Entscheidungsvorlage - BA 6/0045/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Velo-City-Station für den Ortsteil HorbachAntrag der CDU-BF vom 17.01.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Entscheidung
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08.09.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Antrag der CDU-Fraktion vom 17.01.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Standort für die Errichtung einer weiteren E-Bike-Verleihstation für den Ortsteil Horbach zu ermitteln und diese Station einzurichten (Anlage 1).
Der Antrag wurde in den Sitzungen der Bezirksvertretung am 27.03.2019 und am 02.09.2020 behandelt. Vorlage und Niederschrift sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Als geeignet und zulässig wurde ein Standort auf einer städtischen Grünfläche im Zufahrtsbereich zur Handwerksakademie Gut Rosenberg ermittelt, die heute von parkenden Fahrzeugen genutzt wird.
Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit Velo-City weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu prüfen und bei gesicherter Finanzierung die Verleihstation an dem ausgewählten Standort zu errichten.
Die Fördermöglichkeit, die noch bei der Errichtung der Station in Richterich am Rathausplatz genutzt werden konnte, steht nicht mehr zur Verfügung.
Die Übernahme der Kosten durch eine Stationspatenschaft konnte leider nicht erreicht werden.
Die Kosten der Station belaufen sich auf 18.000,- netto. Mit dieser Summe sind alle Bestandteile der Errichtung (Tiefbau, Netzanschluss, Stationsterminal, zwei Traversen mit je sechs Stellplätzen, Stromzähler, Mobilfunkanschluss u.a.) sowie die Bestückung der Station mit E-Bikes als auch die Wartungs- und Instandhaltungskosten abgedeckt.
Velocity selber übernimmt einen Teil der Kosten.
Der offene - durch Dritte zu finanzierende Betrag - beträgt 14.000,- €.
Durch finanzielle Unterstützung der Handwerkskammer Aachen als auch des Vereins Unser Horbach e.V. und der IG Ortsvereine Horbach können insgesamt 2.000,- zur Verfügung gestellt werden. Es verbleibt ein Differenzbetrag in Höhe von 12.000,- €.
Die vorbereitenden Arbeiten zur Realisierung der Station in Horbach sind nach Aussage von Velocity schon weiter fortgeschritten, so dass bei gesicherter Finanzierung eine Umsetzung in der 2. Jahreshälfte 2021 erfolgen kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 70.000 | 45.900 | 210.000 | 210.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
PSP-Element: 1-011906-600-5, Kostenart: 53180000
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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373,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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