Entscheidungsvorlage - FB 61/1251/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:

  1. Den im beigefügten Plan dargestellten Erweiterungsbereich “Ost 2” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.
  2. Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “Ost 2” von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die folgenden Straßen als Bewohnerparkzone auszuschildern:

           Burggrafenstraße (ungerade Hausnummern 1 - 5 und 61 und gerade Hausnummer 4)

           Wiesental

 

 Die Parkstände auf der Jülicher Straße vor den Hausnummern 162 - 222 werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone Ost 2 mit Parkschein“ beschildert.

 

  1. Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten.
  2. Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.
  3. Ein Tagesticket für 5,00 € einzurichten.
  4. Den erweiterten Bewohnerparkbereich “Ost 2” schnellstmöglich einzurichten.
  5. Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten.
  6. Sonderparkberechtigt werden:
  1.  Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich).
  2.  Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
  3.  Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
  4.  Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und eine Mitgliedschaft zu einer Organisation nachweisen.
  1. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

  1. Den im beigefügten Plan dargestellten Erweiterungsbereich “Ost 2” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.
  2. Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “Ost2” von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die folgenden Straßen als Bewohnerparkzone auszuschildern:

           Burggrafenstraße (ungerade Hausnummern 1 - 5 und 61 und gerade Hausnummer 4)

           Wiesental

 

 Die Parkstände auf der Jülicher Straße vor den Hausnummern 162 - 222 werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone Ost 2 mit Parkschein“ beschildert.

 

  1. Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten.
  2. Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.
  3. Ein Tagesticket für 5,00 € einzurichten.
  4. Den erweiterten Bewohnerparkbereich “Ost 2” schnellstmöglich einzurichten.
  5. Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten.
  6. Sonderparkberechtigt werden:
  1.  Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich).
  2.  Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
  3.  Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
  4.  Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und eine Mitgliedschaft zu einer Organisation nachweisen.
  1. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Sachstand:

In den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 19.06.2013 und des Mobilitätsausschusses am 11.07.2013 wurde die Erweiterung der Zone „Ost 2“ in die Prioritätenliste aufgenommen. Die Ergebnisse der Parkraumanalyse wurden in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 20.03.2019 und des Mobilitätsausschusses am 21.03.2019 vorgestellt.

 

Die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung zeigen – bezogen auf das gesamte Untersuchungsgebiet - eine sehr hohe Auslastung (105 %) der öffentlichen Parkstände. Zudem belegt die Standardabweichung von 4 %, dass die Auslastung des öffentlichen Parkraums in den einzelnen Straßen des Untersuchungsgebietes ähnlich ist.

 

In den Morgen- und Abendstunden zeigt sich eine sehr ähnliche Verteilung der angetroffenen Kfz. Die Kraftfahrzeuge der Bewohner stellen zu allen Erhebungszeitpunkten die Minderheit der angetroffenen Fahrzeuge (max. 38,5 % um 23 Uhr) im öffentlichen Straßenraum dar. In der Mittagsstunde ist in allen Straßen der relativ hohe Anteil an Kraftfahrzeugen, die nicht den Bewohnern des Untersuchungsgebietes zuzuordnen sind, sehr auffällig (z.B. Jülicher Straße 83 % und Burggrafenstraße 92 % (jeweils um 11 Uhr)).

 

Die Verwaltung wurde beauftragt eine Bürgerinformation durchzuführen und die Planung auszuarbeiten.

 

Bürgerinformation:

Die Bürgerinformation zur Erweiterung der Zone „Ost 2“ wurde am 25.06.2019 im Technologiezentrum am Europaplatz, Dennewartstraße 25-27 durchgeführt. Es nahmen 10 interessierte Bürgerinnen und Bürger, darunter auch ein Mitglied der Kleingartenanlage Wiesental e.V. teil.

Nach einem einführenden Vortrag in die Gesamtthematik und Vorstellung des Planungsentwurfs der erweiterten Bewohnerparkzone stand die Verwaltung für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Die Beiträge der Veranstaltung wurden protokolliert (Anlage 3).

Bis zum 12.07.2019 konnten schriftliche und telefonische Bürgereingaben zur Zonenerweiterung eingereicht werden. Insgesamt wurden vier Eingaben aufgenommen und durch die Verwaltung beantwortet (Anlage 4).

 

Neben der Grundsatzdiskussion zur Einrichtung einer erweiterten Bewohnerparkzone „Ost 2“ wurden folgende wesentliche Themen auf der Bürgerveranstaltung und in den Bürgereingaben diskutiert und im Folgenden zusammengefasst:

-          Regelung für Kleingartenbesitzer

-          Beschäftigte und Angestellte

-          Parkordnung und bestehende Halteverbote

 

Regelung für Kleingartenbesitzer

Der Wunsch nach einer Bevorrechtigung oder Ausnahmeregelung für die Kleingartenbesitzer wurde geäußert und auf die schon heute angespannte Parkplatzsituation für die Kleingartenbesitzer hingewiesen.

 

Beschäftigte und Angestellte

Die Situation der Angestellten wurde kontrovers diskutiert. Es gab sowohl Eingaben, die auf den derzeit funktionierenden Parkraumwechsel zwischen Bewohnern und Angestellten darstellten als auch Eingaben der Bewohner, die auf Wartezeiten für einen freien Parkplatz in fußläufiger Entfernung zu ihrer Wohnung hinweisen.

 

Parkordnung und bestehende Halteverbote

Im Bereich des Wendehammers in der Straße Wiesental wurde das ungeordnete Parken vor dem Zugang des Kindergartens angesprochen. Zudem wurde das absolute Halteverbot im Bereich der Burggrafenstraße gegenüber den Hausnummern 3-5 durch Bürger hinterfragt.

 

Planung:

Zonenausdehnung

Die Erweiterung der Zone „Ost 2“ wird im Norden durch die Jülicher Straße und im Osten durch die Burggrafenstraßen ungerade Hausnr. 1-5 und 61 begrenzt. Im Süden liegt das Gebiet in direkter Nachbarschaft zur Kleingartenanlage Wiesental e.V. und im Westen grenzt es an die Joseph-von-Görres-Straße an, die der Bewohnerparkzone „Ost 2“ zugeordnet ist. Die maximal zulässige Ausdehnung von rund 1000 m ist in der Nordost-Südwest Ausrichtung der gesamten Zone („Ost 2“ + Erweiterung „Ost 2“) erreicht.

Die Sackgasse Burggrafenstraße ist heute eine Privatstraße und soll nach Fertigstellung der Quartiersentwicklung als öffentliche Straße gewidmet werden. Gemäß des Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses Burggrafenstraße vom 11.07.2019 soll der Besucherverkehr aus Gründen der Verkehrsberuhigung nicht in der öffentlichen Verkehrsfläche, sondern im Bereich einer Mobilstation untergebracht und bewirtschaftet werden.

Die Sackgasse Burggrafenstraße kann aufgrund der erreichten Ausdehnung nicht komplett der Zone „Ost 2“ zu geordnet werden.

 

Kleingartenbesitzer / Beschäftigte

Straßenverkehrsrechtlich ist eine Bevorrechtigung der Kleingartenbesitzer durch einen Bewohnerparkausweis nicht möglich, da nur derjenige, der mit Hauptwohnsitz meldebehördlich in der Zone registriert ist und dort tatsächlich wohnt einen Anspruch auf einen Ausweis hat.

In anderen vergleichbaren Zonen, wie z.B. „E2“ (Alkuinstraße) wurde im Hinblick auf eine kostengünstige Parkmöglichkeit für die Pächter der Kleingartenanlage und Besucher ein Tagesticket eingeführt.

In der gesamten Zone „Ost 2“ wurde die Einführung eines Tagestickets in Höhe von 5,00 € im Dezember 2012 politisch beschlossen und durch die Verwaltung umgesetzt, so dass die Pächter der Kleingartenanlage sowie Besucher und Beschäftigte die Möglichkeit haben zu einem vergünstigten Tarif den Parkraum zu nutzen.

 

Das Tagesticket in Höhe von 5 € soll, wie auch für „Ost 2“ beschlossen, gelten.

 

Parkordnung

Der Planungsentwurf wurde im Hinblick auf erforderliche Durchfahrtsbreiten und Aufstellbereiche mit der Feuerwehr und dem Stadtbetrieb abgestimmt und die daraus resultierenden Anforderungen in die Planung übernommen.

 

In der Wendefläche Wiesental am Kindergarten wird derzeit ordnungswidrig senkrecht zur Fahrbahn geparkt. Dadurch kommt es besonders am Tag der Müllentsorgung sowie zu den Hol- und Bringzeiten zu Konflikten zwischen dem parkenden und fließenden Verkehr. Wendevorgänge des Müllfahrzeugs sind nur eingeschränkt möglich.

Die Verwaltung empfiehlt, im Bereich der Wendefläche das Längsparken am Fahrbahnrand anzuordnen und ein zeitlich beschränktes, absolutes Halteverbot am Tag der Müllentsorgung einzurichten.

 

Im Eingangsbereich Burggrafenstraße ist heute ein absolutes, zeitlich eingeschränktes, Halteverbot ausgewiesen, dass für den Lieferverkehr zum ehemaligen Tapetenmarkt sowie zu der mittlerweile fertig gestellten Innenbebauung Burggrafenstraße eingerichtet wurden. Aktuell bestehen diese Schwerlastziele nicht mehr, so dass das Halteverbot entfernt wird.

 

Berechtigtenkreis und Tarifierung

Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Anlehnung an die für „Ost 2“ beschlossene Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone “Ost 2” ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus

a) mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich) fahren.

b) ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c) Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

d) CarSharing-Mitglieder, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und eine Mitgliedschaft zu einer Organisation nachweisen.

Die Bewohner erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person.

 

Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze), wie auch für „Ost 2“ beschlossen, gelten.

Um auswärtigen Angehörigen und Besuchern die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier, wie im Bereich „Ost 2“, keine Höchstparkdauer festgelegt werden.

 

Beschilderung:

Die Beschilderung erfolgt in der Burggrafenstraße und der Straße Wiesental analog der Regelung in Tempo 30-Zonen, mit Verkehrszeichen 290/292 StVO und dem Zusatz "mit Parkschein frei". Entlang der Jülicher Straße 162 – 222 (Hauptverkehrsstraße) werden die Parkflächen mit dem Verkehrszeichen 314 StVO mit Zusatz “Zone Ost 2" mit Parkschein ausgewiesen.

 

Kosten

Zur Erweiterung des Bewohnerparkbereiches "Ost 2" wurden für 4 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 26.000,00 Euro kalkuliert.

Ausreichende Mittel stehen im Haushalt bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" zur Verfügung.

 

Verwaltungsvorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor:

  1. Den im beigefügten Plan dargestellten Erweiterungsbereich “Ost 2” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.
  2. Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “Ost2” von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die folgenden Straßen als Bewohnerparkzone auszuschildern:
    1. Burggrafenstraße ungerade Hausnummern 1 - 5 und gerade Hausnummer 4
    2. Wiesental

 

 Die Parkstände auf der Jülicher Straße vor den Hausnummern 162 - 222 werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone Ost 2 mit Parkschein“ beschildert.

  1. Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten.
  2. Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.
  3. Ein Tagesticket für 5,00 € einzurichten.
  4. Den erweiterten Bewohnerparkbereich “Ost 2” schnellstmöglich einzurichten.
  5. Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten.
  6. Sonderparkberechtigt werden:
  1.  Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich).
  2.  Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
  3.  Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
  4.  Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und eine Mitgliedschaft zu einer Organisation nachweisen.
  1. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.
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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 – Einrichtung Bewohnerparken

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019*

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

593.467,76

593.467,76

697.500

697.500

0

0

Ergebnis

593.467,76

593.467,76

697.500

697.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120202-921-9 – Einrichtung Bewohnerparken

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019**

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019**

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

0

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Personal-/

Sachaufwand

0

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0

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Abschreibungen

85.370,51

85.370,51

60.000

60.000

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Ergebnis

85.370,51

85.370,51

60.000

60.000

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Haushaltsansatz 2019 i.H.v. 232.500 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 360.967,76 €

**Haushaltsansatz 2019 i.H.v. 20.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 65.370,51 €

 

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Anlagen

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