Entscheidungsvorlage - FB 61/0206/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung  Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der Pläne 2018_009_L, 2018_009_RQ1, 2018_009_RQ2, 2018_009_RQ3, 2018_009_RQ4, 2018_009_RQ5, 2018_009_RQ6 den Ausführungsbeschluss zur Verbesserung des Ausbaus sowie der Anpassung der Entwässerung des Sonnenweges.
Sie empfiehlt dem Rat, für die Umsetzung der Maßnahme Sonnenweg bei PSP-Element 5-120102-500-01800-300-1 Sonnenweg, Entwässerung eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 90.000 € bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen  Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-100-00400-300-1, Münsterstraße, Erneuerung, da dort die eingeplante Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen wird.

 

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat für die Umsetzung der Maßnahme Sonnenweg, Verbesserung des Ausbaus und der Entwässerung eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 90.000 € bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen  Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-100-00400-300-1, Münsterstraße, Erneuerung, da dort die eingeplante Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen wird.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und des Finanzausschusses, für die Umsetzung der Maßnahme Sonnenweg, Verbesserung des Ausbaus und der Entwässerung eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 90.000 € bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen  Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-100-00400-300-1, Münsterstraße, Erneuerung, da dort die eingeplante Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen wird.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Anlass

Gerade in stadtnahen Gebieten treffen die landwirtschaftliche Nutzung und die Bedürfnisse von Naherholungssuchenden aufeinander.

Dies trifft auch auf die Landschaftsräume am Sonnenweg zwischen Ferberberg und Soerser Weg zu.

Die landwirtschaftlich genutzte, asphaltierte Verkehrsfläche des Sonnenweges ist nicht ausreichend für den Begegnungsfall landwirtschaftlicher Fahrzeuge bemessen. Die für Zufußgehende und Radfahrende mit Schotter befestigten Nebenanlagen sind für ein Überfahren mit schwerem landwirtschaftlichem Gerät nicht ausgelegt.
Die Verkehrsfläche entwässert zudem aktuell in unzulässiger Weise über die Nebenanlagen auf privaten Grund.

 

2. Heutige Situation

Der Sonnenweg ist eine für den landwirtschaftlichen Verkehr bedeutsame, in beide Richtungen befahrene, landwirtschaftliche Verkehrsfläche, die im Naherholungsbereich der Stadt auch für die Nutzung von Zufußgehenden und Radfahrenden  attraktiv ist.
Im Zusammenhang mit dem Förderprojekt „Pferdelandpark - weißer Weg“ wurden die Nebenanlagen daher auf einer Länge von rund 700 Metern hydraulisch befestigt, da auf diesem Abschnitt die Fahrstreifenbreite lediglich 3,0 Meter beträgt.
Einander ausweichende landwirtschaftliche Fahrzeuge überfahren diesen hydraulisch befestigten Bereich. Dadurch wird zum einen die Oberfläche zerstört, was zu Schlag- und Schlammlöchern führt und so die Gebrauchstauglichkeit für Zufußgehende und Radfahrende erheblich einschränkt. Zum anderen wird das Schottermaterial so stark verdichtet, dass der Niederschlagswasserabfluss der Fahrbahn dort nicht mehr zwischengespeichert werden kann, um verzögert zu versickern. Stattdessen läuft es auf die angrenzenden privaten Flächen.
Betroffen sind vorwiegend Flächen des „Hof Sonne“ (Sonnenweg Haus Nr. 101), dessen Eigentümerin diesen Zustand seit längerer Zeit bemängelt.

Außerdem wird der Sonnenweg, der nur für landwirtschaftlichen Verkehr und Anlieger*innen freigegeben ist, von sehr vielen Falschfahrer*innen regelmäßig als Abkürzung genutzt. Die Polizei kann dies mit vereinzelten Kontrollen nicht wirksam unterbinden und hat daher die Fachverwaltung aufgefordert, eine planerische Lösung für dieses Problem zu finden.

 

3. Planung

Die Planung sieht an drei Stellen entlang des Sonnenweges asphaltierte Ausweichstellen für den Begegnungsverkehr landwirtschaftlicher Fahrzeuge vor, die so angeordnet werden, dass bei Sichtkontakt eines Entgegenkommenden die nächste Ausweichmöglichkeit erreicht werden kann.
Das schont einerseits die Oberfläche der Nebenanlagen und trägt andererseits vor allem zur Verkehrssicherheit des landwirtschaftlichen Verkehrs und Naherholungssuchender bei, die ebenfalls in diesen Abschnitten gefahrlos den landwirtschaftlichen Maschinen ausweichen können. Außerdem wird das hydraulisch gebundene Schottermaterial auf einer Breite von einem Meter entlang des gesamten Weges durch eine Asphalttragdeckschicht ersetzt. Diese Maßnahme verbessert die Gebrauchstauglichkeit für Zufußgehende und Radfahrende erheblich und trägt ebenfalls zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Begegnungsfall von Zufußgehenden und Radfahrenden mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen bei.

Im Zuge dieser Baumaßnahme sollen außerdem stark beschädigte Asphaltabschnitte des Sonnenwegs innerhalb des Baufeldes saniert werden.

Da das verdichtete Material in den Nebenanlagen kein Wasser aufnehmen kann und ein aktuelles Bodengutachten eine Versickerung des Niederschlagswassers entlang des Sonnenwegs zudem generell ausschließt, ist die Entwässerung mit einem offenen Seitengraben sowie einer verrohrten Wasserführung im Bereich von Ausweichstellen und dem „Hof Sonne“ vorgesehen.
Ab der Wiesenzufahrt auf Höhe der Autobahnbrücke über die BAB4 erfolgt der Anschluss der Entwässerung an den dort bereits vorhandenen Seitengraben. Von da an wird das Niederschlagswasser über das bestehende Graben- und Kanalsystem dem Wildbach zugeführt.

Eine Empfehlung der Polizei hat zur Einplanung herausnehmbarer Poller zur Verhinderung von Falschfahrenden geführt, für die alle Landwirte einen Schlüssel bekommen sollen, die den Sonnenweg nutzen müssen. Die herausgenommenen Poller können für die Durchfahrt in seitlichen Bodenhülsen gelagert und nach Passieren in die Fahrbahn zurückgesteckt werden.

 

Ausbauelemente

Der Ausbau der Ausweichstellen ist in einem einheitlichen Standard vorgesehen.

15 cm Asphalttragdeckschicht

50 cm Frostschutzschicht 0/45 mm   

65 cm Gesamtaufbau

 

4. Kosten und Finanzierung

Für die bauliche Umsetzung entstehen Kosten von 378.420,00 €. Die Honorarkosten des beauftragten Ingenieurbüros betragen rund 28.200,00 €. Unter PSP-Element 5-120102-500-01800-300-1/4-120102-509-1 - "Sonnenweg, Entwässerung" stehen 320.000 € im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung. Da erst mit der Haushaltsplanung 2022 für das Haushaltsjahr 2022 weitere Mittel in Höhe von 90.000 € eingeplant werden, die Baumaßnahme aber bereits in 2021 beauftragt werden soll, wird eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 90.000 € benötigt. Die Deckung der überplanmäßigen  Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-100-00400-300-1, Münsterstraße, Erneuerung, da dort die eingeplante Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen wird.

Da die befestigten Nebenanlagen bereits aus Fördermitteln des Pferdelandparks finanziert wurden, liegt dem Fördergeber ein Änderungsantrag zu der erforderlichen Verbesserung des Ausbaus vor, der im Falle der Beschlussfassung bearbeitet wird.

 

 

5. Weiteres Vorgehen

Nach der Beschlussfassung wird der Bauauftrag mit einem Ausführungsbeginn noch im Jahr 2021 vorbereitet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-500-01800-300-1: Sonnenweg, Entwässerung

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

320.000

320.000

0

90.000

0

0

Ergebnis

320.000

320.000

0

90.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-90.000

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung erfolgt über die Haushaltsanmeldung 2022

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

7.000

7.000

0

0

0

0

Ergebnis

7.000

7.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Die zusätzlich zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme benötigten 90.000 € sind zur Haushaltsplanung 2022 für das Haushaltsjahr 2022 angemeldet. Sollten die zusätzlichen Mitteln im Haushaltsplan 2022 nicht zur Verfügung gestellt werden, wird eine Deckung innerhalb des Produktes angeboten.

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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