Anhörung - FB 61/0848/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Planung zur Einrichtung und Bewirtschaftung des Reisebusparkplatzes an der Wilmersdorfer Straße mit Beschrankungsanlage und Kassenautomat weiter voranzutreiben und bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Grundlagen umzusetzen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit einem Tagesordnungsantrag vom 16.05.23 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen einen gesamtstädtischen Sachstand zu Ein- und Ausstiegshaltestellen sowie anschließende Parkmöglichkeiten für Reisebusse für die Sitzung des Mobilitätsausschusses am 01.06.23 beantragt. Hintergrund waren die anstehende Heiligtumsfahrt zu der mehrere hundert Reisegruppen per Bus in Aachen erwartet wurden und die Kündigung des Reisebusparkplatzes am ALRV-Gelände.

 

Daraufhin hat die Verwaltung eine gesamtstädtische Konzeptidee zum Lang- und Kurzeitparken für Reisebusse in der Stadt Aachen erarbeitet, die in der Sitzung des Mobilitätsausschuss am 01.06.23 (Vorlage FB 61/0698/WP18) beraten wurde. Dabei wurde die Verwaltung auch beauftragt, die Einrichtung des Parkplatzes an der Wilmersdorfer Straße (Flurstück 970 (Anlage 1), Bebauungsplan Nr. 819 (Anlage 2)) als Reisebusparkplatz für längere Parkdauern auszuarbeiten.

 

Die weiterführende Planung zur Einrichtung eines Reisbusparkplatzes an der Wilmersdorfer Straße (Vorlage FB 61/0791/WP18) wurde anschließend in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 14.12.23 beraten und vorbehaltlich der noch ausstehenden Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren beschlossen.

 

Der Bezirksvertretung Aachen-Haaren wird im Folgenden die Planung zum Reisebusparkplatz Wilmersdorfer Straße vorgestellt.

 

Planung:

Die Fläche ist heute als Pkw-Stellplatz ausgebaut und wird durch zwei Zufahrten erschlossen. Die separate Zu- und Ausfahrt kann durch Reisebusse genutzt werden, so dass ein Wenden auf der Fläche nicht notwendig ist. Die Zufahrt zum Parkplatz soll über den westlichen und die Ausfahrt über den östlichen Zugang der Wilmersdorfer Straße angelegt werden. Auf dem Parkplatz können rechts und links der Fahrgasse bis zu 12 Reisebusse gleichzeitig parken. (siehe Anlage 3)

Aus früherer Erfahrung ist bekannt, dass die Fläche auch zum Abstellen von Lkws, abgemeldeten Fahrzeugen oder von Dauercampern genutzt wurde. Um ausschließlich Reisebussen diese Fläche zur Verfügung zu stellen, ist eine Beschrankung der Fläche sinnvoll. Dazu muss an der Ein- und Ausfahrt je eine Schrankenanlage aufgestellt werden. Die Überwachung der Anlage kann mittels Videotechnik und der Anbindung an eine APAG-Leitstelle erfolgen, die bei Problemen und Fragen direkter Ansprechpartner wäre. Für die Einrichtung der technischen Infrastruktur sind umfängliche Tiefbauarbeiten für die Anbindung an die bestehenden Leitungen notwendig.

Die Parkgebühr für Reisebusse würde ausschließlich als Tagesticket angeboten, als Vorschlag wird ein Tarif von 6 €/Tag formuliert. Der Betrag kann vor Ort über einen Kassenautomat mit Kredit- und EC-Karte entrichtet werden, so dass auch ausländische Reisebusunternehmen den Parkplatz bargeldlos nutzen können.

Alternativ zur Beschrankung ist die Bewirtschaftung des Parkplatzes mit Parkscheinautomaten und Beschilderung ohne technische Einrichtung durch eine Überwachung der Fläche über eine mobile Einheit des Ordnungsamtes möglich. Dabei ist allerdings zu beachten, dass weiterhin eine Fehlnutzung des Parkplatzes durch andere Nutzer*innen erfolgen könnte. Sollten Reisebusse deshalb wiederholt keinen Stellplatz auf dem Parkplatz finden, kann die Akzeptanz bei Reisebusunternehmen sinken. Außerdem wäre so keine verlässliche Information über freie Plätze möglich.

 

Kosten:

Bei einer Umsetzung der technischen Lösung würde die APAG die Bereitstellung der Abfertigungsanlage mit der Video- und Kommunikationstechnik sowie die Service- und Betriebsleistung der Anlage übernehmen. Die Planung und Umsetzung der Anlage sowie die Einbringung der technischen Infrastruktur wären einmalige Aufwendungen. Aus Erfahrung in anderen Projekten und nach Rücksprache mit den Versorgungsträgern werden die Planungskosten mit 24.000 €, die Anlage und Technik mit 57.000 € sowie die technische Infrastruktur mit Tiefbauarbeiten mit rund 78.000 € brutto kalkuliert. Eine konkrete Kostenschätzung ist erst nach der Detailplanung möglich. Die Betriebskosten für die Anlage betragen rund 13.000 €/Jahr, in 2024 nur anteilig 10.000 €.

Eine Einplanung der Haushaltsmittel ist in der Haushaltplanung für den Haushalt 2024 vorgesehen

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

5-120202-900-01500-900-1 Reisebusparkplatz Wilmersdorfer Straße

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

160.000

160.000

0

0

0

0

Ergebnis

160.000

160.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

4-120202-925-1 Reisebusparkplatz Wilmersdorfer Straße

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000

10.000

39.000

39.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

10.000

10.000

39.000

39.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die externe Beauftragung kann nach Rechtskraft des Haushaltsplans 2024 erfolgen.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Begründung:

Parkraummanagement lenkt die Nachfrage nach Parkplätzen im öffentlichen Raum und ist somit ein Instrument zur Reduzierung von Verkehrsbelastungen in der Stadt. Durch die gezielte Anfahrt sowie ausreichend zur Verfügung stehender Reisebusparkplätze außerhalb der Innenstadt können zusätzliche Fahrten und Park-Such-Verkehre minimiert werden. Der direkte Einfluss auf den Klimaschutz ist jedoch gering.

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Anlagen

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