Entscheidungsvorlage - FB 56/0556/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Querbeet für erwerbsunfähige suchtkranke Menschen in der StädteRegion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beteiligt:
- Dezernat II; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Dez. VI FB 56/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Anhörung/Empfehlung
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05.12.2024
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Geplant
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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●
Bereit
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und
1. stimmt dem Konzept des Projekts „Querbeet für erwerbsunfähige Suchtkranke“ des Caritasverbands für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. und seiner Durchführung als neuen Baustein des Integrierten Konzepts für Sicherheit und Attraktivität (IKAS) auf dem Gebiet der Stadt Aachen ab dem 01.01.2025, zunächst befristet bis zum 31.12.2026, zu.
2. empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen hierfür einen gemeinsamen Zuschuss mit der StädteRegion Aachen in Höhe von jeweils 193.000 € pro Jahr zu zahlen, vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 sowie vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen. Die Stadt Aachen soll im Rahmen der „differenzierten Regionsumlage Stadt Aachen“ insgesamt 85 % dieses Zuschusses (= 164.050 €) übernehmen, was der bisherigen Lastenteilung in dem Bereich bei Projekten in Aachen entspricht.
3. empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die entsprechenden Mittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung bei der differenzierten Regionsumlage bereitzustellen. Eine Teildeckung erfolgt durch anteilige Einsparungen beim Projekt „Gesundheitsregion Aachen“ in Höhe von rd. 23.000 € sowie durch den nicht mehr erforderlichen Haushaltsansatz beim Produkt 050101 „Sonstige soziale Leistungen“ in Höhe von 40.000 €, so dass ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von rd. 101.050 € entsteht.
4. empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, zu gegebener Zeit gemeinsam mit der StädteRegion die Fortführung des Projekts für die Zeit ab 2027 zu prüfen und dabei auch die Nutzerstruktur des Projekts zu evaluieren, um ggf. die zunächst vorgesehene Kostenaufteilung von 85% (Stadt Aachen) bzw. 15% (StädteRegion) anzupassen.
Der Finanzausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und,
1. stimmt dem Konzept des Projekts „Querbeet für erwerbsunfähige Suchtkranke“ des Caritasverbands für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. und seiner Durchführung als neuen Baustein des Integrierten Konzepts für Sicherheit und Attraktivität (IKAS) auf dem Gebiet der Stadt Aachen ab dem 01.01.2025, zunächst befristet bis zum 31.12.2026, zu.
2. empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen hierfür einen gemeinsamen Zuschuss mit der StädteRegion Aachen in Höhe von jeweils 193.000 € pro Jahr zu zahlen, vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 sowie vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen. Die Stadt Aachen soll im Rahmen der „differenzierten Regionsumlage Stadt Aachen“ insgesamt 85 % dieses Zuschusses (= 164.050 €) übernehmen, was der bisherigen Lastenteilung in dem Bereich bei Projekten in Aachen entspricht.
3. empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die entsprechenden Mittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung bei der differenzierten Regionsumlage bereitzustellen. Eine Teildeckung erfolgt durch anteilige Einsparungen beim Projekt „Gesundheitsregion Aachen“ in Höhe von rd. 23.000 € sowie durch den nicht mehr erforderlichen Haushaltsansatz beim Produkt 050101 „Sonstige soziale Leistungen“ in Höhe von 40.000 €, so dass ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von rd. 101.050 € entsteht.
4. empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, zu gegebener Zeit gemeinsam mit der StädteRegion die Fortführung des Projekts für die Zeit ab 2027 zu prüfen und dabei auch die Nutzerstruktur des Projekts zu evaluieren, um ggf. die zunächst vorgesehene Kostenaufteilung von 85% (Stadt Aachen) bzw. 15% (StädteRegion) anzupassen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und
1. stimmt dem Konzept des Projekts „Querbeet für erwerbsunfähige Suchtkranke“ des Caritasverbands für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. und seiner Durchführung als neuen Baustein des Integrierten Konzepts für Sicherheit und Attraktivität (IKAS) auf dem Gebiet der Stadt Aachen ab dem 01.01.2025, zunächst befristet bis zum 31.12.2026, zu.
2. beschließt hierfür einen gemeinsamen Zuschuss mit der StädteRegion Aachen in Höhe von jeweils 193.000 € pro Jahr zu zahlen, vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 sowie vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen. Die Stadt Aachen soll im Rahmen der „differenzierten Regionsumlage Stadt Aachen“ insgesamt 85 % dieses Zuschusses (= 164.050 €) übernehmen, was der bisherigen Lastenteilung in dem Bereich bei Projekten in Aachen entspricht.
3. beschließt die entsprechenden Mittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung bei der differenzierten Regionsumlage bereitzustellen. Eine Teildeckung erfolgt durch anteilige Einsparungen beim Projekt „Gesundheitsregion Aachen“ in Höhe von rd. 23.000 € sowie durch den nicht mehr erforderlichen Haushaltsansatz beim Produkt 050101 „Sonstige soziale Leistungen“ in Höhe von 40.000 €, so dass ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von rd. 101.050 € entsteht.
4. beauftragt die Verwaltung, zu gegebener Zeit gemeinsam mit der StädteRegion die Fortführung des Projekts für die Zeit ab 2027 zu prüfen und dabei auch die Nutzerstruktur des Projekts zu evaluieren, um ggf. die zunächst vorgesehene Kostenaufteilung von 85% (Stadt Aachen) bzw. 15% (StädteRegion) anzupassen.
Erläuterungen
Das Projekt „Querbeet“ wird seit 2019 auf dem Gebiet der Stadt Aachen durch den Caritasverband (CV) angeboten. Seitdem lag der Schwerpunkt des Projekts auf der Arbeitsmarktintegration und -förderung. Das neue Konzept des CV (Anlage 1) richtet sich an eine veränderte Zielgruppe mit entsprechend veränderter Zielrichtung. Den Schwerpunkt bildet nun die niederschwellige Unterstützung von schwerst suchterkrankten Personen. Die geplanten Maßnahmen sind dabei insbesondere tagesstrukturierender Natur. Eine (Mit-) Finanzierung durch das Jobcenter wird aufgrund fehlender Bundesmittel nicht mehr erfolgen.
Zu diesem im August erstellten Konzept des CV erfolgte eine ausführliche Abstimmung zwischen den Sozialdezernenten der Stadt Aachen und der StädteRegion. Im Ergebnis dieser Abstimmung halten die StädteRegion Aachen und die Stadt Aachen das vorgelegte Konzept für grundsätzlich sinnvoll. Eine Kürzung um den finanziellen Aufwand für eine Servicekraft (21% VZÄ) sowie eine Verwaltungskraft (26% VZÄ) erscheint allerdings vertretbar und angemessen (Anlage 2). Bei der Durchführung des Projekts sollte darauf hingewirkt werden, dass Leistungen, die üblicherweise eine Servicekraft übernimmt (beispielsweise bei der Essensausausgabe), durch die Projektteilnehmer selbst erbracht werden. Des Weiteren wird erwartet, dass der Anteil einer Verwaltungskraft im Overhead aufgeht. Die Einsparung in Höhe von 26.831 € sowie eine anteilige Reduktion des Overheads bedeuten, dass ein gemeinsamer Kostenanteil für die StädteRegion und die Stadt Aachen in Höhe von rund 193.000 € verbleibt.
Aufgrund der Leistungserbringung im Rahmen dieses Projekts auf dem Gebiet der Stadt Aachen durch den dort zuständigen Träger CV, ist eine Beteiligung der Stadt Aachen erforderlich. Bisher erfolgte die Bezuschussung des Projekts von Seiten der Stadt Aachen über eine entsprechende Haushaltsposition im Produkt 050101 „Sonstige soziale Leistungen“. Die veränderte Zielrichtung des Projekts in Richtung der Unterstützung von suchterkrankten Personen führt zu einer Verlagerung in den übertragenden Aufgabenverbund an die StädteRegion und somit zu dem Erfordernis der künftigen finanziellen Abwicklung über die differenzierte Regionsumlage (Produkt „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ im städteregionalen Haushalt).
Da aber auch Bürger*innen der übrigen regionsangehörigen Kommunen das in der Suchthilfe angesiedelte Projekt vereinzelt in Anspruch nehmen können/werden, ist der Kostenanteil der Stadt Aachen auf 85% (= 164.050 €) des Gesamtzuschusses zu beziffern, während die StädteRegion die übrigen 15% (=28.950 €) aus der allgemeinen Umlage finanziert. Diese Aufteilung erfolgt analog zur Aufteilung weiterer Leistungen der Suchthilfe in der Stadt Aachen, die aufgrund von Pendelbewegungen in die Stadt nicht streng auf die möglichen Nutzer*innen aus der Stadt Aachen begrenzt werden können.
Um den städteregionalen 15% - Anteil aus der allgemeinen Umlage finanzieren zu können, ist seitens der StädteRegion eine Einsparung im dortigen Projekt „Gesundheitsregion Aachen“ in Höhe von rund 52.000 € vorgesehen. Die Stadt Aachen ist gemäß beschlossener Abrechnungsschlüssel mit 43,45% an dieser Einsparung beteiligt, so dass hierdurch eine Teildeckung der Mehraufwendungen in Höhe von rd. 23.000 € erfolgt. Effektiv ergibt sich dadurch eine Kostenverteilung zwischen Stadt Aachen und StädteRegion von rund 73:27 bzw., für die Stadt Aachen eine Netto-Haushaltsbelastung in Höhe von 141.000 €.
Die im Entwurf des Haushaltsplans 2025 im Produkt 050101 – Sonstige soziale Leistungen – unter dem PSP-Element 4-050101-933-3 zur Bezuschussung von Querbeet bisher eingeplanten Mittel in Höhe von 40.000 € für die Jahre 2025 ff. sind nicht mehr erforderlich und stellen eine weitere Teildeckung dar. In Summe ergibt sich somit ein finanzieller Mehraufwand für die Stadt Aachen in Höhe von rd. 101.050 €. Eine darüberhinausgehende Förderung des Projekts Querbeet über die dargestellte Kostenbelastung der Stadt in Höhe von 164.050 € im Rahmen der differenzierten Umlage sieht die Verwaltung als nicht sachgemäß. Daher erfolgt in Zukunft keine projektbezogene Beteiligung mehr über weitere Kostenpositionen im städtischen Haushalt.
Aufgrund der neuen Ausrichtung des Konzeptes und der nachgewiesenen Qualität des Ansatzes, sieht die Stadt Aachen die dargestellte finanzielle Unterstützung des Projekts in Höhe von 164.050 € als effektiven Baustein im Rahmen des Integrierten Konzepts für Attraktivität und Sicherheit (IKAS) an. Die Begleitung, Evaluierung und Weiterentwicklung des Projekts wird engmaschig über die neu einzurichtende Koordinationsstelle Straßensozialarbeit im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration sichergestellt.
Um die neue Leistung bei erfolgreicher Evaluation zukünftig in den Leistungsvereinbarungen mit den Trägern der Suchthilfe berücksichtigen zu können, ist die Laufzeit des Projektes auf die Jahre 2025 und 2026 zu beschränken. Die derzeitige Leistungsvereinbarung hat eine Laufzeit bis 31.12.2026 und wäre für die Zeit ab 2027 ohnehin neu zu verhandeln. Im Rahmen dieser Evaluation wird auch zu prüfen sein, welchem Wohnort die Nutzerinnen und Nutzer des Projekts zuzuordnen sind. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind dann auch in die zunächst vorgesehene Kostenaufteilung (Stadt Aachen: 85%, Städteregion Aachen: 15%) einzubeziehen und könnten entsprechend zu einer künftig geänderten Kostenaufteilung führen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
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0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Es ergibt sich eine finanzielle Mehrbelastung für die Stadt Aachen in Höhe von rd. 101.050 € für die Jahre 2025 und 2026.
Die differenzierte Regionsumlage (PSP-Element 1-160101-900-9 „Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“ in Verbindung mit der Kostenart 53740010 „Regionsumlage allgemein“) wird um rd. 141.050 € erhöht (164.050 € Anteil der Stadt Aachen am Projekt Querbeet abzgl. 23.000 € durch Einsparung im Projekt „Gesundheitsregion Aachen“).
Eine Teildeckung in Höhe von 40.000 € erfolgt durch den nicht mehr erforderlichen Ansatz bei PSP-Element 4-050101-933-3 „Projekte der Suchthilfe“ in Verbindung mit der Kostenart 53180000 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
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|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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165 kB
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2
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(wie Dokument)
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83,1 kB
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