interaktiv. Durch die resultierende Bürgeraktivität wird die Aachener Innenstadt zu einem attraktiven Einkaufsziel.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 16)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert wurden.
Die Stadt Aachen sieht bürgerschaftliches Engagement als zentrales Element einer ständigen Weiterentwicklung der städtischen Lebensqualität an. Daher soll besonders durch gelebte Anerkennung sowie wertschätzende Zusammenarbeit Antrieb und Motivation für eigenständig durchgeführte Projekte gefördert werden. Alle Aspekte des ehrenamtlichen Engagements werden durch ein eigenen Bereich -das Team Engagierte und Kooperative Stadt- zentral gesteuert Eine der Maßnahmen zur Stärkung des Bürger*innenengagements ist der Ehrenamtspass. Dieser ist eine Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements und soll ein kleines Dankeschön für die jahrelange Hilfe, Unterstützung und Anstrengung der Aachener Ehrenamtler*innen sein. Der Ehrenamtspass gewährt besondere Vergünstigungen in städtischen Einrichtungen und darüber hinaus auch bei verschiedenen Aachener Unternehmen und lokalen Anbietern. www.aachen.de - Ehrenamtspass. Ein weiterer Anreiz sind verschiedene Fördermittel oder aber das Ehrenamtsstipendium. Dieses wird pro Kalenderjahr an 25 Personen zwischen 16 und 27 Jahren vergeben, die ehrenamtliche Schlüsselpositionen einnehmen, mit einer jährlichen Ausschüttung von 1200€ pro Stipendium.
Darüber hinaus bietet die Plattform Engagementdirekt Privatleuten, Gruppen, Vereinen, Initiativen, Unternehmen, Schulen, Kitas, also allen, die sich für die eigene Stadt gemeinwohlorientiert einsetzen wollen, die Möglichkeit, die dazu passenden Partner*innen mit gleichen Interessen und Zielen zu finden und kennenzulernen.
Kernbotschaft 1.2 Bürgerdialog und Information: „Bürgerdialoge und Informationen sind nicht für alle präsent/sichtbar und erreichbar. Mehr einfache Information führt zu erhöhter Teilhabe, Bürgerengagement und Bürgernähe der Stadt. Mehr Dialog und Erreichbarkeit lässt Bürger Probleme und Lösungen hervorbringen, die sonst nicht erkannt werden.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 16)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
In den letzten Jahren wurden bereits mehrere neue städtische Stellen und Arbeitsbereiche geschaffen, um den Dialog mit den Bürger*innen zu intensivieren und städtische Planungen transparenter zu kommunizieren. Dazu gehören u.a. die Positionen der “Wissenschaftlichen Leitung Stadt der Zukunft”, die „Gesamtsteuerung Bürger*innendialog“, die “Koordinierungsstelle Bushof” sowie die “Koordinierungsstelle Kaiserplatz/östliche Innenstadt”. Diese sollen die Stadtentwicklung gemeinsam mit den Aachenerinnen vorantreiben und deren Anliegen in Entscheidungsprozesse einbinden.
Ein wichtiger Baustein ist der bereits etablierte "Bürgerinnentreff" im Oecher Lab, der in zentraler Lage am Kapuziner Karree niederschwellige Informations- und Dialogmöglichkeiten bietet. www.aachen.de - Der Bürger*innentreff im OecherLab. Im Rahmen des Konzepts "Schaufenster in die Verwaltung" wurde 2024 der Bürgerinnentreff erweitert, um das Informationsangebot breiter und fachbereichsübergreifend zu gestalten. Ziel ist es, aktuelle Projekte und Aktivitäten der Stadtverwaltung noch bürgernäher, transparenter und sichtbarer zu machen. Zusätzlich wurde das Angebot an persönlichen Sprechstunden für Bürger*innen im Bürger*innentreff ausgebaut, um die direkte Kommunikation zu aktuellen Themen zu stärken.
Dezentrale Anlaufstellen, wie Bezirksämter und Stadtteilbüros, sorgen dafür, dass Bürger*innen in den Quartieren vor Ort Unterstützung finden. Außerdem steht die "Planbar" am Theaterplatz als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung. Hier können Bürger*innen mit der Stadtverwaltung in Kontakt treten, an Ausstellungen, Workshops und Veranstaltungen teilnehmen und ihre Anliegen einbringen.
Auf digitaler Ebene gibt es ebenfalls vielfältige Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung. Plattformen wie der "Mängelmelder" bieten den Bürger*innen die Möglichkeit, Probleme unkompliziert zu melden. Das zu Beginn des Jahres 2024 eingeführte "Beteiligungsportal der Stadt Aachen" ermöglicht es den Bürger*innen, sich aktiv an Entscheidungsprozessen zu beteiligen und ihre Meinungen zu äußern. Startseite | Beteiligung NRW Stadt Aachen
Ein spezieller Fokus liegt auf der besseren Vernetzung der verschiedenen Quartiere und Nachbarschaften in der Innenstadt. In der zweiten Phase des Zukunftsprozesses “Innenstadtmorgen” FB 01/0587/WP18, welche im Herbst 2024 beginnt, soll dies weiter untersucht werden. Dieser wird in Kernbotschaft 5.3 noch weiter erläutert. Eine angedachte Maßnahme zur Stärkung des nachbarschaftlichen Austauschs ist die mögliche Einführung einer “Stadtteilkonferenz Innenstadt”.
Darüber hinaus stehen für Fragen rund um das Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement die ständig besetzte Dienststelle „Engagierte und Kooperative Stadt“ am Katschhof sowie die Freiwilligenagentur als zentrale Ansprechpartner zur Verfügung (vgl. Kernbotschaft 1.1.).
Kernbotschaft 1.3 Bürokratie: „Lebenswerte Stadträume entstehen durch Kreativität, Freiräume und Engagement der Bürger*innen. Bürokratie und zentrale, unflexible Vorgaben stehen dem entgegen.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 17)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
Zum Selbstverständnis der Stadt Aachen gehört der Aufbau und die Etablierung einer "Kultur des Möglichmachens", die darauf abzielt, den gesetzlich zulässigen Handlungsspielraum bestmöglich auszuschöpfen, um kreative und bürger*innennahe Projekte zu fördern. Diese Kultur ist einer der 10 Bestandteile der „Aachener Innenstadt Charta“ Innenstadt Charta – Aachen Innenstadtmorgen (innenstadt-morgen.de). Auch um Abläufe innerhalb der Verwaltung zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen, hat die Stadt den Fachbereich 15 „Digitale Verwaltung und IT-Steuerung“ eingerichtet. Dieser Fachbereich ist u.a. für die Umsetzung der städtischen Digitalisierungsstrategie verantwortlich und arbeitet in zahlreichen Projekten kontinuierlich an der Optimierung und Beschleunigung von Verwaltungsprozessen. Ein Ziel dabei ist es, die bürokratischen Hürden für Bürger*innen und Initiativen zu senken, um mehr Freiräume für Engagement und Kreativität zu schaffen.
Ein konkretes Beispiel für den ständigen Abbau bürokratischer Hürden bei der Stadt Aachen ist die Änderung der Sondernutzungssatzung. Diese befindet sich derzeit in der 6. Änderungsfassung und wird fortlaufend angepasst und ermöglicht beispielsweise eine flexiblere Nutzung öffentlicher Flächen, indem sie den bürokratischen Aufwand für Sondernutzungen reduziert. Mittel- und langfristig werden durch die stetige Weiterentwicklung von Angeboten im Rahmen der digitalen Verwaltung werden zukünftig noch mehr Prozesse digital und nutzerfreundlich angeboten, sodass die Bürger*innen schneller und unkomplizierter auf städtische Dienstleistungen zugreifen können.
Kernbotschaft 1.4 Gemeinschaft: „Aachens Stadtbild zeigt sich im Moment nur als Dom (historisch gesehen) und sehr homogen. Wir haben aber eine große Vielfalt. Es gibt viele Nachbarschaften, Gemeinschaften, Kulturen. Aachen braucht neue Identitäten. Dazu braucht es einen umfassenden Prozess, der dazu führt, dass ein buntes, sicheres und einladendes Einkaufserlebnis entsteht.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 17)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
Aachens Stadtbild ist historisch stark durch den Dom geprägt, der zweifelsohne ein bedeutendes Wahrzeichen darstellt. Dennoch ist die Stadt weit mehr als nur dieser historische Bezugspunkt; sie zeichnet sich durch eine reiche kulturelle Vielfalt aus, die sich in verschiedenen Nachbarschaften und Gemeinschaften widerspiegelt.
In den Empfehlungen wurde mehrfach auf die Möglichkeit hingewiesen, Nachbarschaftsräte in Aachen einzurichten. Diese Räte können zwar nur von Privatpersonen gegründet werden, jedoch gibt es bereits mehrere erfolgreiche Initiativen in Aachen, wie z.B. die bezirklichen Interessengemeinschaften IG Hotmannspief, IG Annastraße und IG LothringAIR. Die Stadt Aachen unterstützt diese Interessensgemeinschaften aktiv mit Fördermitteln und engagiert sich in der Zusammenarbeit.
Zudem können Anträge an die Bezirksvertretungen niederschwellig gestellt werden, um innovative Projekte finanziell zu unterstützen.
Zur weiteren kulturellen Unterstützung wurden unter anderem die Fonds „Guten Abend, Aachen“ sowie „Aachener Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk stärken“ ins Leben gerufen. Durch den Fonds „Guten Abend, Aachen“ werden Veranstaltungen und Aktionen gefördert, die zur kreativen und kulturellen Belebung der Abendstunden in der Aachener Innenstadt beitragen. Der Fonds „Aachener Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk stärken“ läuft derzeit in der 5. Runde und zielt darauf ab, die lokale Kultur und Wirtschaft zu fördern und die Vielfalt der Stadt zu stärken. Damit sind die Fonds ein wichtiger Bestandteil des Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen, mit dem die Stadt Aachen die Entwicklung des Herzstücks unserer Stadt voranbringt. Die Fonds sind unter folgendem Link zu finden: Fonds „Guten Abend, Aachen“ - Serviceportal der Stadt Aachen und
Zudem plant die Stadt, die Öffentlichkeit in Zukunft effektiver und transparenter über ihre Bemühungen zu informieren. Hierfür wurde unteranderem das Dach “Aachen packt die Zukunft an” geschaffen, um die Vielzahl von Projekten, die in der 2022 neugeschaffenen Stelle „Stadt der Zukunft“ organisiert werden, gebündelt und unter einem Branding zu sammeln. Durch eine Vielzahl von Kommunikationskanälen und Medien wird angestrebt, die Bürger*innen aktiv in den Prozess einzubeziehen und ein gemeinsames Bewusstsein für die kulturelle Vielfalt und die Identität Aachens zu schaffen.
Kernbotschaft 2.1 Gestaltung öffentlicher Flächen in der Innenstadt: „Die Bürger des Rates wollen als zentrales Anliegen die Aufenthaltsqualität auf den öffentlichen Flächen in der Innenstadt ohne Konsumzwang steigern. Durch die höhere Verweildauer wird die Konsumbereitschaft als Sekundäreffekt automatisch steigen. Der Katschhof ist die meiste Zeit im Jahr eine leere unattraktive Steinwüste und steht exemplarisch für andere Orte.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 18)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
Der Katschhof stellt eine zentrale Veranstaltungsfläche in Aachen dar und wird über das gesamte Jahr hinweg intensiv genutzt. Tatsächlich finden hier jährlich über 100 Tage Veranstaltungen und Projekte statt, die die Fläche beleben. So gibt es neben traditionellen Festen wie dem Weihnachtsmarkt und Stadtfesten vielfältige kulturelle und soziale Events auf dem Katschof.
Die Stadt Aachen verfolgt jedoch weiterhin das Ziel, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt und auf öffentlichen Plätzen nachhaltig zu verbessern. Das Mobilitätskonzept „Innenstadtmobilität für Morgen“ spielt dabei eine zentrale Rolle. Es zielt u.a. darauf ab, den Fußverkehr zu stärken und durch die Schaffung von „Premiumfußwegen“ die Attraktivität und Verweildauer in der Innenstadt zu erhöhen. Informationen sind hier zu finden: Innenstadtmobiliät für morgen – Stadt Aachen (innenstadtmobilitaet-morgen.de).
Zwischennutzungen wie das Projekt „Lust auf Life“ im ehemaligen Haus Horten, schaffen erste Impulse für innerstädtische Räume ohne Konsumzwang. Perspektivisch soll in zentraler Lage mit dem Großprojekt "Haus der Neugier" ein solcher "Dritter Ort", an dem sich Bürger*innen ohne kommerziellen Druck aufhalten können, der zum Verweilen, zum Austausch und zum Mitmachen einlädt, dauerhaft etabliert werden. Die Stadt Aachen hat sich im Zuge einer Machbarkeitsstudie intensiv mit möglichen Standorten für das „Haus der Neugier“ unter programmatischen, wirtschaftlichen und baulichen Aspekten auseinandergesetzt. Der Rat der Stadt hat hierzu bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst (vgl. Kernbotschaft 5.1). Darüber hinaus hat die Stadt innovative Pilotprojekte durchgeführt, um den öffentlichen Raum kreativer zu nutzen. Ein Beispiel hierfür ist der Einsatz eines mobilen Spielcontainers in der Großkölnstraße. Zukünftig werden weitere Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsprozesses "Innenstadtmorgen" geplant. Hierbei wird der Fokus auf die Entwicklung zusätzlicher attraktiver Aufenthaltsorte in der Innenstadt gelegt, welche das Verweilen und die Begegnung fördern. Im Rahmen der „Vorbereitenden Untersuchung östliche Innenstadt“ sollen zum einen das Vorliegen städtebaulicher Missstände und Funktionsverluste (§ 136 Abs.2 BauGB) im Untersuchungsraum geprüft und bewertet sowie die Durchführung einer oder mehrerer städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen bzw. Festlegung von Sanierungsgebieten gem. § 142 Abs. 1 und 2 BauGB untersucht werden. Zum anderen sollen im Rahmen eines Kommunikationsprozesses wichtige Stakeholder*innen und Schlüsselakteur*innen (z.B. Eigentümer*innen, Anwohner*innen, Gewerbetreibende, Kulturschaffende sowie Hochschulen, Initiativen und Vereine etc.) eingebunden und der aktive Dialog mit der Stadtgesellschaft gesucht werden. Im Blickpunkt steht dabei, gemeinsam Chancen und Ziele der Transformation der östlichen Innenstadt zu diskutieren und zu erarbeiten sowie den Gestaltungs- und Umbauprozess der kommenden Jahre vorzubereiten.
Kernbotschaft 2.2 Sauberkeit und Sicherheit in Aachen: „Viele BürgerInnen fühlen sich tagsüber und abends unsicher in AC (v.a. Kinder und ältere), weil es sehr dunkle Ecken gibt und in diesen oft Obdachlose und Drogenabhängige sind“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 19)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
Die Aachener Stadtverwaltung setzt sich aktiv für eine attraktive und lebendige Innenstadt ein, die sowohl von Aachener*innen als auch von Gästen geschätzt und gerne besucht wird. In den vergangenen Jahren ist die Wahrnehmung der Aachener Innenstadt jedoch in einigen Bereichen von zunehmenden Herausforderungen geprägt. Insbesondere der Kaiserplatz, das Promenadenviertel sowie die Bereiche der innerstädtischen Fußgängerzonen sind betroffen. Konflikte zwischen suchterkrankten Menschen, Obdachlosen und Passant*innen, Anwohner*innen und Tourist*innen beeinträchtigen zunehmend die Attraktivität der Aachener Innenstadt und das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen. Derzeit befindet sich das kürzlich vom Rat der Stadt Aachen beschlossene „Integrierte Konzept für Attraktivität und Sicherheit“ (IKAS) FB 56/0529/WP18 in der Ausarbeitung durch die Verwaltung, welcher der zugrundliegenden komplexen Problematik und deren Auswirkungen mit einem vielseitigen Ansatz begegnet. Das Konzept umfasst vier große Bereiche: ordnungspolitische Maßnahmen, sozialpolitische Maßnahmen, die Gestaltung des öffentlichen Raums sowie Kommunikation und Sensibilisierung.
Darüber bietet das Anliegen- und Beschwerdemanagment-Tool der Stadt, der „Mängelmelder“ u.a. die Möglichkeit, dunkle Räume im Stadtraum zu melden. Öffentliche Toiletten und die Errichtung von Trinkbrunnen werden derzeit geprüft bzw. befinden sich in der Umsetzung. So bieten bereits der Spatzenbrunnen auf dem kleinen Münsterplatz und der Brunnen am Hotmannspief Trinkwasserqualität.
Kernbotschaft 3.1 Baustellen: „Aachen soll trotz notwendiger Baumaßnahmen einen guten Verkehrsfluss gewährleisten, um entspannt und stressfrei in die Innenstadt zu kommen“. (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 20)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
Der Großteil der Baumaßnahmen in Aachen findet unterhalb des Straßenniveaus statt und betrifft die Erneuerung von Leitungen für Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation und Abwasser, die oft aus den 1950er Jahren stammen. Schäden an diesen Leitungen, wenn ihre Lebensdauer überschritten wird, führen zu unvorhersehbaren Baustellen, die nicht aufgeschoben werden können - sogenannte Notmaßnahmen. Notmaßnahmen können die geplanten Maßnahmen überschneiden oder gar auch aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausmaße verhindern. Daneben entstehen (geplante) Baustellen zur Erhaltung der Infrastruktur- und Versorgungsleitungen sowie im Ausbau neuer Energieversorgung oder auch durch den bundesweiten Glasfaserausbau. Ebenso werden Baustellen durch politische Entscheidungen zur Verbesserung von Busverkehr, Rad- und Fußwegen sowie durch Hochbau-Projekte wie Brücken oder Bauvorhaben Dritter, die Platz für Container, Gerüste und Lagerflächen beanspruchen, erforderlich.
Aachen hat über 800 Kilometer Straßen und 8.000 Kilometer unterirdische Leitungen. Wegen der hohen Anzahl von Schäden sind zügige Erneuerungsmaßnahmen nötig. Die Koordination der Baustellen erfolgt zwischen allen Beteiligten, mit einer Planung, die oft drei Jahre im Voraus beginnt. Baustellenmanager bei der Regionetz und der Stadt Aachen sorgen für die Optimierung der Maßnahmen. Das „Baustelleninformationssystem“ der Stadt Aachen informiert so tagesaktuell wie möglich über Verkehrseinschränkungen aufgrund von Baumaßnahmen und sogenannten Sondernutzungen, um u.a. den Verkehrsfluss bestmöglich zu gewährleisten. www.aachen.de - Baustelleninformationssystem Weitere Informationen (Verkehrsstörungen, Auslastung der Parkhäuser / E-Ladeplätze und mehr) sind über das „städtische Mobilitätsdashboard“ mit Echtzeitinformationen abrufbar. www.aachen.de - Mobilitätsdashboard
Kernbotschaft 3.2 ÖPNV: „Der ÖPNV muss reformiert werden. Die vorhandene Infrastruktur muss besser genutzt werden. Busfahren muss sich wieder lohnen und Leute, die nicht mit Auto oder Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sein können, müssen Zugang zum Busverkehr haben. Eine Stadt, die schön ist, bringt nichts, wenn man sie nicht besuchen kann und durch den Zustand des ÖPNVs kommen Leute nicht mehr in die Stadt.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 21)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
Die Notwendigkeit, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Aachen zu reformieren und attraktiver zu gestalten, wurde von der Stadt bereits erkannt. Ein umfassendes Busnetzgutachten befindet sich in der Erarbeitung, das den bestehenden Bedarf analysiert und Optimierungspotenziale aufzeigt. Die Stadt Aachen verfolgt das Ziel, das Busnetz gezielt auszubauen und die Nutzung des ÖPNV zu fördern, insbesondere für Menschen, die auf den Busverkehr angewiesen sind. Die Überarbeitung des Liniennetzes wurde bereits politisch beauftragt. Hierbei werden die Ausführungen des Bürgerinnenrats berücksichtigt, um die Wünsche und Bedürfnisse der Bürgerinnen in die Planung miteinzubeziehen. Darüber hinaus wurde Ende 2023 eine „Umfrage zum Thema Busnetz in Aachen“ mit großer Beteiligung auf dem Beteiligungsportal der Stadt Aachen durchgeführt, um ein umfassenderes Bild der Anforderungen der Bevölkerung an den ÖPNV zu gewinnen. Die daraus zu entwickelnden Maßnahmen zielen darauf ab, den ÖPNV zu stärken, die Infrastruktur effizienter zu nutzen und die Erreichbarkeit der Stadt für alle Bürger*innen zu gewährleisten.
Kernbotschaft 4.1 Extremwetterereignisse: „Die Stadt Aachen muss sowohl innerstädtisch als auch in den Außenbezirken besser auf Extremwetterereignisse vorbereitet sein um die Auswirkungen wie bei der Flut 14.07.2021 besser zu managen. Viele Menschen unterschätzen die Kraft des Wassers, weil wir unerfahren sind und uns die Human- und Sachschäden nicht vorstellen können. Fehlende vorbeugende Maßnahmen schrecken Investoren ab.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 22)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
Neben dem Integrierten Klimaschutzkonzept ist ein gesamtstädtisches Anpassungskonzept erarbeitet worden. Als Reaktion auf das Hochwasserereignis 2021 wurde im Jahr 2022 eine interkommunale Struktur zum Hochwasserrisikomanagement zwischen der Stadt Aachen und Städteregion Aachen sowie dem Wasserverband Eifel-Rur (WVER) etabliert. Ziel ist es, geeignete Strukturen zu schaffen, um für künftige Hochwasser- und Starkregenereignisse besser aufgestellt zu sein. Hierfür tagen seither Vertreter*innen der Verwaltungen, Kommunen und des Wasserverbandes in Arbeitsgruppen, die sich inhaltlich an den Flusseinzugsgebieten Inde, Wurm und obere Rur orientieren. Die Arbeitsgruppen Inde und Wurm sind weitestgehend in die begleitenden Prozesse des WVER zu dem Masterplan Inde/Vicht sowie dem Ende 2023 im Entwurf vorgelegten Masterplan Wurm übergegangen. Der Masterplanentwurf Wurm wurde im Juni 2024 durch den WVER im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz vorgestellt. Seit Januar 2024 widmet sich eine weitere Arbeitsgruppe unter Beteiligung der jeweiligen Presseämter einer gemeinsamen Kommunikationsstrategie über Risiken von Überflutung durch Hochwasser und Starkregen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden den technischen Dezernenten regelmäßig vorgestellt. Der obersten Leitungsebene, dem sogenannten Lenkungskreis bestehend aus den Hauptverwaltungsbeamten und dem WVER-Vorstand, wird jährlich berichtet. Aus Treffen mit der Hochwasserschutzinitative (HSI), dem Wasserverbands Eifel-Ruhr (WVER) und der Stadt Aachen ist der Begleitende Beirat Hochwasserresilienz entstanden, wurde am 19.04.2023 konstituiert und hat seitdem fünfmal getagt. Mitglieder des Beirats sind Vertreter*innen der HSI für die Stadtteile Friesenrath, Hahn, Sief und Kornelimünster, Vertreter*innen der Stadt Aachen, des WVER, der Bezirksvertretung, der Wissenschaft, des Nabu und der Fraktionen des Stadtrats. Themenabhängig werden zusätzlich Expert*innen eingeladen. Die gebündelten Projekte sind unter www.hochwassergefahrenvorbeugen.de in einer Kartendarstellung einsehbar.
Kernbotschaft 4.2 Begrünung des öffentlichen Raums: „Der Aufenthalt, das Flanieren in der Stadt will zu jeder Jahreszeit in der Stadt für alle Altersgruppen der Bevölkerung nicht nur möglich, sondern auch angenehm sein. Die Durchschnittstemperatur muss gesenkt werden! Bei +30°C geht keiner mehr freiwillig in der Stadt einkaufen.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 23)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
Die seit Herbst 2017 in der Stadt Aachen gültige Grün- und Gestaltungssatzung verpflichtet Bauherren (bei Neubauten oder genehmigungspflichtigen [nach Baurecht], relevanten Dachumbauten) zur Dachbegrünung (ab einer bestimmten Dachflächengröße) und verlangt neben der Begrünung von Tiefgaragendächer auch die Bepflanzung von größeren Parkplatzflächen mit Bäumen um die Aufenthaltsqualität in der Stadt zu verbessern.
Seit Herbst 2017 wurden 88.856 m² Gründach, 11.037 m² Tiefgarage-Dachfläche und 295 Bäume durch die Genehmigung der Bauanträge per Satzung durch Bauanträge „beschieden“.
Davon sind bisher 42.696 m² Gründach, 2855 m² Tiefgarage-Dach und 112 Bäume umgesetzt.
Seit 01.07.2022 ist zudem die Förderrichtlinie Dach- und Fassadenbegrünung in Kraft. Die gilt nur für Privateigentümer, die „im Bestand“ Dachbegrünungen oder Fassadenbegrünungen erstellen. Es handelt sich um eigenes städt. Geld, welches im Rahmen einer Förderung ausgezahlt wird. Seit Mitte 2023 wurden 2.634,5 m² Dachfläche zur Begrünung beantragt mit einer Gesamtfördersumme von 77.421,04€. Die Grün- und Gestaltungsrichtlinie wurde 2017 außerdem bereits nach Aspekten der Klimaresilienz ausgerichtet.
Im Vergleich mit weiteren NRW-Städten gilt die Grün- und Gestaltungsrichtlinie der Stadt Aachen als Vorreiter.
Kernbotschaft 4.4 Oberflächenwasser: „Unser Anliegen ist es, in Aachen mehr Gebiete mit sichtbarem Oberflächenwasser zu kreieren. Gründe dafür sind zum einem die Nutzung der unterirdischen Quellen und Wasservorkommen, um dies als Alleinstellungsmerkmal für die Stadt Aachen zu nutzen. Zum anderen sorgt die Verdunstung von diesen Wasserflächen im Hochsommer für ein angenehmes Stadtklima, in dem durch diesen Vorgang die Luftfeuchtigkeit erhöht und die Temperatur verringert, wodurch extreme Temperaturen (> 40°C) verhindert werden können. Zusätzlich dazu sorgten Wasserspiele und -rinnen vor allem bei Kindern und Hunden für eine gelungene Ablenkung und allgemein wird die Lebensfreude in der Stadt gesteigert.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 24)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
Wie und wo die unterirdisch fließenden Bäche in der Aachener Innenstadt wieder an die Oberfläche geholt werden können, ist in der Machbarkeitsstudie „Aachener Bäche sichtbar und erlebbar machen“ untersucht worden (2018, Ingenieurbüro Berg & Partner GmbH / Büro archigraphus).
In dieser Machbarkeitsstudie wurden zwei Ergebnisse für die künftige Stadtentwicklung erarbeitet. Ein Gesamtkonzept zum Potential möglicher offener Bachabschnitte für die Aachener Innenstadt und mittel- und kurzfristig umsetzbare Möglichkeiten zur Sichtbarmachung einzelner innerstädtischer Bachabschnitte von Johannisbach, Pau und Paubachkanal.
Darüber hinaus unterstützt die Stadt Aachen das Projekt „Wärm Komp“ in Burtscheid.
Kernbotschaft 4.5 Klimagerechte Planung öffentlicher Gebäude: „Grundsätzlich muss in der Innenstadt eine angenehmere Atmosphäre geschaffen werden. Hierbei soll zum einen aus ästhetischen, aber auch aus klimatischen Gründen die Begrünung an öffentlichen Gebäuden intensiviert werden. Durch diese positiven Eingriffe soll das Aufenthalts-, aber auch das Einkaufserlebnis in der Stadt gesteigert werden. Des Weiteren soll die gesteigerte Bepflanzung als Vorbild für private Eigentumsbesitzer dienen.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 25)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
Bei NUE-Vorhaben (Neubau-/ Umbau und Erweiterungsvorhaben) des Gebäudemanagements werden Dachflächen ab 200m² regelhaft begrünt. Damit hält sich die Stadtverwaltung an die verbindliche Vorgabe aus der Grün- und Gestaltungssatzung. Seit jüngster Zeit werden bei Neubauten außerdem Solar-Gründächer umgesetzt. Bei Sanierungen von Dachflächen wird im Einzelfall entschieden, ob sich eine Dachbegrünung nachträglich umsetzen lässt. Die Möglichkeiten bei Sanierungsvorhaben sind durch die Statik und baulichen Gegebenheiten teilweise begrenzt.
Das Gebäudemanagement unterhält bereits einige Gründächer auf kommunalen Gebäuden; beispielsweise werden derzeit 18 Gründachflächen auf schulischen Gebäuden mit insgesamt 7.300m² Flächengröße betreut. Über eine regelhafte Pflege und nachträglichen Aussähungen insektenfreundlicher Pflanzen soll eine Verbesserung der Begrünungsqualität und einer Erhöhung der Biodiversität der bestehenden Gründächer erreicht werden.
Zur Etablierung von Fassadengrün an kommunalen Gebäuden bei NUE-Vorhaben (Neubau-/Umbau- und Erweiterungsbauten) sowie bei Sanierungsvorhaben, möchte das Gebäudemanagement einen Leitfaden verfassen. Dieser soll transparent machen, wie Fassadengrün ergänzend oder alternativ zur konventionellen Bauweise mit Baustoffen und Bauprodukten, bei kommunalen Bauvorhaben künftig etabliert wird. Es sollen im Leitfaden unterschiedliche Qualitätsstufen („Standard“, „Vorbild“ und „Leuchtturm“) definiert und von den Bauprojekten verfolgt werden. Gemessen wird die Einstufung eines Vorhabens an der Flächendeckung der Fassadenbegrünung, an der Biodiversität, an der Einbindung eines nachhaltigen Regenwassermanagements und an der Teilhabe der Begrünung am Energiekonzept des Gebäudes (Verschattung, Kühlung, Lufthygiene, Wärmedämmung, etc.). Parallel zur konzeptuellen Erarbeitung des Themas, werden derzeit erste Pilote an Neubauten geplant. Gleichzeitig werden erste Modellprojekte am kommunalen Gebäudebestand umgesetzt, wie z.B. am Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße. Da Fassadenbegrünungen ein neues Fachgebiet für die Hochbauarchitekten und- Architektinnen der Stadtverwaltung darstellen, stellen die Pilote wichtige Reallabore und Lernfelder dar. Das Flächenpotenzial für Begrünungen ist am Gebäudebestand deutlich höher als bei NUE-Vorhaben, insbesondere im bioklimatisch belasteten innerstädtischen Bereich. Daher ist vom Gebäudemanagement geplant, begrünbare Bestandsfassaden im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung zu identifizieren und perspektivisch zu projektieren unter Voraussetzung der entsprechenden Beschlüsse und dafür notwendigen Ressourcen. Bei allen Bestrebungen zur Erhöhung des Gebäudebegrünungsflächenanteils werden Gebäude im bioklimatisch belasteten Stadtbereich priorisiert, damit die Wirkung von Fassadengrün lokal wirksam eingesetzt wird.
Zur konzeptuellen Weiterentwicklung des Themenbereichs „Klimaanpassung Gebäude – Dach- und Fassadenbegrünung“ wird zum 01.01.2025 die bestehende Stabsstelle E26/02 „Nachhaltiges Bauen“ beim Gebäudemanagement erweitert um eine weitere Person. Auf diese Weise soll die Erstellung und Einführung von Strategien zur Einbindung von Dach- und Fassadenbegrünungen bei der Planung und Realisierung von Bauvorhaben konkret angestoßen und begleitet werden.
Kernbotschaft 5.1 Vielfältige Nutzungsoptionen für Leerstand: „Das „Haus Horten“ muss als Pullfaktor wiederbelebt werden mit Auswirkungen auf das gesamte Stadtleben, um die Aufenthaltsqualität im Stadtviertel (Büchel, Bushof,…) zu erhöhen. Die Adalbertstraße darf nach Ladenschluss nicht „tot“ sein, um die Fußgängerzone auch abends attraktiv zu machen.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 26)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
Die Stadt Aachen hat bereits Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich eingeleitet. Im Rahmen des Projekts „Haus der Neugier“ soll das ehemalige „Lust for Life“-Gebäude, auch bekannt als „Haus Horten“, zu einem wichtigen kulturellen und sozialen Treffpunkt, einem sogenannten „dritten Ort“, umgebaut werden. Dieser Ort soll nicht nur Bildungseinrichtungen wie die Volkshochschule und die Stadtbibliothek vereinen, sondern auch ein breites Angebot an kulturellen, bildungstechnischen und interaktiven Formaten bieten. Hierzu zählen Veranstaltungen, Vorträge, Ausstellungen und Workshops, die für alle Bürger*innen offen sind und das Leben im Stadtzentrum bereichern. Weitere Informationen sind hier zu finden: www.aachen.de - Ein „Haus der Neugier“ für Aachen
Die Stadt hat sich in einer Machbarkeitsstudie intensiv mit verschiedenen Standorten für das „Haus der Neugier“ beschäftigt. Das „Haus Horten“ wurde dabei als besonders geeignet bewertet, da es zentral liegt und das Potenzial hat, die umliegenden Stadtteile positiv zu beeinflussen. Die Neugestaltung soll nicht nur die Aufenthaltsqualität fördern, sondern auch zur Revitalisierung des gesamten Viertels beitragen.
Darüber hinaus gibt es konkrete Pläne von Investoren, zusätzlichen Wohnraum in der Östlichen Innenstadt zu schaffen, um eine „wohnstarke“ Innenstadt zu fördern. Dies soll das Leben in der Innenstadt auch nach Ladenschluss beleben. Zudem hat der Stadtrat die Verwaltung in einem Grundsatzbeschluss beauftragt, auf dem Bushofareal gemeinsam mit Investoren und Eigentümern ein neues innenstädtisches Wohnquartier zu entwickeln und den Bereich langfristig aufzuwerten.
Kernbotschaft 5.2 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation: „Unser Anliegen ist mehr Information zeitnah zu bevorstehenden Events zu erhalten, um die Stadt zu beleben. Wenn Veranstaltungen mehr beworben werden, wird die Stadt auch als Einkaufsziel attraktiv.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 26)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
Die Stadt Aachen nutzt bereits eine Vielzahl von Kommunikationskanälen, um über bevorstehende Veranstaltungen zu informieren, darunter die städtische Website, Social Media, City Flags und andere Werbemaßnahmen. Aufgrund der Empfehlung des Bürger*innenrats wird jedoch geprüft, ob zusätzliche Kanäle und Kommunikationsmittel eingesetzt werden können, um die Sichtbarkeit von Events weiter zu erhöhen. Ein zentraler Bestandteil dieser Bemühungen ist der Veranstaltungskalender der Stadt Aachen, der bereits jetzt eine umfassende Übersicht über aktuelle und bevorstehende Events bietet. Dieser Veranstaltungskalender wird im Rahmen des Relaunchs der städtischen Website aachen.de weiter ausgebaut. Der Relaunch zielt darauf ab, die Suche nach Informationen noch einfacher, benutzerfreundlicher und intuitiver zu gestalten und wird voraussichtlich in 2025 umgesetzt werden. Dabei wird besonders darauf geachtet, die Navigation der Webseite klarer und übersichtlicher zu strukturieren, sodass Nutzer*innen schneller die gewünschten Informationen finden können. Auch das Design der Website soll ansprechender gestaltet werden, um eine interaktive und angenehme Nutzererfahrung zu ermöglichen. Außerdem wird die Webseite für mobile Endgeräte optimiert, um den Zugang zu Informationen jederzeit und von überall aus zu erleichtern. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Sichtbarkeit von Veranstaltungen zu verbessern, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu steigern und Aachen als attraktives Einkaufs- und Erlebnisziel zu positionieren.
Kernbotschaft 5.3 Aufenthaltsqualität: „Unser Anliegen ist es, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu stärken, um die Verweildauer zu erhöhen und den Einkauf für die Einzelperson und die Familie zum „Erlebnis“ zu machen.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 27)
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
Die Stadt Aachen hat bereits konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Empfehlungen ergriffen. So wurden im Rahmen des Projekts „Fokusjahr Adalbertstraße“ von der Taskforce „Innenstadtmorgen“ Bäume und Hochbeete in der Adalbertstraße aufgestellt. Um Erfolge schnell sichtbar zu machen ist als kreative Aktionsgruppe des Zukunftsprozesses die „Taskforce Innenstadtmorgen“ Anfang 2022 gestartet. Das fachbereichsübergreifende Team arbeitet in Fokusräumen. Es geht darum, in einem Straßenzug zeitnah durch experimentelle und auch temporäre Maßnahmen neue Möglichkeiten auszutesten und zu einer Verbesserung der Situation einen Beitrag zu leisten – z. B. mehr Grün, die Schaffung von Spielmöglichkeiten, Leerstandsbelebung, kulturelle Veranstaltungen und vieles mehr. Informationen zu den Projekten sind hier zu finden: Taskforce Innenstadtmorgen – Aachen Innenstadtmorgen (innenstadt-morgen.de)
Zudem wurden Bänke mit integrierter Solarfunktion und Lademöglichkeiten für mobile Endgeräte installiert, um den Komfort für die Bürger*innen zu erhöhen. Um sich dem Thema smarte Solarsitzbänke aus städtischer Perspektive zu nähern, ist im Rahmen des Fokusjahrs Adalbertstraße die Aufstellung zweier smarter Solarsitzbänke rund um den Kugelbrunnen umgesetzt wurden. Die Adalbertstraße kann mit den beiden Solarsitzbänken um ein innovatives Highlight erweitert und der Besuch in der Innenstadt wird für die Aachener*innen noch attraktiver werden, sodass eine höhere Verweildauer erzielt werden kann.
In der zweiten Phase des „Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen“, welche im Herbst 2024 startet, wird der Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der „Aachen Innenstadt Charta“ gelegt. Hierbei sollen Raumanalysen und Entwicklungsszenarien genutzt werden, um mögliche Nutzungsoptionen für verschiedene Stadtbereiche zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Bestehende Projekte wie u.a. „Citygold“, künstlerische Interventionen und die Unterstützung von temporären Aktivitäten sowie der Fonds „Guten Abend, Aachen“ und „Aachener Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk stärken“ (vgl. Kernbotschaft 1.4) werden weitergeführt und ausgebaut, um positive Impuls zu setzen. Um triste leere Schaufenster und dessen negative Strahlkraft auf die Umgebung aufzuheben, werden durch das Projekt Citygold leere Schaufenster in Hingucker auf Aachner Kreativität und Macher*innen umgestaltet. Citygold – Kreativität statt Leerstand - citymanagement aachen (citymanagement-aachen.de). Mit dem Fokusjahr „Holz- und Dahmengraben“ wird weiterer innerstädtischer Raum mit einem Bündel an Maßnahmen adressiert und intensiv bespielt werden. Zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur sind in Planung. Darüber hinaus soll das „Integrierte Konzept für Attraktivität und Sicherheit (IKAS)“ und auch die „Vorbereitenden Untersuchung östliche Innenstadt“ mit einer Vielzahl ordnungspolitischer, sozialpolitischer und stadtgestalterischer Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität beitragen (vgl. Kernbotschaft 2.2).
Kernbotschaft 5.4 Attraktivität für den öffentlichen Raum: „Ein Aufenthalt in der Innenstadt soll familienfreundlicher und attraktiver werden. Momentan vermeiden Familien mit Kindern die Innenstadt, da der Aufenthalt wegen fehlender Spielplätze als stressig empfunden wird. Das Sicherheitsgefühl soll gestärkt werden, weil wir uns in den leeren Straßen unwohl fühlen.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 27.
Begründung:
Die Kernbotschaft greift zentrale Anliegen und bereits identifizierte Handlungsfelder der Stadt auf. Maßnahmen, die die gleichen oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgen, befinden sich bereits in Umsetzung und/oder in Planung, sodass wesentliche Aspekte der Empfehlungen in laufende Prozesse integriert werden.
Im Rahmen der Taskforce „Innenstadtmorgen“ wurde ein mobiler Spielcontainer in der Großkölnstraße als Pilotprojekt installiert, um diesen Standort als potenziellen Kinderspielplatz zu testen. Dieser Container kann nach der Pilotphase flexibel an anderen innerstädtischen Orten eingesetzt werden.
In der zweiten Phase des Zukunftsprozesses „Innenstadtmorgen“, die im Herbst 2024 startet, wird der Fokus verstärkt auf Maßnahmen für Familien mit Kindern gelegt. Das Fokusjahr „Holz- und Dahmengraben“ wird ebenfalls mit gezielten Projekten und Interventionen bespielt, um den innerstädtischen Raum zu beleben und familienfreundlicher zu gestalten (siehe auch Kernbotschaft 5.3.).
Darüber hinaus zielt das „Integrierte Konzept für Attraktivität und Sicherheit (IKAS)" darauf ab, die Aufenthaltsqualität durch sozial- und ordnungspolitische sowie stadtgestalterische Maßnahmen zu erhöhen. Ergänzend laufen die „Vorbereitenden Untersuchungen für die östliche Innenstadt", welche eine Vielzahl von Projekten zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raums umfassen (siehe auch Kernbotschaft 2.2).
Kategorie 3: Empfehlungen, die prinzipiell umsetzbar sind, sich aktuell noch nicht in Umsetzung befinden und zu denen ein entsprechender Beschlussvorschlag durch die Verwaltung formuliert wurde und dem Hauptausschuss vorgelegt wird.
Kernbotschaft 3.3 Barrierefreiheit: „Unser Anliegen ist es, jede/m zu ermöglichen, selbstständig alle Ziele zu erreichen und am öffentlichen Leben ohne Barrieren teilzunehmen. Aachen soll barrierefrei umgebaut werden, damit behinderte Menschen selbstständig am öffentlichen Leben teilnehmen können.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 21)
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, die Anregungen dieser Kernbotschaft an die Leitstelle 'Menschen mit Behinderungen' der Stadt Aachen weiterzuleiten, um eine Prüfung vorzunehmen und daraus konkrete Projekte zu entwickeln.
Begründung:
Die Kernbotschaft betrifft (Teil-) Aspekte, die sich derzeit noch nicht in Planung oder Umsetzung befinden, die aber nichtsdestotrotz von der Verwaltung als realistisch und umsetzbar eingestuft wurden, oder aber stellen eine machbare und nachvollziehbare Ergänzung zu bestehenden Projekten dar.
Diese Kernbotschaft greift ein zentrales Anliegen auf: Die Förderung der Barrierefreiheit, um allen Bürger*innen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, eine selbstständige und gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben in Aachen zu ermöglichen. Dies erfordert langfristige Maßnahmen, die über die bestehenden Bemühungen hinausgehen und auch bereits vorhandene Strukturen berücksichtigen.
Der öffentliche Raum wird bei Neuplanungen und -bauten gemäß den geltenden Vorschriften für barrierefreies Bauen gestaltet. Im Zuge der Umsetzung bestehender und zukünftiger Bauvorhaben hat die Stadt Aachen bereits einen wichtigen Grundstein gelegt. Dennoch sind bei Bestandsbauten wirtschaftliche und technische Einschränkungen zu beachten, die eine flächendeckende und sofortige Anpassung erschweren. Darüber hinaus müssten konkrete Maßnahmen, wie z.B. die barrierefreie Umgestaltung öffentlicher Plätze und Gebäude, die Anpassung des ÖPNV oder die Schaffung zusätzlicher Hilfsangebote, wie taktile Bodenleitstreifen oder akustische Signale, geprüft werden, um konkrete Maßnahmen abzuleiten. Projekte dieser Art könnten im Rahmen von Pilotvorhaben getestet und bei erfolgreicher Umsetzung ausgerollt werden.
Um eine zukunftsorientierte Planung zu ermöglichen, hat der Rat der Stadt Aachen bereits im Jahr 2023 beschlossen, die Beteiligung von Vertreter*innen der Behindertenverbände in die städtischen Fachausschüsse zu integrieren. Dies gewährleistet, dass Sachverständige in den Planungsprozessen beratend mitwirken und die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in zentralen Entscheidungen berücksichtigt werden. Eine verstärkte Kooperation mit den Behindertenverbänden sowie eine Evaluation bestehender Infrastruktur könnte helfen, gezielt Schwachstellen zu identifizieren und Lösungen für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums zu erarbeiten.
Kernbotschaft 3.4 Parken: „Unser Anliegen ist es gut erreichbare und preiswerte Parkmöglichkeiten zu bieten, um bequemer einkaufen zu können, auch für Fahrräder.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 22)
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, das Angebot „Park and Ride“ und die Kommunikation des Angebots weiter zu optimieren.
Begründung:
Die Verfügbarkeit von gut erreichbaren und kostengünstigen Parkmöglichkeiten, sowohl für Autos als auch für Fahrräder, ist ein wichtiges Anliegen für viele Bürger*innen, insbesondere im Hinblick auf das Einkaufen und den Zugang zur Innenstadt. In Aachen gibt es bereits verschiedene Angebote, wie das „Park and Ride“-System (P+R), das unter anderem am Tivoli genutzt werden kann. Hier haben Bürger*innen die Möglichkeit, ihr Auto kostengünstig abzustellen und ganztägig den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen, um so den innerstädtischen Verkehr zu entlasten und die Umwelt zu schonen. Informationen zu finden unter: www.aachen.de - P+R in Aachen
Trotz dieser bereits vorhandenen Maßnahmen wird deutlich, dass das P+R-Angebot derzeit nicht ausreichend beworben und genutzt wird. Es bedarf daher einer verbesserten Kommunikation, um mehr Bürgerinnen auf diese kostengünstige Alternative aufmerksam zu machen und die Akzeptanz des Angebots zu erhöhen. Außerdem sollten bestehende Parkmöglichkeiten ausgeweitet und flexibler gestaltet werden, um sowohl Pkw-Nutzer*innen als auch Radfahrer*innen besser zu berücksichtigen.
Kernbotschaft 4.3 Bürgerintegration: „1.Durch Einbeziehung der Bürger erreicht die Stadt schöne Identifizierung und Eigeninitiative bei der Bepflanzung der Grünstreifen, Baumscheiben und Anderes. 2. Die Stadtgärtner werden durch Einbeziehung der Bürger entlastet. 3. Durch die individuelle Bepflanzung der Grünflächen wird die Stadt „bunter“.“ (Bürger*innenrats-Gutachten 2023, Seite 23)
Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss begrüßt die Idee, Bürger*innen aktiv in die Bepflanzung und Pflege städtischer Grünflächen einzubinden. Der Hauptausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit der Umsetzung einer digital nutzbaren Version der Grünflächen-Patenschaft zu prüfen.
Begründung:
Die Idee, Bürger*innen aktiv in die Bepflanzung und Pflege städtischer Grünflächen einzubinden, verfolgt mehrere positive Ziele. Zum einen führt sie zu einer stärkeren Identifikation der Bürgerinnen mit ihrem direkten Lebensumfeld und fördert das Engagement für eine lebenswerte, grüne Stadt. Zum anderen unterstützt diese Eigeninitiative die städtischen Gärtner*innen, da Bürger*innen durch die Patenschaften zur Pflege von Grünstreifen, Baumscheiben und anderen Flächen beitragen können. Das Ergebnis ist eine buntere und attraktivere Stadtlandschaft, die durch individuelle und kreative Bepflanzungen deutlich aufgewertet wird.
Die Verwaltung der Stadt Aachen hat bereits in der Vergangenheit ähnliche Ideen zur Einbindung der Bürger*innen im Bereich der städtischen Grünflächen umgesetzt, zum Beispiel durch das Projekt Grünflächen-Patenschaften des Aachener Stadtbetriebs. Alle Bürger*innen, aber auch Schulklassen, Vereine, Nachbarschaften oder Firmen können eine Patenschaft für Straßenbäume und kleine Grünanlagen übernehmen. 750 Aachener Bürger*innen sorgen bereits für grüne Patenflächen und entlasten nicht nur den Aachener Stadtbetrieb, sondern gestalten aktiv ihr Wohnumfeld mit. www.aachen.de - Grünflächen-Patenschaften
Dies könnte durch die Einführung einer digitalen Plattform weiter ausgebaut werden. Eine solche Plattform würde es Bürger*innen ermöglichen, sich einfacher für Grünflächen-Patenschaften anzumelden, Informationen zur Pflege zu erhalten und den Zustand der Flächen zu dokumentieren. Gleichzeitig könnte die Plattform dazu dienen, die Aktivitäten zu koordinieren und die Kommunikation zwischen den Bürger*innen und der Stadtverwaltung zu verbessern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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