Entscheidungsvorlage - FB 61/1559/WP17

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt  dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung (Lageplan Planung 2020_023_L1) für den Umbau des Krautmühlenweges zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung (Lageplan Planung 2020_023_L1) für den Umbau des Krautmühlenweges.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Anlass

Die Rad-Vorrang-Route Brand ist die dritte Route des am 12.09.2019 vom Mobilitätsauschuss beschlossenen Rad-Vorrang-Netzes, die umgesetzt werden soll. Nachdem im Juni 2020 die Planungen für die Fahrradstraßen entlang der Route vorgelegt und durch den Mobilitätsausschuss beschlossen wurden (vgl. Vorlage-Nr: FB 61/1439/WP17), ist nun die Verbreiterung des Krautmühlenweges zwischen der Oberen Drimbornstraße und der Robert-Koch-Straße Gegenstand dieser Vorlage.

 

  1. Heutige Situation

Der Krautmühlenweg ist im betrachteten Abschnitt zwischen der Oberen Drimbornstraße und der Robert-Koch-Straße als selbständig geführter Geh- und Radweg ausgewiesen und misst in seiner Breite ca. 2,30 m - 2,70 m. Der gemeinsame Geh- und Radweg schließt derzeit an den Gehweg der Oberen Drimbornstraße und der Robert-Koch-Straße an. Der Gehweg hat im Bereich der Robert-Koch-Straße derzeit einen Bordanschlag von ca. 3 cm. Zur Oberen Drimbornstraße hin wird der Radverkehr bereits über eine Nullabsenkung auf die Fahrbahn geführt.

Im Knotenbereich zur Oberen Drimbornstraße befinden sich fünf schützenswerte Laubbäume, die zu erhalten sind. Die Birken in der Grünfläche am Knoten Robert-Koch-Straße stehen nicht unter Baumschutz. Ab dem Knoten zur Oberen Drimbornstraße wurde der Anfangsbereich des Krautmühlenweges im August 2019 durch den Aachener Stadtbetrieb saniert und befindet sich in einem technisch guten Zustand.

Auf der Drimbornstraße ist aufgeschultertes Parken oberhalb und unterhalb der Einmündung des Krautmühlenweges gestattet. Der Krautmühlenweg entwässert derzeit über eine Einseitneigung direkt in die angrenzenden Grünflächen.

 

  1. Planung

Bei der Planung werden die Prinzipien der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und  den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) beachtet. Da der Krautmühlenweg Teil der Rad-Vorrang-Route ist, sollen die Anlagen für den Radverkehr qualitativ hochwertig sein und der Verbindungsfunktion der Route gerecht werden.

Im Rahmen der Radvorrangroute soll der bestehende Geh- und Radweg zukünftig auf 3,50 m verbreitert werden. Aus Kostengründen wird der vorhandene Weg beibehalten und einseitig verbreitert. Die bestehende Asphaltdecke wird dabei um rund 30 cm aufgenommen, um einen sauberen Übergang zu gewährleisten. Für die Entwässerung wird zusätzlich ein Bankett mit einer Breite von 50 cm vorgesehen.

Im Bereich Krautmühlenweg / Obere Drimbornstraße gilt es die schützenswerten Bäume zu erhalten. Aus diesem Grund und wegen der topographischen Gegebenheiten wird der bereits sanierte Abschnitte des Krautmühlenweges nicht verbreitert. Durch das Gefälle des Krautmühlenweges hin zu Oberen Drimbornstraße sind hohe Geschwindigkeiten zu erwarten. Mit einer Reduzierung auf die vorhandene Breite von > 2,30 m soll erreicht werden, dass Radfahrer*innen vor dem Einbiegen auf die Obere Drimbornstraße ihre Geschwindigkeit drosseln.

 

Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit für den Fuß-und Radverkehr sind an den  jeweiligen Geh­wegüberfahrten Piktogramme mit dem „Fair Zusammen“ Logo entsprechend des  am 31.10.2019 vom Mobilitätsauschuss beschlossenen Gestaltungskonzept vorgesehen. Zusätzlich werden als Orientierung Piktogramme der Radroute Brand an allen Knotenpunkten markiert. Der Krautmühlenweg wird gemeinsamer Geh- und Radweg bleiben, und wird daher nicht rot eingefärbt.

Heute wird entlang der Oberen Drimbornstraße aufgeschultert geparkt. Dies bewirkt eine schlechte Sicht der querenden Fußgänger*innen und der ein- und ausfahrenden Radfahrer*innen am Knoten Obere Drimbornstraße /Krautmühlenweg zwischen den parkenden Fahrzeugen auf den fließenden Verkehr. Wie bereits in der Vorlage zur „Ausweisung und Umgestaltung von Fahrradstraßen entlang der Rad-Vorrang-Route Brand“ erläutert,  sollen die Radfahrer*innen, die die Rad-Vorrang-Route befahren, vor dem fließenden Verkehr geschützt werden. Hierzu ist vorgesehen, den Seitenraum am Knoten Obere Drimbornstraße vorzuziehen und eine Engstelle für den Kfz-Verkehr herzustellen. Dabei wird der Gehweg auf der nordöstlichen Seite der Oberen Drimbornstraße ca. 2,50 m in die Fahrbahn vorgebaut. Für den Kfz-Verkehr entsteht eine 3,50 m breite Engstelle, wobei der aus Richtung Obere Drimbornstraße bergab fahrende Verkehr gegenüber dem Verkehr aus Richtung Drimbornstraße wartepflichtig ist.  Autofahrer*innen sollen hierdurch zusätzlich vor Beginn der geplanten Fahrradstraße in ihrer Geschwindigkeit gebremst werden. Für die wartepflichtigen Autofahrer*innen ist eine 12 m lange Aufstellfläche vorgesehen. Insgesamt kommt es durch den vorgezogenen Seitenraum zum Wegfall von rund fünf Parkplätzen.

Beide Seiten der Querung werden barrierefrei mit taktilen Leitelementen gestaltet (vgl. Anlage 1). Durch die Maßnahme werden die Sichtbeziehungen deutlich verbessert und die Fußgänger*innen können die Obere Drimbornstraße barrierefrei und gesichert queren.

Durch das Umspannwerk Süd der STAWAG in der Oberen Drimbornstraße darf wegen der zu erwartenden Schwertransporte der Straßenraum nicht verschmälert werden. Daher sollen alle anzuordnenden Verkehrszeichen im Bereich des vorgezogenen Seitenraumen in Bodenhülsen eingesetzt werden, damit diese im Falle eines anstehenden Schwertransportes herausgenommen werden können. Bäume können daher nicht geplant werden.

Im Bereich der Robert-Koch-Straße ist zukünftig ebenfalls eine Querungsstelle mit Nullabsenkung geplant. Beide Seiten der Querung werden barrierefrei mit taktilen Leitelementen gestaltet.

 

Landschaftsplan/ Baumbilanz

Der westliche Teil des geplanten Ausbaus ab der Einmündung zur Oberen Drimbornstraße (etwas mehr als die Hälfte der Gesamtstrecke) befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen, welcher hier eine Fläche, für die keine besonderer Schutz besteht, ausweist. Verbotstatbestände des Landschaftsplans liegen durch diesen Schutzstatus nicht vor. Da der Erhalt aller Bäume vorgesehen ist, wird auf die Verbreiterung des Radweges im Einmündungsbereich zur Oberen Drimbornstraße verzichtet.

Der östliche Teil des geplanten Ausbaus bis zur Robert-Koch-Straße liegt im Innenbereich, so dass hier grundsätzlich die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen Anwendung findet.  Die in diesem Teilstück angrenzenden Birken stehen weit genug vom Krautmühlenweg entfernt, so dass hier eine Verbreiterung unter Beibehaltung der Bäume möglich ist. Sollte durch die Ausbauarbeiten eine der Birken im Kronentraufbereich maßgeblich beschädigt werden, müsste diese gegebenenfalls gefällt werden; eine Fällgenehmigung ist in diesem Fall nicht erforderlich, da Birken nicht unter die Baumschutzsatzung fallen.

 

Ausbauelemente

Für die Oberflächen wird Standard-Material vorgeschlagen, das sich bereits an anderen vergleichbaren Stellen in der Stadt Aachen bewährt hat.  

Geh-/ Radweg

Gehweg

2,5 cm Asphaltdeckschicht

8,0 cm Asphalttragschicht

30,0 cm Schottertragschicht gesamt 40,5 cm

 

 

8 cm Betonsteinpflaster 10/203-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/515 cm Drainbetontragschicht16 cm Frostschutzschicht 0/45gesamt 45 cm

 

Beleuchtung

Es liegt ein Beleuchtungskonzept der Regionetz GmbH für den Krautmühlenweg vor, welches an die vorhandene Beleuchtung angeschlossen werden kann. Die Kostenschätzung für die Beleuchtung liegt bei 14.300,- € (brutto).

 

Umsetzung

Nach der Beschlussfassung erfolgt die Vorbereitung der Vergabe der Straßenbauarbeiten.

Die Ausführung der Straßenbauarbeiten ist für das erste Quartal 2021 geplant und wird voraussichtlich 8 Wochen dauern.

 

  1. Kosten & Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach aktueller Kostenschätzung rd. 56.600,- €.

Die Maßnahmen entlang der Rad-Vorrang-Route Brand werden im Rahmen des Förderprojektes #AachenMooVe! im Landeswettbewerb Emissionsfreie Innenstadt im Rahmen der Landesprogramms „Kommunaler.Klimaschutz.NRW“ gefördert (80 % Förderquote). Die Mittel stehen im PSP-Element 5-120102-900-09100-300-1 und 4-120102-979-4 „Radvorrangroute Aachen Brand (KKS)“ zur Verfügung.

Die Kosten des Beleuchtungskonzeptes werden aus dem PSP-Element 4-120102-986-6 "Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)" geleistet.

 

  1. Fazit & Empfehlung

Es wird empfohlen, den Ausführungsbeschluss für die vorgeschlagene Verbreiterung des Krautmühlenweges gemäß Anlage 1 (Lageplan Planung 2020_023_L1) zu fassen.


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-09100-300-1 Radvorrangroute Aachen Brand (KKS)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020*

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.002.300

1.002.300

141.700

141.700

0

0

Auszahlungen

1.367.900

1.367.900

177.300

177.300

0

0

Ergebnis

365.600

365.600

35.600

35.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-979-4 Radvorrangroute Aachen Brand (KKS)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

81.300

81.300

11.000

11.000

0

0

Ergebnis

81.300

81.300

11.000

11.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Haushaltsansatz Auszahlungen 2020 i.H.v. 1.253.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem

Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 114.900 €

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...