Kenntnisnahme - BA 4/0089/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Auf Initiative eines Anwohnenden wurden in der Schleckheimer Straße Geschwindigkeitsmessungen durch den hiesigen Fachbereich Sicherheit und Ordnung durchgeführt. Die Messungen dienten vor allem dem Zweck der Prüfung, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren sei. Derzeit ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt.

 

Die Geschwindigkeitsmessung wurde in der Zeit vom 02.09.2022 bis zum 09.09.2022 durchgeführt, Messpunkt war die Hausnummer 24.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Auswertung nach dem sog. V85-Wert (Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85% der Fahrzeuge) ergab Folgendes:

 

Insgesamt wurden 24.504 Fahrzeuge aller Klassen erfasst.

 

In Fahrtrichtung Aachener Straße:

Der V85-Wert liegt bei 56 km/h und damit 6 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Die maximal gemessene Geschwindigkeit (Vmax) liegt bei 110 km/h.

 

In Fahrtrichtung Napoleonsberg:

Der V85-Wert liegt bei 53 km/h und damit 3 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Die maximal gemessene Geschwindigkeit (Vmax) liegt bei 89 km/h.

 

Der Fachbereich geht davon aus, dass die Vmax-Werte wohl auf Einsätze von Feuerwehr- und/oder der Polizeieinsatzfahrzeugen zurückzuführen seien.

 

Insgesamt werden die Überschreitungen als unkritisch eingestuft.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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