Entscheidungsvorlage - FB 36/0150/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt, bei städtischen Beschaffungen auf  Produkte       aus ausbeuterischer Kinderarbeit – gemäß der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) – zu verzichten.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt, sich der Position des Deutschen Städtetages (DST) vom 15.2.2006 anzuschließen, der sich für eine Berücksichtigung "sozialer Kriterien" im Sinne der EU-Vergaberichtlinien im deutschen Vergaberecht einsetzt.

Der Ratsantrag Nr. 143/15 gilt damit als behandelt.

3. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, sich der Position des Deutschen Städtetages (DST) vom 15.2.2006 anzuschließen, der sich für eine Berücksichtigung "sozialer Kriterien" im Sinne der EU-Vergaberichtlinien im deutschen Vergaberecht einsetzt.

4. Der Rat der Stadt Aachen schließt sich der Position des Deutschen Städtetages (DST) vom 15.2.2006 an, der sich für eine Berücksichtigung "sozialer Kriterien" im Sinne der EU-Vergaberichtlinien im deutschen Vergaberecht einsetzt.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Begründung:

Die Fraktionen SPD und Grüne beantragten mit dem Schreiben vom 27. Juni 2006, dass die Stadt Aachen durch eine neue Vergabepraxis verhindern soll, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu beschaffen. Künftig sollen demnach bei Ausschreibungen nur noch Produkte und Dienstleistungen Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind oder deren Produzenten und Händler sich aktiv für einen Ausstieg aus der Kinderarbeit einsetzen.

 

Vorbemerkung:

Die „Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung“ (1992) in Rio de Janeiro fordert in der Agenda 21 die Erarbeitung eines grundlegenden ethischen Leitbildes, das eine ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung für alle Menschen und die Umwelt vorsieht. Wesentliche Voraussetzung dafür ist unter anderem die Einhaltung von weltweit gültige Bestimmungen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit, Mindestalter, Entlohnung und Überstundenregelungen sowie das Recht auf gewerkschaftliche und andere Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Interessenvertretung der Beschäftigten.

 

In der Agenda 21 wurden insbesondere auch die Kommunen aufgefordert, sich für eine weltweite nachhaltige Entwicklung einzusetzen und auf kommunaler Ebene entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

Die Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989 fordert in § 32 das Recht des Kindes, „vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte“. Auch die ILO will Kinderarbeit nun in einem abgestuften Zeitraum abschaffen. Nach früheren Konventionen wurde bereits das Verbot jeglicher Zwangsarbeit und das Mindestalter für die Zulassung einer Beschäftigung geregelt. Die neue Diskussion in der ILO hat nun einen weit realistischeren Ansatz. Die unerträglichsten Formen der Kinderarbeit sollen sofort abgeschafft werden, danach sollen präventive Maßnahmen wie Ausbildung und Erziehung parallel zu einer weiteren schrittweisen Abschaffung der Kinderarbeit ergriffen werden. Diese sofort abzuschaffenden Formen werden in der ILO-Konvention 182 „Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ vom 19.11.2000 benannt.

 

Die Bundesregierung, die 1992 das Internationale Jahr zur Beseitigung der Kinderarbeit mit angestoßen hat, hat wiederholt betont, dass sich an der Abschaffung der ausbeuterischen Kinderarbeit auch alle Verbraucherinnen und Verbraucher durch ihr Kaufverhalten beteiligen sollen. Der Bundestag hat die Konvention 182 mit Gesetz vom 11. Dezember 2001 ratifiziert. Sie ist am 18.4.2003 in Kraft getreten.

 

 

Hinweise zur Umsetzung:

Bei folgenden Produkten aus Asien, Afrika oder Lateinamerika, die die Stadt Aachen möglicherweise im Einkauf bezieht, kommt ausbeuterische Kinderarbeit vor:

 

-           Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren

-           Teppiche, Kleidungstextilien

-           Natursteine, Pflastersteine

-           Lederprodukte

-           Produkte aus Holz

-           Agrarprodukte

 

 

 

 

Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen der Stadt Aachen für Dienstkleidung / Lederwaren / Stoffe, Spielwaren und Natur- und Pflastersteinen findet künftig – sofern verfügbar – nur Produkte Berücksichtigung, die unter Beachtung der ILO-Sozialstandards produziert wurden. Ferner werden keine Produkte eingesetzt, die durch ausbeuterische Kinderarbeit in Sinn der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden.

 

Bei Ausschreibungen und Vergabe von Dienstkleidung / Lederwaren / Stoffe, Spielwaren und Natur- und Pflastersteinen durch die Stadt Aachen wird künftig folgender Passus aufgenommen:

 

„Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter Beachtung der Sozialstandards der Internationalen Arbeits-Organisation ILO Nr. 29/105, 87, 98,100, 11 und 138 und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt wurden.

 

Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die von ihm angebotenen Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im o.g. Sinne hergestellt oder verarbeitet wurden."

 

Die Überprüfung der Einhaltung kann wie folgt erfolgen:

Produkte mit einem anerkannten Siegel werden nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt. Hierbei handelt es sich derzeit um

 

-           das Rugmark-Siegel für Teppiche ohne Kinderarbeit

-           das TansFair-Siegel bei Food-Produkten (Orangensaft, Tee, Kaffee)

 

Für diese Produkte sind weitere Nachweise nicht erforderlich.

 

Bei Produkten ohne diese Siegel müssen die anbietenden Firmen einen Verhaltenskodex, eine Sozialklausel oder eine sonstige Selbstverpflichtung vorlegen, in dem oder der entweder bestätigt wird,

 

-           dass weder sie noch ihre Zulieferfirmen die Produkte mittels ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt haben

 

oder

 

-           dass das Unternehmen für das angebotene Produkt aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit betreibt.

 

Die Selbstverpflichtung ist als Vertragsbestandteil in die Auftragsvergabe aufzunehmen.

 

Eine darüber hinausgehende Überprüfung, ob die Selbstverpflichtung eingehalten wird, kann durch die Vergabestellen sicherlich nicht geleistet werden. Ein „Aufdecken“ von diesbezüglich falschen Angaben wird nur im Einzelfall durch Hinweise von internationalen Menschenrechtsorganisationen wie "terre des hommes" möglich sein. Um hier den Kommunikationsfluss zu gewährleisten, wird es sinnvoll sein die betroffenen Vergabestellen regelmäßig über den aktuellen Stand der Entwicklung zum Thema "Verhaltenskodizes von Firmen im Bereich ausbeuterischer Kinderarbeit" zu informieren. Sollte sich dabei herausstellen, dass eine Firma den Zuschlag bekommen hat, deren Selbstverpflichtung nur auf dem Papier besteht, liegt ein Vertragsverstoß vor; die Firma kann rechtlich belangt und von künftigen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

 

Neben fair gehandeltem Kaffee, Tee und Kakaoprodukten sollen auch für den städtischen Eigenbedarf und die Bewirtung in Rats- und Ausschusssitzungen ausschließlich Orangensaft mit dem Fairtrade-Label und für die Schulen Bälle aus dem fairen Handel ( siehe Beschluss vom Sportausschuss 4.2.1999) beschafft werden.

 

 

Besonders in der Anfangsphase der praktischen Umsetzung sollte jemand aus der Verwaltung den städtischen Einkäuferinnen und Einkäufern tatkräftige Unterstützung zu Einzelfragen anbieten. Außerdem sollte eine Qualifizierung der Einkäuferinnen und Einkäufer und nach zwei Jahren eine Erfolgskontrolle in Form eines Berichtes vorgenommen werden. Die Qualifizierung kann über eine Fortbildung durch Misereor – Mitarbeiter erfolgen.

 

Problematisch könnte es dadurch werden, dass die Bieter aufgrund der oft sehr kurzen Ausschreibungszeit eine Selbstverpflichtung oder Zertifizierung nicht immer rechtzeitig beibringen können. Dem ist zu entgegnen, dass Unternehmen, die sich bereits jetzt gegen Kinderarbeit einsetzen entsprechende Bescheinigungen zur Hand haben. Für sonstige Unternehmen, die erst durch die Forderungen zu entsprechenden Aktivitäten angeregt werden, kann eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit vor Inkrafttreten der Regelung den nötigen zeitlichen Spielraum geben.

 

Umsetzung in den städtischen Eigenbetrieben und Betriebsgesellschaften

Die Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Aachen sollen angeregt werden, entsprechend zu verfahren. Die Vertreter der Stadt Aachen in den Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften, Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen wirken darauf hin, dass auch diese die oben genannten Regelungen entsprechend anwenden.

 

Auswirkungen:

Durch die vorgeschlagene Maßnahme kann sicherlich nicht sofort erreicht werden, dass Aachen keine Produkte mehr aus ausbeuterischer Kinderarbeit bezieht. Die Umsetzung ist auch für gutwillige Unternehmen schwierig aufgrund der oft weit verzweigten Zulieferer und vieler Zwischenhandelsstufen. Dennoch ist in den vergangenen Jahren hier einiges in Bewegung geraten. Immer mehr Unternehmen erkennen ihre Verantwortung in diesem Bereich und bemühen sich ernsthaft um befriedigende Lösungen. Die Stadt Aachen kann durch die vorgeschlagene Regelung das Verhalten dieser Unternehmen belohnen und unterstützen. Gleichzeitig kann sie anderen Unternehmen, die sich bisher noch nicht für die Produktionsbedingungen ihrer Waren interessieren, deutlich signalisieren, dass sie als Großverbraucher Produkte wünscht, die frei von ausbeuterischer Kinderarbeit sind, und entsprechende Aktivitäten in diesen Unternehmen anregen.

 

Dazu kommt die nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion, die die Stadt Aachen für andere Groß- oder Einzelverbraucher hat. Eine Entscheidung des Aachener Stadtrates, aktiv gegen ausbeuterische Kinderarbeit tätig zu werden, würde sicherlich viele Nachahmer unter anderen Großverbrauchern finden und viele Einzelverbraucher dazu bewegen, sich künftig ausführlicher über Herkunft und Produktionsbedingungen der von ihnen konsumierten Waren zu informieren.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Schwer abzuschätzen

 

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Anlagen

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