Entscheidungsvorlage - BA 6/0045/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschließt, die Errichtung einer VeloCity-Station im Ortsteil Horbach mit 12.000,-€ aus bezirklichen Mitteln zu unterstützen. Der Antrag Nr. 77 vom 17.01.2019 gilt damit als behandelt.

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Antrag der CDU-Fraktion vom 17.01.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Standort für die Errichtung einer weiteren E-Bike-Verleihstation für den Ortsteil Horbach zu ermitteln und diese Station einzurichten (Anlage 1).

Der Antrag wurde in den Sitzungen der Bezirksvertretung am 27.03.2019 und am 02.09.2020 behandelt. Vorlage und Niederschrift sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

Als geeignet und zulässig wurde ein Standort auf einer städtischen Grünfläche im Zufahrtsbereich zur Handwerksakademie Gut Rosenberg ermittelt, die heute von parkenden Fahrzeugen genutzt wird.

Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit Velo-City weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu prüfen und bei gesicherter Finanzierung die Verleihstation an dem ausgewählten Standort zu errichten.

Die Fördermöglichkeit, die noch bei der Errichtung der Station in Richterich am Rathausplatz genutzt werden konnte, steht nicht mehr zur Verfügung.

Die Übernahme der Kosten durch eine Stationspatenschaft konnte leider nicht erreicht werden.

Die Kosten der Station belaufen sich auf 18.000,- netto. Mit dieser Summe sind alle Bestandteile der Errichtung (Tiefbau, Netzanschluss, Stationsterminal, zwei Traversen mit je sechs Stellplätzen, Stromzähler, Mobilfunkanschluss u.a.) sowie die Bestückung der Station mit E-Bikes als auch die Wartungs- und Instandhaltungskosten abgedeckt.

Velocity selber übernimmt einen Teil der Kosten.

Der offene - durch Dritte zu finanzierende Betrag - beträgt 14.000,- €.

Durch finanzielle Unterstützung der Handwerkskammer Aachen als auch des Vereins Unser Horbach e.V. und der IG Ortsvereine Horbach können insgesamt 2.000,- zur Verfügung gestellt werden. Es verbleibt ein Differenzbetrag in Höhe von 12.000,- €.

Die vorbereitenden Arbeiten zur Realisierung der Station in Horbach sind nach Aussage von Velocity schon weiter fortgeschritten, so dass bei gesicherter Finanzierung eine Umsetzung in der 2. Jahreshälfte 2021 erfolgen kann.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

70.000

45.900

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

PSP-Element: 1-011906-600-5, Kostenart: 53180000

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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