Entscheidungsvorlage - FB 32/0034/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Hauptausschuss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

Für den Rat:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen als Ordnungsbehördliche Verordnung.

 

 

 

Dr. Linden

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Schreiben vom 14.11.2008 beantragt der Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2009.

 

Die Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte ist nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG) für höchstens fünf Stunden möglich. Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, die Weihnachtstage, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen (§ 6 Abs. 4 LÖG).

 

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt vom 14.02.2007 sind vor Vorlage der jeweiligen Ordnungsbehördlichen Verordnung Stellungnahmen der Gewerkschaften und der Kirchen einzuholen.

 

Mit Schreiben vom 14.11.2008 wurden die Gewerkschaft ver.di, der Kirchenkreis Aachen sowie das Bischöfliche Generalvikariat um Stellungnahme bis zum 01.12.2008 gebeten.

Eingehende Stellungnahmen werden nachgereicht.

 

Der Verordnungsentwurf ist vertretbar, denn in keinem Stadtbezirk bzw. –teil wird die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen sowie die mögliche Öffnungszeit von fünf Stunden überschritten. Ladenöffnungszeiten wurden für keinen der nach § 6 Abs. 4 LÖG ausgenommenen Feiertage beantragt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Anlagen

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