Entscheidungsvorlage - FB 61/0951/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik – sowie den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.

 

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-Verschiebung der Fläche für überdachte Stellplätze um 45 m nach Süden.

und die darüber hinaus gehenden, zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0808/WP17 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss – und

FB61/0951/WP17 – Bericht über die Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Anlass der Planung sind die Erweiterungspläne des Universitätsklinikums, um sowohl für den klinischen als auch den nicht-klinischen Bereich dem heutigen Raumbedarf Rechnung zu tragen. In diesem Zuge ist beabsichtigt, ein Parkhaus im Bereich Kullenhofstraße / Pariser Ring zu errichten, das der Unterbringung der Stellplätze sowohl für die Beschäftigten und Studenten, als auch für die Patienten der Uniklinik dienen soll.

 

Im Rahmen der Programmberatung war dem Planungsausschuss am 21.04.2016, dem Mobilitätsausschuss am 14.04.2016 sowie der Bezirksvertretung Aachen Laurensberg am 15.06.2016 die Planung vorgestellt worden, die Verwaltung wurde mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beauftragt.

 

In der Zeit vom 23.02.2015 bis 06.03.2015 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die Planung wurde öffentlich ausgestellt, die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Zudem fand am 25.02.2015 eine Anhörungsveranstaltung statt. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

Parallel wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen beraten und wie folgt beschlossen:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des  Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - in der vorgelegten Fassung.

Der Planungsausschuss schließt sich der Forderung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg an, die Ausgleichsmaßnahmen im direkten Umfeld des Klinikums im Bereich Kullen umzusetzen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in ihrer Sitzung am 29.11.2017 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 11.12.2017 bis 19.01.2018 durchgeführt. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich am 30.05.2018 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigt und entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung folgende Empfehlung abgegeben:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebau­ungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-Verschiebung der Fläche für überdachte Stellplätze um 45 m nach Süden.

Außerdem empfiehlt sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss hat am 28.06.2018 beraten und eine inhaltsgleiche Empfehlung abgegeben. Darüber hinaus hat er die Verwaltung beauftragt, eine Regelung zur angemessenen Ausstattung des Parkhauses mit der technischen Infrastruktur für E-Mobilität in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen und dies mit dem Investor abzustimmen.

 

 

 

 

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Anlagen

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