Entscheidungsvorlage - B 03/0093/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 20. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 20. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Rat der Stadt beschließt den 20. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gebührenbedarfsberechnung 2018

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,07 € von 2,75 € auf 2,82 €.

 

Erhöhung der Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser um 0,04 €

von 1,58 € auf 1,62 €.

 

Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,02 € von 1,03 € auf 1,05 €.

 

Die zum 01.01.2018 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend.

 

Auf dieser Grundlage sind in der Kanalgebührensatzung die Gebührensätze in § 3 Abs. 8,

§ 3a Abs. 3 sowie § 4 Abs. 6 zum 01.01.2018 wie folgt neu festzusetzen:

 

Zu § 3 (8)Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,75 auf € 2,82 zu erhöhen.

 

Zu § 3a (3)Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser ist von € 1,58 auf

1,62 zu erhöhen.

 

Zu § 4 (6)Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,03 auf € 1,05 zu erhöhen.

 

 

 

Gebührenhöhe

 

Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung  für den Entwässerungshaushalt 2018 würde bei unveränderten Gebührensätzen und bei einem durch Gebühren zu deckenden Kostenvolumen in Höhe von insgesamt 55.586.951,- € einen Verlust in Höhe von 1.293.651,- € ausweisen (siehe Anlage 3).

Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten in Höhe von 63.433.700,- € (siehe Anlage 2) ist, eine Anhebung der Gebührentarife, wie vorstehend dargelegt, erforderlich.

 

Der Frischwasserverbrauch als Kostenträger für SW wird sich voraussichtlich um 150.000 m³ auf 14.400.000 m³ erhöhen. Der allgemeine Abwärtstrend der Frischwasserverbräuche scheint beendet. Durch kontinuierliche Erschließung von Neubaugebieten steigen die Frischwasserverbrauchsmengen wieder an.

 

Die versiegelten Flächen als Kostenträger für die Niederschlagswassergebühr werden aufgrund der o.g.  Erschließungen weiterhin ansteigen (+ 150.000 m²).  Insgesamt werden 2018 voraussichtlich 14.250.000 m² versiegelte Flächen veranlagt werden

 

Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden insgesamt um 422.299,- € steigen. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 0,67 %.

Durch die kontinuierlichen Entnahmen aus dem Sonderposten Kanal in den Jahren 2015 bis 2017,

2015 – 1.000.000,- €,

2016 – 2.500.000,- €,

2017 – 2.000.000,- €,

konnten die gebührenrelevanten Kosten zum Teil aufgefangen werden. Der Sonderposten Kanal ist nach diesen Entnahmen größtenteils aufgezehrt.

Für 2018 steht lediglich ein Betrag in Höhe von maximal 250.000,- € zur Auflösung zur Verfügung, sodass eine Anhebung der Gebühren unvermeidbar ist.

 

Betriebsführungsentgelt STAWAG

Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde gemäß der vertraglichen Vereinbarungen wie Preisgleitklausel und Mengen- und Aufgabenzuwachs um ca. 51.000 € angepasst. Dies entspricht einer Kostensteigerung von ca. 0,88 %.

 

Wasserverbandsbeitrag

Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen Veranlagungsregeln.

Für 2018 beträgt der prognostizierte Beitrag für den Bereich Abwasserwesen ca. 26.957.000 € und sinkt somit um 43.900 € bzw. -0,16 %.

 

Kalkulatorische Kosten

Bedingt durch die weiterhin notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes und den Ausbau des Kanalnetzes durch Erschließungen, steigen die Abschreibungen um 135.000 € auf insgesamt 12.217.000 € und die kalkulatorischen Zinsen um 629.000 € auf insgesamt 16.484.000 €.

Der kalkulatorische Zinssatz wird 2018 unverändert mit  5,81% angesetzt.

Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2017 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2018 gegenübergestellt, sodass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.

 

Auswirkungen

Für einen  4 Personen-Musterhaushalt mit einem durchschnittlichen jährlichen Verbrauch in Höhe von 120 m³ Wasser, bedeutet die Erhöhung der Schmutzwassergebühren Mehrkosten in Höhe von 38,40 € jährlich.

120 m³ x 2,75 €/ m³ = 330,00 € jährlich (2017)

120 m³ x 2,82 €/ m³ = 338,40 € jährlich (2018)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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