Kenntnisnahme - FB 40/0087/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ vom 24.03.2011 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Kinder, Jugendliche und Schüler bis 25 Jahren aus einkommensschwachen Familien für bestimmte Leistungen zu Bildung und Teilhabe einen Zuschuss erhalten.

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket setzt sich aus folgenden sechs Anspruchskomponenten zusammen:

- für alle 0 – 25jährigen Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen:

o Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge und Klassenfahrten der Schule oder der Kindertageseinrichtung,

o Zuschuss zum Mittagessen in Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Schule und Hort,

o Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (dies nur bis zum Alter von 18 Jahren).

- darüber hinaus für alle Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren:

o Mittel für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (so genanntes Schulbedarfspaket),

o Mittel für die Schülerbeförderung und

o Mittel für eine ergänzende Lernförderung

 

Die tabellarische Übersicht verschafft einen Überblick über die Anzahl der Berechtigten und die Zuständigkeiten:

 

Rechtsgrundlage

Behörde

Anzahl der Berechtigten

SGB II

Jobcenter

11.500

SGB XII

StädteRegion-

Delegation der Bearbeitung auf die Stadt Aachen

66

§ 2AsylbLG

Stadt Aachen

97

BKGG Wohngeldbezieher

Voraussichtlich: *

Stadt Aachen

2.890

BKGG Kinderzuschlagsbezieher

Voraussichtlich: *

Stadt Aachen

604

§ 3AsylbLG

Kein Anspruch 

130

 

*Nach Auskunft des Ministeriums ist mit der Zuständigkeitsverordnung erst Ende Juli 2011 zu rechnen. Die Verwaltung prüft zurzeit, inwieweit trotz fehlender Zuständigkeit die Anträge für Anspruchsberechtigte nach diesem Personenkreis beschieden werden können.

Dessen ungeachtet werden alle Anträge bis zur Entscheidungsreife bearbeitet, damit nach Inkrafttreten der entsprechenden Zuständigkeitsverordnung die Bescheide kurzfristig erstellt werden können. Über die aktuelle Lage wird mündlich berichtet.

 

Die Kinder, die Leistungen nach § 3AsylbLG erhalten, haben keinen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Zum weiteren Fortgang diesbezüglich wird mündlich berichtet.

 

Land und StädteRegion haben Flyer entwickelt, die zurzeit möglichst breit gestreut verteilt werden.

 

Am 22.06.2011 fand im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung des FB45, des FB 50, der StädteRegion und des Jobcenters ein Austausch statt mit den SchulleiterInnen aller Grundschulen und weiterführenden Schulen.

Es wurde beklagt, dass der mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes verbundene Verwaltungsaufwand in den Schulen für das Lehr- und Verwaltungspersonal in Bezug auf den Zuschuss zur Mittagsverpflegung zu groß sei. Insbesondere die Schulen in Brennpunkten sehen erhebliche Kapazitätsprobleme auf sich zukommen.

Die Schulen haben auch ein Problem damit, in Vorleistung gehen zu müssen und den von den Eltern zu erbringenden Eigenanteil einzuziehen. Das verstärkt sich dadurch, dass der Eigenanteil im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Höhe von 1€ nach Wegfall des Landesprogrammes und des städtischen Zuschusses häufig höher ist als bisher und damit das Defizit der Schule wächst.

Beim Ministerium wurde angefragt, ob die Verwaltung mit einer Pauschale in Vorleistung gehen kann.

 

Die in den Schulen entstehenden Aufwände  werden bei der Verwaltungskostenerstattung des Bundes nicht berücksichtigt.

Die Verwaltungen von StädteRegion und Stadt Aachen sind gemeinsam bemüht, möglichst unbürokratische Verwaltungsverfahren zu entwickeln, die auch die Belange der Schulen soweit möglich berücksichtigen.

 

Entsprechende Veranstaltungen haben am  17.06.2011 und 27.06.11 für die Leitungen der Tageseinrichtungen für Kinder und die Freien Trägervertreter im Stadtgebiet stattgefunden.

 

Weitere Veranstaltungen sind in Planung. Vorrangig sind zunächst die MultiplikatorInnen zu schulen (Allgemeine Soziale Dienste, Sozialraumteams, Beratungsstellen u.a.)

 

Ein Merkblatt in einfacher Sprache ist in Arbeit. Es wird eine Übersetzung in verschiedene Sprachen erfolgen.

 

Zur verwaltungsinternen Entwicklung und Abstimmung der notwendigen, sinnvollen oder wünschenswerten Aktivitäten der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket hat der FB 50 den „Arbeitskreis Soziales für den 4.7.11 einberufen.

Es wird mündlich berichtet.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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