Entscheidungsvorlage - E 18/0203/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

 

b) Die zuständigen Bezirksvertretungen

Aachen-Mitte

Aachen-Eilendorf

Aachen-Laurensberg

Aachen-Brand

 

nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

 

c) Der Rat der Stadt Aachen

beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und der zuständigen Bezirksvertretungen die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur 2. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die nachfolgenden Änderungen vorzunehmen.

 

1)      Änderungen im Straßenverzeichnis

Die nachstehend aufgeführten und zum 01.01.2020 öffentlich gewidmeten Straßen sind unter Festlegung einer Reinigungsklasse in das Straßenverzeichnis aufzunehmen.

Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis:

-          Alois-Riedler-Straße  (Aachen-Laurensberg)   RKL S9

-          Campus-Boulevard  (Aachen-Laurensberg)   RKL S8

-          Doris-Schachner-Straße  (Aachen-Laurensberg)   RKL S9

-          Maria-Lipp-Straße  (Aachen-Laurensberg)   RKL S9

-          Wilfried-König-Straße  (Aachen-Laurensberg)   RKL S9

 

Änderungen der Reinigungshäufigkeit

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.

Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.

 

Erhöhung der Reinigungshäufigkeit:

-          Wolferskaul  (Aachen Brand)    von RKL S9 in RKL S8

-          Marktstraße  (Aachen Brand)    von RKL S9 in RKL S8

Verringerung der Reinigungshäufigkeit:

-          Severinusplatz   (Aachen Eilendorf)   von RKL S9 in RKL U6

 

Neueinteilung Marktplatz Brand:

 

Aufgrund der baulichen Veränderungen des Marktplatzes Brand ergibt sich folgende neue Einteilung der jeweiligen Straßenabschnitte und der somit zugehörigen Reinigungsklassen:

 

-          Marktplatz Hausnummer 11 – 15  in RKL S9

-          Marktplatz Hausnummer 4 – 30 in RKL S8

-          Marktplatz  Hausnummer 5 – 9 in RKL U6  

 

 

2) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog).

Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen - Negativkatalog aufzunehmen.

 

-          Lotharstraße   (Aachen Mitte)

 

 

3) Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen

(Stichstraßen – Negativkatalog)

 

-          Schleswigstraße   (Aachen Mitte)

-          Buschhäuser Weg   (Aachen Mitte)

 

 

4) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)

 

-          Bei der Kapelle    (Aachen Eilendorf)

 

 

5) Gebühren

 

Eine Gebührenanpassung für das Jahr 2020 ist nicht erforderlich, da die Straßenreinigungsgebühren im Interesse einer Gebührenkonstanz in der Ratssitzung vom 12.12.2018 für den Kalkulationszeitraum 2019 – 2021 festgesetzt wurden.

 

 

Vorstehende 2. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2020 in Kraft.


Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.

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Anlagen

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