Entscheidungsvorlage - B 03/0036/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuorganisation des Kanalnetzbetriebes – Übertragung des Kanalnetzbetriebes auf die STAWAG -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Dez. III und Dez. V
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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19.10.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.10.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Kanalnetzbetrieb auf der Basis der vorgelegten Vertragsunterlagen auf die STAWAG zu übertragen und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Verträge mit der STAWAG abzuschließen sowie die erforderlichen Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren unmittelbar nach Vorlage des Ratsbeschlusses einzuleiten.
Der Rat der Stadt beschließt den Kanalnetzbetrieb auf der Basis der vorgelegten Vertragsunterlagen auf die STAWAG zu übertragen und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Verträge mit der STAWAG abzuschließen sowie die erforderlichen Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren unmittelbar nach Vorlage des Ratsbeschlusses einzuleiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
I. Modellbeschreibung und Zielsetzung
Im Rahmen der Übertragung des
Abwasserbeseitigungsbetriebs der Stadt Aachen auf die STAWAG übernimmt die
STAWAG die kaufmännische und technische Betriebsführung (Planung, Bau und
Betrieb) des Abwasserbeseitigungsbetriebs namens und im Auftrag der Stadt
Aachen. Zusätzlich wird auch die Durchführung und Finanzierung der
Investitionen in das Kanalnetz von der STAWAG übernommen.
Um zu einer optimalen Modellausgestaltung zu gelangen,
bedient sich die STAWAG einer 100% Tochtergesellschaft, der STAWAG Abwasser
GmbH. Diese Gesellschaft übernimmt gem. § 613 a BGB die bisher auf Seiten der
Stadt mit den Aufgaben der Betriebsführung des Kanalnetzes ganz oder teilweise
betrauten Beschäftigten. Die Personalüberleitung wird durch einen
Personalüberleitungsvertrag zwischen der Stadt und der Stawag Abwasser GmbH so
geregelt, dass für die Beschäftigten alle Besitzstände aus ihrem derzeitigen Arbeitsverhältnis
dauerhaft gesichert sind. Es wird ein Bestandsschutz aller bestehenden
Arbeitsverhältnisse für die Dauer von 10 Jahren zugesichert.
Die wirtschaftliche Chance dieses Modells sieht die
Stawag darin, durch die Übernahme der Betriebsführung und
Verbindung/Integration des Kanalnetzbetriebes in den bestehenden technischen
Spartenverbund Kosteneinsparungen in den Bereichen Personal, Einkauf und durch
eine gemeinsame Bauleitung und Kostenüberwachung bei Investitionen sowie durch
gemeinsamen Leitungsbau im Kanalnetz und im Energie- und Wasserversorgungsnetz
zu erzielen. Die hieraus erwarteten wirtschaftlichen Verbesserungen entstehen
“integrationsbedingt”, d.h. durch gemeinsame technisch-wirtschaftliche
Abwicklung der Bereiche Ver- und Entsorgung (z.B. Mengeneffekte; Bündelung von
Planungs- und Leitungsaufgaben bei Baumaßnahmen) – und sind daher in dieser
Form im städtischen Regiebetrieb nicht darzustellen.
Die angestrebten Effekte sollen das Ergebnis der
Stawag verbessern und somit die Gewinnausschüttung der EVA an die Stadt
erhöhen.
Zusätzlich wird die Gebührensicherheit durch die
Wahrnehmung der Betriebsführung durch eine Tochtergesellschaft der Stawag
deutlich verbessert. Nach Auffassung des OVG Münster vom Dezember 2004 ist eine
solche Tochtergesellschaft nicht an die Leitsätze für öffentliche Preisbildung
(LSP) gebunden und kann nach privatrechtlichen Sätzen abrechnen. Da dem
Betriebsführungsentgelt die LSP zugrunde gelegt sind, besteht hier eine hohe
Rechtssicherheit.
Zusammenfassend
werden mit der Umsetzung dieses Modells folgende Ziele verfolgt
·
keine
neuorganisationsbedingten Gebührensteigerungen
·
möglichst hohe
wirtschaftliche Effekte für den städtischen Haushalt
·
Gewährleistung der
fachlichen Aufgabenerfüllung
·
rechtliche Unbedenklichkeit
·
keine Nachteile für die
betroffenen städtischen Beschäftigten
II.
Vorgaben aus dem Ratsbeschluss vom 07.09.2005
Der Rat der Stadt hat am 07.09.2005 den Beschluss gefasst, die Betriebsführung des Städt. Kanalnetzes schnellstmöglich auf die STAWAG zu übertragen.
Dieser Beschluss stand unter dem Vorbehalt des
1. positiven Ergebnisses des erforderlichen Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung (BZR) Köln
2. Beschlusses der Gremien der STAWAG zum Abschluss eines Beherrschungsvertrages mit der
noch zu gründenden Abwasser GmbH.
3. positiven Abschlusses des erforderlichen Mitbestimmungsverfahrens nach dem LPVG-NW.
Bei Vorliegen dieser Voraussetzung soll das erforderliche Vertragswerk zwischen Stadt und STAWAG sowie der Gesellschaftsvertrag der Abwasser GmbH dem Personal- und Verwaltungsausschuss und dem Rat zusammen mit einer Wirtschaftlichkeitsdarstellung am 19.10.2005 vorgelegt werden.
Zu 1
Die vorgesehene Neuorganisation des Kanalnetzbetriebes wurde gemeinsam mit der STAWAG mit der BZR Köln unter Vorlage der erforderlichen Vertragswerke erörtert. Seitens der BZR wurden die Vorstellungen der Stadt und der STAWAG zur Kenntnis genommen und grundsätzlich positiv beurteilt. Die BZR hat, wie im Verlaufe der Erörterung zugesagt, ihre grundsätzlich positive Auffassung der Stadt Aachen sowie die im Rahmen der Anzeige-/Genehmigungsverfahren noch zu liefernden Erklärungen schriftlich mitgeteilt. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Die Einleitung der erforderlichen Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren wird erst auf der Grundlage des zu fassenden Ratsbeschlusses möglich sein, der der BZR vorzulegen ist.
Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung der BZR wird erforderlich sein für die vorgesehene Art der Finanzierung der Investitionen durch die STAWAG (Forfaitierung).
Zu 2
Der Aufsichtsrat der STAWAG hat in seiner Sitzung vom 29.08.05 die Übernahme des Kanalnetzbetriebes und die Gründung der erforderlichen Abwasser GmbH beschlossen.
Zu 3
Das Mitbestimmungsverfahren nach dem LPVG NW für die Ausgliederung des Kanalnetzbetriebes aus dem Fachbereich Verkehr und Tiefbau an die STAWAG und die damit verbundene Personalüberleitung für 53 städtische Beschäftigte an die zu gründende STAWAG Abwasser GmbH ist eingeleitet. Der mit der STAWAG Abwasser GmbH zu schließende Personalüberleitungsvertrag ist im Entwurf beigefügt. Das Mitbestimmungsverfahren ist derzeit nicht abgeschlossen. Der Personalrat hat am 27.9.2005 um eine 14-tägige Fristverlängerung gebeten, die seitens der Verwaltung eingeräumt worden ist.
Eine Zustimmung zur beabsichtigten Ausgliederung und der Personalüberleitung steht derzeit noch aus.
Als Anlage werden folgende Unterlagen vorgelegt:
1. Betriebsführungsvertrag
2. Leistungsverzeichnis zum Betriebsführungsvertrag
3. Preisgleitklausel zu § 10 des Betriebsführungsvertrages
4. Kauf- und Übereignungsvertrag
5. Personalüberleitungsvertrag
6. Gesellschaftsvertrag STAWAG / Abwasser GmbH
7. Wirtschaftlichkeitsberechnung (Planungsrechnung)
Der Betriebsführungsvertrag und die zugehörigen Anlagen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten auf der Grundlage detaillierter Unterlagen. Nicht beigefügt ist die Anlage 1 zum Vertrag, die aus einem großformatigen Plan aller öffentlichen Kanäle und dem Kanalnetz zu zurechenden Anlagen besteht.
Das Betriebsführungsentgelt wurde in Anlehnung an die letzte Gebührenbedarfsberechnung der Stadt ermittelt. Es wird auf der Basis der als Anlage 4 beigefügten Preisgleitklausel, die Personal- und Sachkostensteigerungen in der Zukunft berücksichtigt, fortgeschrieben.
Durch diese Systematik ist sichergestellt, dass es auch in Zukunft nicht zu organisationsbedingten Gebührensteigerungen kommen wird.
Das Leistungsverzeichnis zum Betriebsführungsvertrag enthält im Detail alle durch die Stadtwerke in Zukunft zu erbringenden Leistungen.
Durch den Kauf- und Übertragungsvertrag werden die beweglichen Vermögensgegenstände an die STAWAG veräußert. Erfasst werden durch diesen Vertrag auch IT - Geräte und Rechte.
Nach derzeitigem Stand beträgt der Wert des Vermögens rund 1,34 Mill. Euro. Dieser Betrag ist bis zum Übergangstermin der Kanäle auf die STAWAG fortzuschreiben und kann sich deshalb noch ändern.
Wie bereits dargestellt, ist das Mitbestimmungsverfahren nach dem LVPG – NW noch nicht abgeschlossen. Eine abschließende Fassung des Personalüberleitungsvertrages kann erst nach Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens vorgelegt werden.
Der beigefügte Gesellschaftsvertrag zwischen STAWAG und Abwasser GmbH erzeugt Rechtsbeziehungen nur unmittelbar zwischen STAWAG und Abwasser GmbH. Er wird jedoch auch Gegenstand des aufsichtsbehördlichen Anzeigeverfahrens.
III. Erläuterungen zur Wirtschaftlichkeit
Die Aufgabenverlagerung aus der Verwaltung in die Gesellschaft lässt unter Berücksichtigung des von der Stadt zu leistenden Betriebsführungsentgeltes eine wirtschaftliche Verbesserung für den städt. Haushalt erwarten. Dabei stehen aus städt. Sicht die Zuflüsse an den allg. Haushalt im Fokus.
Als Grundlage der gesamten Wirtschaftlichkeit wurden Planungsrechnungen über einen Zeitraum von 20 Jahren erstellt. Die von der STAWAG dargestellten Synergien beruhen im Wesentlichen auf folgenden Effekten:
Personal
Nach Übernahme des städt. Personals von 53 Beschäftigten in die Abwasser GmbH können durch die gemeinsame Aufgabenbewältigung des Personals der STAWAG und der Abwasser GmbH bis zu 8 Stellen des gesamten Personals im Bereich Technik durch natürliche Fluktuation in den nächsten Jahren abgebaut werden.
Die angenommenen Verbesserungen von durchschnittlich 387 T€ werden lt. Aussage der STAWAG durch die Gründung der STAWAG Abwasser GmbH nicht beeinträchtigt.
Investitionen
Die wesentlichen Ergebnisverbesserungen begründet die STAWAG durch die gemeinsame Bauausführung im Ver- und Entsorgungsbereich auf den Projektstufen Planung, Projektsteuerung, Beschaffung, Bauleitung, Baustellenlogistik und -koordination/Dokumentation. Auch bei Einzelmaßnahmen, d.h. bei getrennten Baumaßnahmen für Strom/Gas/Fernwärme/Wasser einerseits und Abwasser andererseits wird mit Kosteneinsparungen gerechnet.
Von der Stadt und der STAWAG werden insgesamt jährlich ca. 20 Mio € Investitionsvolumen umgesetzt (10 Mio € lt. Abwasserbeseitigungskonzept durch die Stadt und 10 Mio € als Erfahrungswert der STAWAG in den letzten Jahren). Es wird dabei von einer Einsparung von 2,5 Mio € p.a. vor Steuern ausgegangen, die zur Hälfte auf den Kanalnetzbetrieb entfallen.
Mit dem Angebot hat die STAWAG über den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren eine Verbesserung ihres Ergebnisses von durchschnittlich mindestens 1 Mio. € / a zugesichert.
Die zum Übertragungsmodell angestellten Berechnungen haben hierzu einen durchschnittlichen, zur Ausschüttung anfallenden Jahresbetrag in Höhe von 1.268 T€ ermittelt.
Diesen Zuflüssen sind auf der Ebene des städtischen Haushaltes neuorganisationsbedingt anfallende negative wirtschaftliche Effekte gegen zu rechnen. Der Schnittstellenmehraufwand bei der Stadt und die wegfallenden Synergien von Straße und Kanal sind mit 300 T€ beziffert; aufgrund der Übertragung der Finanzierungstätigkeit auf die Stawag (siehe nachfolgend) ist zusätzlich ein Verlust von kalkulatorischen Zinsen in Höhe von durchschnittlich 184,5 T€ p.a. zu berücksichtigen.
Bei dem jetzigen Model des Betriebsführungsvertrages werden auch die Finanzierung und Aktivierung bzw. Abschreibung der Neuinvestitonen von 10 Mio. € pa. durch die STAWAG erfolgen. Die STAWAG wird künftig der Stadt die an die Bank gezahlten Zinsen (ca. 4 % für rd. 80% des Investitionsvolumens in das Kanalnetz; ca. 5% für rd. 20% dieses Investitionsvolumens) ohne Aufschlag berechnen.
Die STAWAG finanziert nur dann so günstig wie die Stadt (80% des Investitionsvolumens), wenn sie die Forderung an die Stadt aus dem Betriebsführungsvertrag an die Bank verkauft (Forfaitierung) oder die Stadt eine entsprechende Ausfallbürgschaft einräumt. In Höhe von 20% des Investitionsvolumens kann STAWAG keine privilegierten Zinskonditionen erzielen, d.h. in dieser Größenordnung muß sie zu marktüblichen Konditionen finanzieren. Dies führt für den städtischen Haushalt - gegenüber dem status quo - zu Zinsverlusten, die als negative Synergien zu berücksichtigen sind.
Die Einwilligung der Stadt im Rahmen einer Forfaitierung ist genehmigungspflichtig.
Einzelheiten hierzu sind nach Rücksprache mit der Bezirksregierung noch abzustimmen. Bei einer Forfaitierung oder Ausfallbürgschaft berechnet die Stadt eine Gebühr (Avalprovision).
Wirtschaftlich reduziert dieser Betrag, der dem Haushalts unmittelbar zufließt, vor Steuern die Ausschüttung der STAWAG.
Der gewichtete Durchschnitt der jährlichen Haushaltsverbesserung liegt, bezogen auf einen 20-Jahreszeitraum, bei rd. 756,5 T€ .
Die Projektergebnisse bauen sich nach Anfangsverlusten (bedingt durch sukzessiv eintretende Personalkostenreduzierungen plus Anfangsinvestitionen) wie nachfolgend dargestellt auf:
Jahr |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
T
€ |
-497,7 |
-261,9 |
19,7 |
459,7 |
531,3 |
600,5 |
667,6 |
732,2 |
794,5 |
854,5 |
Jahr |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
T
€ |
912,2 |
967,5 |
1020,4 |
1071,1 |
1119,4 |
1165,3 |
1208,8 |
1250,0 |
1288,8 |
1325,3 |
Summe
der Haushaltseffekte 2006 - 2025: 15.129,2
T €
Gemittelter
Jahresdurchschnitt hieraus: 756,5 T €
Die beigefügte Wirtschaftlichkeitsberechnung (Anlage 7) stellt ausführlich dar, welche Zuflüsse die Stadt Aachen aufgrund der Kanalnetzübertragung zu erwarten hat. Im Jahresmittel sind dies 1.268.000 Euro. Hierbei ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Höhe der Avalprovision noch nicht abschließend verhandelt ist, d.h. insoweit sich noch Änderungen in der Berechnung ergeben können.
Dem vorgenannten Ergebnis sind Mehrbelastungen, die bei der Stadt Aachen in Folge der Trennung Kanal/Straße sowie durch den Verlust von kalkulatorischen Zinsen entstehen, gegenüber zu stellen. Das Gesamtergebnis weist aus, dass als Verbesserungen für den städt. Haushalt im Jahresmittel rd. 756.500 Euro (siehe vorstehend) in Aussicht gestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107,3 kB
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2
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67,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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159,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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54,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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46,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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42,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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29,1 kB
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