Anhörung - FB 61/0952/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1.      Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

In seiner Sitzung am 01.09.2016 hat der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, einen Bebauungsplan für die Er­weiterung der Uniklinik aufzustellen und dafür die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Die Bezirksvertretung Laurensberg hat sich diesem Beschluss aus bezirklicher Sicht in der Sitzung am 05.10.2016 angeschlos­sen (s. Vorlage Nr. FB61/0517/WP17). Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 14.11.2016 bis: 25.11.2016 stattgefunden. Gegenstand des Ver­fahrens war zu diesem Zeitpunkt der Bereich zwischen Uniklinik, Versorgungszentrum, Steinbergweg, Kullenhofstraße und Dorbachtal.

Für den Teilbereich des heutigen Parkplatzes, in dem der neue zentrale Operationsbereich mit Intensiveinheit errichtet werden soll, wurde inzwischen der Hochbauwettbewerb abgeschlossen und ein Vergabeverfahren durchgeführt. Voraussetzung für die Erweiterung der Uniklinik ist eine veränderte Verkehrsführung, da die Pauwelsstraße künftig entfällt. Eine Verlagerung des Busverkehrs von der Pauwelsstraße ist erst nach Verbreiterung der Kullenhofstraße möglich.

Um die Zeitschienen für die Erweiterung der Uniklinik und die Erweiterung der Kullenhofstraße zu entkoppeln, wurde das Plangebiet geteilt, in einen nördlichen und einen südlichen Teil (1000 N und 1000 S).

Der südliche Teil umfasst ausschließlich die verbreiterte Kullenhofstraße einschließlich der Nebenan­lagen (mit Ausnahme des Radwegs südlich vom Kreisverkehr, der Teil des Bebauungsplanes Nr. 971 ist). Das Verfahren für den Bebauungs­plan 1000 N wird weitergeführt, wenn die Planung der Erweiterung und der Außenanlagen soweit fortgeschritten sind, dass sie in einen Bebauungsplanentwurf übertragen werden können.

 

Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplanes sind die Beschlüsse des Mobilitätsauschusses.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg am 05.07.2017 und im Mobilitätsauschuss am 06.07.2017 wurde der Planungsbeschluss beraten (siehe Vorlage Nr. FB 61/0725/WP17). Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfahl dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der Pläne Nr. 302 E 01b-1, 302 E 01b-2 und 302 E 01b-3 den Planungsbeschluss für den Umbau der Kullenhofstraße zu fassen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine konfliktfreie Querung für Fußgänger und Radfahrer an der geplanten Querungsstelle ermöglicht werden kann.

Der Mobilitätsausschuss fasste für den Umbau der Kullenhofstraße den Planungsbeschluss mit den folgenden Änderungen:

  • Der Gehweg soll nicht für Radfahrer freigegeben werden. Stattdessen ist eine separate Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer vorzusehen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vorlage zum Ausführungsbeschluss zwei Varianten vorzulegen:

-  Variante 1 ohne Engstellen (verbunden mit der Option, sie nach der Bauphase                                              gegebenenfalls einzurichten,

-  Variante 2 ohne Engstellen (Grünflächen) und ohne Parkplätze im Seitenraum.

  • Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, in der Zeit bis zum Ausführungsbeschluss zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, wie sichergestellt werden kann, dass auf den bisher vorgesehenen zwölf Parkplätzen im Seitenraum tatsächlich Anwohner parken und nicht durch Beschäftigte, Besucher und Patienten des UKA unnötiger Parksuchverkehr generiert wird.

 

Die Offenlage des Bebauungsplanes wurde im Planungsausschuss am 07.09.2017 nach vorheriger Beratung in der Bezirksvertretung am  05.07.2017 beschlossen (s. Vorlage FB61/0720/WP17).

Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftragt, in der Detailplanung möglichst viele Bäume zu erhalten und die Detailplanung vor Satzungsbeschluss im Ausschuss vorzustellen.

Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 14.11.2017 bis einschließlich 15.12.2017.

 

Anschließend wurde die Straßenplanung überarbeitet und den Fraktionen im Rahmen des Ausführungsbeschlusses vorgelegt.

Der Ausführungsbeschluss (s. Vorlage Nr. FB61/0834/WP17) wurde in der Bezirksvertretung Laurensberg am 31.01.2018 zunächst nicht beschlossen. Sie empfahl der Verwaltung, auf der Basis der in dieser Sitzung vorgestellten „Variante 5“ eine Planung zu erstellen. Nach weiteren Abstimmungen erfolgte der Ausführungsbeschluss im Mobilitätausschuss am 01.03.2018 entsprechend der ursprünglich vorgesehenen Straßenplanung unter der Bedingung, dass das UKA die zu fällenden Bäume adäquat ersetzt.

 

Der Beschluss des Gesamtverkehrskonzeptes für die verkehrlichen Maßnahmen im Bereich der Uniklinik (s. Vorlage Nr. FB 61/0841/WP17) erfolgte im Mobilitätsausschuss am 01.03.2018 nach vorheriger Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung Laurensberg am 31.01.2018.

 

 

  1.         Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000 S einschließlich Begründung lag ab 14.11.2017 bis einschließlich 15.12.2017 öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes wurde 8 Eingaben eingereicht. Die Anregungen und Bedenken bezogen sich insbesondere auf die Auswirkungen der Straßenverbreiterung (Zunahme Verkehr und Lärm), die Eingriffe in den Baumbestand, die Radwegeführung, die Kosten der Maßnahme und Beteiligung der Anwohner.

Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.

 

 

  1.         Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 7 davon haben eine Stellungnahme abgegeben. Dabei wurden von 5 Behörden Bedenken bzw. Anregungen zur Planung geäußert. 

 

Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Anregungen – insbesondere zum Denkmalschutz - führten nicht zu einer Änderung der Planung.

 

 

  1.                Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - soll die Erweiterung der Kullenhofstraße durch Festsetzung einer entsprechenden Verkehrsfläche ermöglicht werden. Da der Geltungsbereich nur die Verkehrsfläche umfasst, sind darüber hinaus keine weiteren Festsetzungen notwendig.

 

Zur Sicherstellung des Bebauungsplanverfahrens und der Realisierung des Vorhabens wird vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag bzw. Erschließungsvertrag abgeschlossen, in welchem Anforderungen geregelt werden, die über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus gehen. Zu den Regelungsinhalten des städtebaulichen Vertrages bzw. des Erschließungsvertrages zählen folgende Maßnahmen:

  • Als Ersatz für den Biotopverlust von 626 Wertpunkten sind externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

Hierzu schließt die Uniklinik einen Vertrag mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft. Die               Kompensation erfolgt im Bereich eines Ökokontos „Eupener Straße“.

  • Insgesamt können 58 Bäume innerhalb des Plangebietes nicht erhalten bleiben. 40 Bäume sind als satzungsgeschützt zu werten. Insgesamt sind gemäß Baumschutzsatzung als Ersatz 48 Bäume zu pflanzen. Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sollen 28 standortgeeignete Laubbäume als Ersatzpflanzungen in einem nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen gepflanzt werden. Des Weiteren sollen insgesamt 7 Bäume im Bereich der veränderten Zufahrten zum Klinik-Parkplatz P2 gepflanzt werden. Darüber hinaus sind weitere 13 Ersatzbäume zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sollen im Bereich des Vorplatzes der Uniklinik erfolgen. Die Auflagen aus der Baumschutzsatzung werden nicht über den städtebaulichen Vertrag gesichert, sondern erfolgen im Rahmen der Fällgenehmigungen. Nur der ökologische Ausgleich sowie Auflagen zu den Pflanzmaßnahmen werden vertraglich gesichert.
  • An den Nordfassaden von Gebäuden an der Kullenhofstraße wird der zulässige Grenzwert gemäß 16. BImSchV  zum Teil überschritten. Zur Gewährleistung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen sind passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) an den relevanten Fassaden erforderlich. Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt über den städtebaulichen Vertrag.
  • Die Kosten für den Ausbau der Kullenhofstraße werden von der Vorhabenträgerin, der Uniklinik Aachen übernommen. Über den Erschließungsvertrag wird die Übernahme der Kosten finanziell gesichert.
  • In den Vertrag werden Hinweise zur Bodendenkmalpflege aufgenommen.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Abwicklung des Ausgleichs und damit auch ein Abschluss des Vertrages zum geplanten Ratsbeschluss am 11. Juli erst ab offizieller Zulassung bzw. Anerkennung des Ökokontos durch die hierfür zuständige Behörde und Bestellung der erforderlichen Dienstbarkeit möglich ist. Darüber hinaus steht noch eine Überprüfung der Ausgleichsregelung durch den Fachbereich Recht aus.

Weiterhin hat das UKA sicherzustellen, dass die Erweiterung der Verkehrsfläche auf dem heutigen BLB-Grundstück erfolgen kann. Eine Übertragung der Fläche muss im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem BLB erfolgen und ist nicht Bestandteil dieses städtebaulichen Vertrages.

 

Der Vertragsentwurf wird gesondert verschickt. Im Vertragsentwurf sind die Textstellen markiert, bei denen bis Satzungsbeschluss im Rat noch besonderer Klärungsbedarf besteht.

 

 

Im Rahmen des Offenlagebeschlusses war die Verwaltung aufgefordert worden, möglichst viele Bäume zu erhalten.

Zum Ausführungsbeschluss war dem Bezirk und dem Mobilitätsausschuss die ausgearbeitete Planung vorgestellt worden (s.o.). Die endgültige Planung mit Eintragung der Baumstandorte sowie der Baumbilanzplan sind dieser Vorlage beigefügt (s. Anlage 7 und 8.1-8.3). Es wurde keine Möglichkeit gefunden, auf eine Entfernung der Bäume zu verzichten. Als Ergebnis der Abwägung ist festzustellen, dass der sicheren Wegeführung insbesondere für Fußgänger und Radfahrer der Vorrang gegeben wurde gegenüber dem Erhalt der Bäume.

Wie oben beschrieben werden vertragliche Regelungen zu den Ersatzpflanzungen aufgenommen. Die geplanten Ersatzbäume entlang der Kullenhofstraße werden Stammumfänge von 70-90 cm aufweisen. Das entspricht in etwa den vorgefundenen Stammumfängen der inzwischen gefällten Bäume. Die gewählten Stammumfänge erfüllen zudem den Beschluss des Planungsausschusses, die gefällten Bäume mit adäquaten Ersatzbäumen zu kompensieren.

Dementsprechend werden im Vertrag in Bezug auf die zu pflanzenden 28 Bäume (Kaiser-Linde) folgende Vorgaben gesichert:

  • 25 Bäume werden mit einem Stammumfang von 80-90 cm, einer Gesamthöhe von ca. 13 - 14 m und einer Kronenbreite von 6 - 8 m gepflanzt,
  • 3 Bäume mit einem Stammumfang von 70-80 cm, einer Gesamthöhe von ca. 11 – 12 m und einer Kronenbreite von 5 -6 m.

Weitere 7 Neupflanzungen sollen innerhalb der veränderten Zufahrt zum Uniklinikparkplatz P2 erfolgen. Die darüber hinaus erforderlichen 13 Ersatzbäume können im Bereich des neuen Vorplatzes der Uniklinik gepflanzt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 1000 Erweiterung Uniklinik den Satzungsbeschluss zu fassen.

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Anlagen

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