Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0058/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung einer Betriebsprüferstelle im Fachbereich Steuern und Kasse (FB 22)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Verfasst von:
- Frau Lesmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.02.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Einrichtung einer Vollzeitstelle, ausgewiesen nach A 11 ÜBesG, zur Begleitung von Betriebsprüfungen des Finanzamtes in der Abteilung “Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer“ des FB 22.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) eröffnet den Kommunen ein Mitwirkungsrecht im Besteuerungsverfahren.
Gemäß § 21 (3) FVG sind die Kommunen – zur Wahrung ihrer Rechte und steuerlichen Interessen – in besonderen Prüffällen im Bereich der Gewerbesteuer zur Teilnahme an Außenprüfungen der Finanzbehörden berechtigt. Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass die Einrichtung eines Steuerprüfdienstes mehrere positive Effekte für die jeweilige Kommune bewirkt. Neben dem Effekt, zusätzliche relevante Erträge im Bereich der Gewerbesteuer erzielen zu können, wird zudem festgestellt, dass bei zukünftigen Prüfungen des Finanzamtes die Hinweise des Steuerprüfdienstes Berücksichtigung finden. Neben der Teilnahme an Betriebsprüfungen besteht das Recht der Akteneinsicht beim Finanzamt. Auch hier zeigen die Erfahrungen anderer Kommunen, dass die Einrichtung eines Steuerprüfdienstes positive Effekte erzielt. Aufgrund von geführten Statistiken konnte festgestellt werden, dass häufig die Sachlage in der Vergangenheit nicht im Sinne der jeweiligen Stadt gewürdigt wurde. Hierbei handelt es sich zumeist um Sachverhalte, die kurz vor der Verjährungsfrist und bis zum Eintritt der Verjährung unter dem “Vorbehalt der Nachprüfung“ stehen.
Neben der Klärung strittiger Rechtsfragen und der Bearbeitung drohender Verjährungsfälle kann ebenfalls eine Prüfung der “Zerlegungen“ vorgenommen werden. Hier erfolgt die Prüfung dahingehend, ob der richtige Zerlegungsmaßstab zugrunde gelegt wurde, da Abweichungen vom grundsätzlichen Zerlegungsmaßstab – die der Unternehmer vornimmt – nicht zwingend in allen Fällen von Seiten des Finanzamtes geprüft werden können.
Grundsätzlich zeigen die Erfahrungen anderer Kommunen (Dortmund, Bonn, Essen und Köln) einen Mehrertrag im Bereich der Gewerbesteuer für die durch den Steuerprüfdienst geprüften Jahre. Beispielsweise wurden bei der Stadt Dortmund im Jahr 2013 durch den Einsatz von zwei Betriebsprüfern 1,6 Mio. € erzielt. Mittels einer Datenbank werden in Dortmund die Erfolge des Steuerprüfdienstes festgehalten. Die zusätzlich ermittelten für die Gewerbesteuer relevanten Erträge werden für das geprüfte und zwei weitere Jahre berücksichtigt.
Zur Aufgabenwahrnehmung des Steuerprüfdienstes bei der Stadt Aachen befürwortet die Verwaltung die Einrichtung einer Betriebsprüferstelle im FB 22. Das Aufgabengebiet wird zunächst nachfolgende Aufgaben umfassen:
Eigenständige Wahrnehmung der Teilnahme an Außenprüfungen der Finanzbehörden gemäß § 21 (3) FVG,
Rechtliche Durchsetzung der Abgabenerhebung (Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer),
Rechtliche Durchsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen,
Mitwirkung bei der Erstellung der Klageerwiderungen,
Erarbeitung eines eigenständigen Ergebnisses für Sanierungs- und Billigkeitserlasse nach § 227 Abgabenordnung (AO),
Erarbeitung eines eigenständigen Ergebnisses für die Erstellung von Haftungsbescheiden.
Die komplexe Materie erfordert insbesondere Kenntnisse auf dem Gebiet des speziellen Steuerrechts, Bilanzsteuerrechts sowie des Wirtschaftsrechts, so dass hierfür nur ausgebildete Diplomfinanzwirte in Betracht
kommen. Die Stelle wird nach A 11 ÜBesG ausgewiesen.
Zur Deckung der neu zu schaffenden Stelle sollen - gemäß dem Antrag seitens des FB 22 - die Stellen der Vollziehungsbeamten im Rahmen der natürlichen Fluktuation von derzeit neun auf acht Stellen reduziert werden. Aus Sicht des Fachbereichs ist dies auch sachgerecht, da die Sachvollstreckung abgesehen von der Fahrzeugpfändung mittelfristig an Bedeutung verlieren wird. Diesbezüglich wird eine zeitnahe organisatorische Betrachtung in Abstimmung mit dem FB 22 nachvollzogen. Unabhängig davon kann – in Bezug auf die Erfahrungswerte anderer Kommunen – mit einem Mehrertrag im Bereich der Gewerbesteuer gerechnet werden. Da bisherige Erfahrungswerte bei der Stadt Aachen weder vorliegen noch eingeplant wurden, empfiehlt die Verwaltung die Evaluierung der Einnahmen nach einem Jahr der Stellenbesetzung.
Aufgrund einer für die Stadt Aachen realistischen Möglichkeit der Einnahmensteigerung im Bereich der Gewerbesteuer und unter Berücksichtigung des Vorgenannten empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung einer Betriebsprüferstelle.
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 06.01.2015 der Einrichtung einer Vollzeitstelle, ausgewiesen nach A 11 ÜBesG, zur Begleitung von Betriebsprüfungen des Finanzamtes in der Abteilung “Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer“ des FB 22 zugestimmt. Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung erhält mit dieser Vorlage zugleich eine Information gemäß § 65 LPVG.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 78.900 €* | 0 € | 236.700 €* | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -78.900 €* | -236.700 €* |
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| keine Deckung vorhanden | keine Deckung vorhanden |
* ohne Sach- und Gemeinkosten
KGST-Materialien 19/2014: Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2014/2015); Bereich 7 Verwaltungsdienst
* Zur Deckung der neu zu schaffenden Stelle sollen die Stellen der Vollziehungsbeamten im Rahmen der natürlichen Fluktuation von derzeit neun auf acht Stellen reduziert werden. Dies wird in Abstimmung mit FB 22 über die Anbringung eines kw-Vermerkes an der nächst freiwerdenden Stelle realisiert werden. Zudem kann unabhängig davon – in Bezug auf die Erfahrungswerte anderer Kommunen – mit einem Mehrertrag im Bereich der Gewerbesteuer gerechnet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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69,5 kB
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