Entscheidungsvorlage - FB 45/0041/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), hier: Verlängerung der Beitragsabsenkung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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02.03.2021
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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09.03.2021
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●
Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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10.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder-und Jugendausschusses dem Rat der Stadt Aachen zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien befristet für das Kita-Jahr 2021/2022 die mit Ratsentscheid vom 17.06.2020 getroffenen Beitragsabsenkungen für die Inanspruchnahme der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
- für Einkünfte bis 40.000 € keine Beiträge zu erheben und
- für Einkünfte zwischen 40.000,01 € und 54.000 € nur den halben Beitrag (abgerundet halbiert) auf Grundlage der mit der 5.Änderungssatzung beschlossenen Beitragstabelle zu erheben,
zu verlängern.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien befristet für das Kita-Jahr 2021/2022 die mit Ratsentscheid vom 17.06.2020 getroffenen Beitragsabsenkungen für die Inanspruchnahme der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
- für Einkünfte bis 40.000 € keine Beiträge zu erheben und
- für Einkünfte zwischen 40.000,01 € und 54.000 € nur den halben Beitrag (abgerundet halbiert) auf Grundlage der mit der 5.Änderungssatzung beschlossenen Beitragstabelle zu erheben,
zu verlängern.
Auf Empfehlung des Kinder-und Jugendausschusses und des Finanzausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien befristet für das Kita-Jahr 2021/2022 die Verlängerung der mit Ratsentscheid vom 17.06.2020 getroffenen Beitragsabsenkungen für die Inanspruchnahme der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), dass
- für Einkünfte bis 40.000 € keine Beiträge und
für Einkünfte zwischen 40.000,01 € und 54.000 € nur der halbe Beitrag (abgerundet halbiert) auf Grundlage der mit der 5.Änderungssatzung beschlossenen Beitragstabelle erhoben werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 19.06.2020 mit Wirkung zum 01.08.2021 die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) beschlossen. Einhergehend mit dieser Beschlussfassung hat der Rat der Stadt zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien eine Absenkung der vorgesehenen Beiträge auf Basis der über die 5. Änderungssatzung verabschiedeten Beitragstabelle beschlossen.
Hiernach sind auch Einkünfte zwischen 28.001 € und 40.000 € beitragsfrei und für Einkommen zwischen 40.001 und 54.000 € wird nur der (abgerundete) halbe Beitrag erhoben.
Die Regelung war befristet für das Kita-Jahr 2020/2021.
Vorschlag der Verwaltung
In Anbetracht des fortdauernden pandemischen Infektionsgeschehens und der damit verbundenen –auch finanziellen- Belastungen für Familien schlägt die Verwaltung vor, diese Regelungen auch für das kommende Kita-Jahr 2021/2022 zu übernehmen und fortzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die vorgenannte pandemiebedingte Verlängerung der Beitragsabsenkung werden nach aktueller Hochrechnung der Daten aus dem Beitragsverfahren voraussichtliche Ertragsverluste in Höhe von insgesamt rd. 740.000 € entstehen. Diese verteilen sich mit rd. 308.000 € auf das Haushaltsjahr 2021 und werden über pandemiebedingte Ertragsverluste verbucht. Die Ertragsverluste im Umfang von rd. 432.000 € für das Hhj. 2022 sind über den Haushalt aufzufangen und werden über die 2. Veränderungsnachweisung als Mehrbelastung der Ergebnisrechnung dargestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
1) 4-060101-901-9, SK 43210000 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2022 ff.* | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 6.347.000 | 6.039.000 | 22.815.000 | 22.383.000 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 6.347.000 | 6.039.000 | 22.815.000 | 22.383.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -308.000 | -432.000 |
| ||||
| keine ausreichende Deckung vorhanden | keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
* Die Ansätze beruhen auf der 1. Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf 2021 ff. und enthalten darüber hinaus keine weiteren Beschlüsse oder Korrekturen
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
O nicht bekannt